Französische Arbeitnehmer in Luxemburg können mehr Tage für Fernarbeit bekommen
Der luxemburgische Finanzminister Gilles Roth antwortete auf eine parlamentarische Anfrage zum Stand des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Frankreich und zu den Möglichkeiten, den Anteil der Fernarbeit für grenzüberschreitende Arbeitnehmer zu erhöhen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 7. November 2022 unterzeichnet und im Juni 2023 von Luxemburg ratifiziert. Frankreich hat jedoch das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der luxemburgische Minister betonte, dass es wichtig sei, diesen Prozess abzuschließen, bevor weitere Änderungen des Abkommens erörtert würden.
Im April 2024 erhielt das luxemburgische Finanzministerium einen technischen Vermerk zur Anhebung des Schwellenwerts für Fernarbeit auf 40 % der Jahresarbeitszeit. Die Umsetzung dieses Vorschlags erfordert jedoch die Festlegung eines Ausgleichsmechanismus, der weitere Analysen und eine Einigung zwischen den Ländern erfordert.
Diese Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Grenzgänger haben, insbesondere auf diejenigen, die in Frankreich wohnen, aber in Luxemburg arbeiten. Eine Erhöhung des zulässigen Anteils der Fernarbeit könnte mehr Flexibilität bei gleichzeitiger Beibehaltung einer fairen Steuerregelung bieten.