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Wie man sich in Luxemburg selbständig macht

Informieren Sie sich darüber, wie Sie sich selbständig machen können, über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie über die Möglichkeiten der Selbständigkeit im Großherzogtum.

Zuletzt aktualisiert
12.07.24

Im Großherzogtum gibt es keine Trennung zwischen Selbstständigkeit und Einzelunternehmen, d. h. Einzelunternehmen und Selbstständige sind dasselbe. Privatunternehmer, Selbständiger und Einzelunternehmen sind in Luxemburg eine und dieselbe Einheit.

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Luxemburg ist viel einfacher als die Eintragung eines Unternehmens, da Sie keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, Ihr Unternehmen nicht notariell beurkunden und kein Büro eröffnen müssen. In dieser Hinsicht setzt die Selbständigkeit als Form des Unternehmertums die Einhaltung grundlegender Formalitäten vor dem Staat voraus. Auf der anderen Seite ist der Einzelunternehmer jedoch stärker den finanziellen Risiken ausgesetzt, die mit der Führung eines Unternehmens verbunden sind und für die er persönlich haftet. Das heißt zum Beispiel, dass der Unternehmer direkt und allein für seine Schulden verantwortlich ist.

Ein Selbständiger ist jede Person, die ein Unternehmen in eigenem Namen betreibt, es seien also:

  • ein Händler;
  • ein privater Kunsthandwerker, ein Handwerker, ein Landwirt;
  • ein selbständiger geistiger Arbeiter.

Die Rechtsstellung eines Einzelunternehmers richtet sich nach der Art der Tätigkeit, die der Unternehmer ausübt, d. h. gewerbliche Tätigkeit oder ein reglementierter Beruf, wie z. B. Rechtsanwalt, Architekt, Arzt usw.

Die Tätigkeit von Einzelunternehmern, typischerweise Kaufleuten, Handwerkern und Gewerbetreibenden, unterliegt der Zuständigkeit einer der drei Kammern.

Handwerkskammer
Handelskammer
Landwirtschaftskammer

In Luxemburg gibt es fünf Berufskammern: neben den oben genannten auch die Kammer der Angestellten und die Notarkammer. Jeder Berufsangehörige, der in den Zuständigkeitsbereich dieser Institutionen fällt, gilt immer als Mitglied einer dieser Kammern.

Selbstständige Geistesarbeiter werden in drei Kategorien eingeteilt.

Freie Berufe, die eine Gewerbeerlaubnis erfordern

Diese Kategorie umfasst Wirtschaftsprüfer, Architekten, Landschaftsingenieure, Vermessungsingenieure, Patentanwälte und einige andere Berufsgruppen.

Freie Berufe, die einer besonderen Genehmigung bedürfen

Dies sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Gesundheitsberufe. Für die Ausübung dieser Berufe müssen besondere Qualifikationen und Fähigkeiten nachgewiesen werden.

Berufe, die eine besondere Registrierung und/oder Akkreditierung erfordern

Diese Kategorie umfasst Fahrer, Wachpersonal, Erzieher, Kinderbetreuer und einige andere Berufe.
Status des Freiberuflers in Luxemburg erklärt

In Luxemburg gibt es keinen offiziellen Status des "Freiberuflers". Stattdessen werden Personen bezeichnet, die auf der Grundlage von Verträgen für Kunden arbeiten, ähnlich wie unabhängige Auftragnehmer. Hier sind Einzelunternehmer und Selbstständige im Wesentlichen dasselbe, und diese Struktur ist ideal für diejenigen, die ganz auf sich allein gestellt sind.

Nur für Einzelgänger

Wenn Sie jemals planen, Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie in eine "SARL-s" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) übergehen, um Ihr wachsendes Unternehmen unterzubringen.

Geschäftslizenz

Die Erlangung einer Gewerbeerlaubnis ist unabhängig von der von Ihnen gewählten Struktur ein obligatorischer Schritt. Für Freiberufler ist ein Qualifikationsnachweis für die Aufrechterhaltung eines Einzelunternehmens erforderlich.

Soziale Sicherheit

Ein weiterer wichtiger Unterschied sind die Sozialversicherungsbeiträge. In Luxemburg zahlen die Arbeitgeber in der Regel eine zusätzliche Steuer auf diese Beiträge. Freiberufler und Einzelunternehmer sind jedoch selbst für diese Beiträge verantwortlich, indem sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt (CCSS) anmelden.

Alle Unternehmer, die in Luxemburg ein Einzelunternehmen eröffnen wollen, müssen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen einholen. Um den Zugang zu einem Beruf nachzuweisen, muss der Antragsteller seine Ausbildung bestätigen, insbesondere wenn sie im Ausland erworben wurde. Das Wirtschaftsministerium kann den Antragsteller auffordern, die Dokumente über die Spezialisierung anzuerkennen, um über die weitere Genehmigung für den Zugang zur gewerblichen Tätigkeit zu entscheiden.

Dokumente
Bildung
Arbeit
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Der nächste Schritt ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis, während für eine Reihe von Berufen auch andere Genehmigungen erforderlich sind: z. B. eine Zulassung oder eine besondere Registrierung für Ärzte, Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, usw.

Unternehmer, deren Tätigkeit als gewerblich, handwerklich oder intellektuell eingestuft wird, also meist freie Berufe, die jedoch eine Gewerbeerlaubnis benötigen, müssen eine Gewerbeerlaubnis einholen.

Kommerzielle Tätigkeit
Handel, Gastgewerbe und HoReCa (Hotels, Restaurants und Cafés), Verkehr, Produktion usw.
Kunsthandwerkliche Tätigkeit
Lebensmittelindustrie, Mode, Bauwesen und Technik, audiovisuelle Medien, Unterhaltung und darstellende Kunst usw.
Liberale geistige Tätigkeit
Buchhalter, Architekten, Landschaftsplaner usw.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Geschäftserlaubnis in Luxemburg
Prüfen Sie sich selbst
Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, kommen Sie möglicherweise für eine Zulassung zur Geschäftstätigkeit in Luxemburg in Frage.
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.
Berufliche Integrität
Nachweis, dass das Unternehmen von einem Fachmann organisiert wurde, der unter seinem eigenen Namen arbeitet. Die berufliche Integrität dient dazu, die Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten und künftige Partner und Kunden zu schützen.
Berufliche Qualifikation
Das bedeutet, dass der Unternehmer über die erforderliche Ausbildung verfügt, um die geplante Tätigkeit auszuüben, sei es im Handel, im Handwerk oder im geistigen Bereich. Lebenslauf und anerkannte Diplome bestätigen dies.
Wohnsitz in Luxemburg
Eine Geschäftserlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie eine Adresse in Luxemburg haben, an der das Einzelunternehmen registriert ist. Vermutlich befindet sich an dieser Adresse die gesamte Infrastruktur, die für die Art des Unternehmens erforderlich ist.
Ein Unternehmen selbst verwalten
Um Transparenz zu gewährleisten, ist eine effektive und kontinuierliche Verwaltung durch den Genehmigungsinhaber erforderlich. Die Anwesenheit eines Dritten, selbst wenn dieser zur Geschäftsführung befugt ist, reicht nicht aus, um die Nichtbeteiligung des Eigentümers zu kompensieren.
Einhaltung der steuerlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen
Das bedeutet, dass Sie keine Steuern hinterziehen dürfen und dass Sie Ihr Unternehmen gewissenhaft betreiben müssen, indem Sie Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen und Ihre festen Verpflichtungen gegenüber Ihren Kunden erfüllen.
Prüfen Sie sich selbst
Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, kommen Sie möglicherweise für eine Zulassung zur Geschäftstätigkeit in Luxemburg in Frage.
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.

Wo können Sie eine Genehmigung beantragen?

Unternehmer können eine Gewerbeerlaubnis auf verschiedene Weise beantragen.

Online
Dies kann online über MyGuichet.lu unter Verwendung des LuxTrust-Zertifikats erfolgen. Das System legt fest, welche Belege dem Antrag beizufügen sind, je nach den vom Antragsteller gemachten Angaben.
Diese Methode ist empfehlenswert, da Sie alle fehlenden Elemente sofort ergänzen können. Anschließend ist es einfacher, sich bei CCSS zu registrieren, da der Antrag automatisch erstellt wird.
Per Post
Dazu müssen Sie den Antrag und die Begleitdokumente an die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen senden.

Jeder kann auf eine der folgenden Arten Hilfe bei der Beantragung einer Genehmigung erhalten:

Die Anträge werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Wenn Sie nach Ablauf der Wartezeit keine Antwort erhalten haben, sollten Sie sich an die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen wenden, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen.

Kosten der Genehmigung
50 Euro
ist die Stempelgebühr für die erstmalige Erteilung einer Gewerbeerlaubnis
0 Euro
wenn sich die ursprüngliche Anschrift bei der Eintragung eines Einzelunternehmens geändert hat

Dem Antrag muss ein Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr (droit de cachellerie) in einer der folgenden Formen beigefügt werden

Verbrauchssteuer-Stempel
Abrechnung der Gebühren

Welche Dokumente sind erforderlich?

Der Umfang der Antragsunterlagen hängt davon ab, ob der Antragsteller seinen Wohnsitz in Luxemburg beibehält oder nicht, und von der Dauer dieses Wohnsitzes – insbesondere davon, ob er mehr oder weniger als 10 Jahre beträgt – sowie von der Art der künftigen Tätigkeit, für die die Geschäftserlaubnis beantragt wird.

Kommerzielle Tätigkeit
Handwerkliche und sonstige Tätigkeiten

Einzelfälle bei der Erteilung einer Genehmigung

Im Allgemeinen muss eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden, wenn Sie als Einzelunternehmer oder mit einem Unternehmen, das unter Ihrem Namen arbeitet, eine berufliche Tätigkeit ausüben wollen. Diese Genehmigung ist jedoch nicht immer erforderlich, und manchmal kann das Verfahren variieren. Hier sind einige Fälle, die Sie sich ansehen sollten.

Ein Drittstaatsangehöriger, der sich in Luxemburg selbständig machen möchte
Besondere Arten von Fachleuten
Europäische Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten
Einholung einer Genehmigung

Die Geschäftsgenehmigung wird innerhalb von 3 Monaten online über Ihr persönliches Konto auf dem staatlichen Portal versandt, sofern die Entscheidung des Ministeriums positiv ausfällt. Darüber hinaus wird die Mitteilung per Post an die Adresse des Unternehmens erfolgen.

Ein spezieller Barcode ist für jede Geschäftserlaubnis vorgesehen. Dieser Code muss auf Postsendungen, Websites, Preislisten, Rechnungen und Schaufensterauslagen aller Verkaufsstellen sowie auf Hinweisschildern angebracht werden.

Unternehmer müssen die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen innerhalb eines Monats über alle wichtigen Änderungen informieren, z. B. über den Erhalt einer Reisepaketgarantie, die Eröffnung oder Schließung von Zweigstellen, die Änderung des Firmenstandorts oder den Umzug des Geschäftsführers. Diese Aktualisierungen können entweder per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

Was den Entzug einer Gewerbeerlaubnis betrifft, so kann dies unter bestimmten Bedingungen geschehen. Zum Beispiel, wenn Sie das Ministerium nicht innerhalb eines Monats über den Wechsel des Hauptwohnsitzes des Geschäftsführers informieren, wenn Sie mehr als zwei Jahre lang keine Tätigkeit ausüben, wenn Sie in Konkurs gehen, wenn Sie Ihre berufliche Zuverlässigkeit verlieren und so weiter.

Das Center commun de la sécurité sociale, oder CCSS, ist die gemeinsame Sozialversicherungsanstalt, bei der sich Selbständige in Luxemburg anmelden müssen, um soziale Unterstützung zu erhalten. Das Sozialversicherungssystem deckt eine breite Palette von Risiken ab, wie Krankheit, Invalidität, Tod, Alter, Arbeits- und Verkehrsunfälle.

Selbstständige müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit mit dem Meldeformular bei der Sozialversicherung anmelden.

Selbständige sind für die Zahlung ihrer Sozialbeiträge - sowohl des Arbeitnehmer- als auch des Arbeitgeberanteils - im Verhältnis zu ihrem Bruttoeinkommen vor Steuern selbst verantwortlich.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Um sich bei CCSS anzumelden, müssen Sie lediglich ein spezielles Formular namens Déclaration d'entrée – indépendants einreichen. Sie können dies auf verschiedene Weise tun.

Online in Ihrem persönlichen Konto
Wenn Sie eine Geschäftsgenehmigung über MyGuichet beantragt haben, wird das Antragsformular automatisch erstellt und Sie müssen es nur noch über Ihr persönliches Konto einreichen.
Unmittelbar zum CCSS
Ein Antrag auf Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Luxemburg kann über die offizielle Website gestellt werden. Laden Sie dazu das Dokument herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es über die Kontaktseite auf der Website ein. Auf derselben Seite können Sie auch einen Termin vereinbaren und Ihre Unterlagen gegebenenfalls persönlich einreichen.
4, rue Mercier, 2144, Luxemburg
(+352) 40 141-1
MONTAG – FREITAG (AUSSER DIENSTAG)
8:00 – 16:00

Sobald Sie sich als Selbständiger angemeldet haben, können Sie Ihren Sozialversicherungsausweis online auf der CCSS-Website bestellen.

Ein Einzelunternehmer, der in Luxemburg eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, kann eine Gesellschaft gründen, um seine Geschäfte in der entsprechenden Rechtsform zu führen (sog. Einzelunternehmen). Gewerbetreibende sowie Angestellte, die bestimmten anderen Berufen angehören, müssen sich beim Handels- und Gesellschaftsregister - RCS (Registre de commerce et des sociétés) eintragen lassen. 

Einzigartiger Handelsname

Sie können auch die Verfügbarkeit des Firmennamens im Register überprüfen: Der Name sollte einzigartig sein und transparente Informationen über Ihre geplanten Aktivitäten liefern.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Die für die Registrierung bei RCS erforderlichen Dokumente werden normalerweise online über die offizielle Website unter Verwendung eines LuxTrust-Zertifikats eingereicht. Dem Antrag sollten Sie folgende eingescannte Dokumente beifügen:

  • Vollständiger Name des Geschäftsinhabers,
  • Handelsname des Unternehmens und mögliche Abkürzungen und Akronyme,
  • Vollständige Anschrift des Unternehmens, in dem die Maßnahme durchgeführt wird,
  • Zielsetzung des Unternehmens,
  • Datum der Gründung des Unternehmens,
  • Vollständige Angaben zu den Führungskräften und verantwortlichen Personen, einschließlich ihrer Aufgaben und Angaben zum persönlichen Status,
  • Referenznummer der Geschäftsgenehmigung,
  • Informationen über bestehende Verträge, Transaktionen und Kündigungen.

Jede natürliche oder juristische Person, die selbständig und regelmäßig wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, gilt als mehrwertsteuerpflichtig. Um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Sie eine Erklärung bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA, allgemein bekannt als AED, einreichen.

Personen, für die eine Registrierung bei der AED obligatorisch ist, müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren lassen.

Wenn ein Selbständiger eine Tätigkeit ausübt, die ihm den Steuerzahlerstatus verleiht, muss er sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen. Von der Pflicht zur MwSt-Registrierung sind diejenigen befreit, deren Jahresumsatz weniger als 35.000 Euro beträgt. Sie müssen jedoch eine Erklärung abgeben, die aus der Ferne erstellt werden kann.

Wie man sich registriert

Ein Bankkonto eröffnen
Vor der Anmeldung bei der AED muss der Selbstständige ein Bankkonto bei einer luxemburgischen oder ausländischen Bank eröffnen.
Einreichung einer Erklärung und von Dokumenten
Die ursprüngliche Erklärung (für die obligatorische Registrierung) oder die fakultative Erklärung (für die nicht obligatorische Registrierung) kann online unter MyGuichet.lu oder per Post über die entsprechenden Formulare eingereicht werden.
Eine Kopie des Ausweises des Steuerpflichtigen und der Dokumente muss dem Formular beigefügt werden.
Sie erhalten eine eindeutige Nummer
Nach der Registrierung erhält ein Selbständiger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine einmalige Nummer mit 8 Ziffern, der die Buchstaben "LU" vorangestellt sind.
faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich mich in Luxemburg selbständig machen?

Wie hoch sind die Kosten für eine Gewerbeerlaubnis?

Wie werden Selbständige in Luxemburg krankenversichert?

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Fotos aus diesen Quellen: Pexels, Sora Shimazaki

Autoren: Daria, Maria, Denis
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Dieser Artikel ist veraltet
Relotech SARL
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
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