Wie man sich in Luxemburg selbständig macht
Informieren Sie sich darüber, wie Sie sich selbständig machen können, über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie über die Möglichkeiten der Selbständigkeit im Großherzogtum.
Im Großherzogtum gibt es keine Trennung zwischen Selbstständigkeit und Einzelunternehmen, d. h. Einzelunternehmen und Selbstständige sind dasselbe. Privatunternehmer, Selbständiger und Einzelunternehmen sind in Luxemburg eine und dieselbe Einheit.
Die Gründung eines Einzelunternehmens in Luxemburg ist viel einfacher als die Eintragung eines Unternehmens, da Sie keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, Ihr Unternehmen nicht notariell beurkunden und kein Büro eröffnen müssen. In dieser Hinsicht setzt die Selbständigkeit als Form des Unternehmertums die Einhaltung grundlegender Formalitäten vor dem Staat voraus. Auf der anderen Seite ist der Einzelunternehmer jedoch stärker den finanziellen Risiken ausgesetzt, die mit der Führung eines Unternehmens verbunden sind und für die er persönlich haftet. Das heißt zum Beispiel, dass der Unternehmer direkt und allein für seine Schulden verantwortlich ist.
Ein Selbständiger ist jede Person, die ein Unternehmen in eigenem Namen betreibt, es seien also:
- ein Händler;
- ein privater Kunsthandwerker, ein Handwerker, ein Landwirt;
- ein selbständiger geistiger Arbeiter.
Die Rechtsstellung eines Einzelunternehmers richtet sich nach der Art der Tätigkeit, die der Unternehmer ausübt, d. h. gewerbliche Tätigkeit oder ein reglementierter Beruf, wie z. B. Rechtsanwalt, Architekt, Arzt usw.
Die Tätigkeit von Einzelunternehmern, typischerweise Kaufleuten, Handwerkern und Gewerbetreibenden, unterliegt der Zuständigkeit einer der drei Kammern.
Eine Einrichtung für Handwerker und Kunsthandwerker. In dieser Kammer sind mehr als 150 verschiedene Berufe vertreten: Lebensmittel, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Bauwesen, Multimedia, usw.
Alle Berufe sind in drei Listen eingeteilt: Für die Listen A und B ist ein Qualifikationsnachweis erforderlich, für die Liste C ist solcher nicht erforderlich. Die Qualifikationsanforderungen für Berufe der Liste B sind in der Regel niedriger als für die der Liste A.
List А
List В
List С
Diese Kammer übt gewerbliche Tätigkeiten aus, die nicht zur Handwerkskammer gehören.
Das Hauptziel der Landwirtschaftskammer ist es, einen finanziellen, sozialen und ökologischen Beitrag zu einer dynamischen, ausgewogenen und nachhaltigen Landwirtschaft zu leisten.
In Luxemburg gibt es fünf Berufskammern: neben den oben genannten auch die Kammer der Angestellten und die Notarkammer. Jeder Berufsangehörige, der in den Zuständigkeitsbereich dieser Institutionen fällt, gilt immer als Mitglied einer dieser Kammern.
Selbstständige Geistesarbeiter werden in drei Kategorien eingeteilt.
Freie Berufe, die eine Gewerbeerlaubnis erfordern
Freie Berufe, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
Berufe, die eine besondere Registrierung und/oder Akkreditierung erfordern
In Luxemburg gibt es keinen offiziellen Status des "Freiberuflers". Stattdessen werden Personen bezeichnet, die auf der Grundlage von Verträgen für Kunden arbeiten, ähnlich wie unabhängige Auftragnehmer. Hier sind Einzelunternehmer und Selbstständige im Wesentlichen dasselbe, und diese Struktur ist ideal für diejenigen, die ganz auf sich allein gestellt sind.
Nur für Einzelgänger
Geschäftslizenz
Soziale Sicherheit
Alle Unternehmer, die in Luxemburg ein Einzelunternehmen eröffnen wollen, müssen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen einholen. Um den Zugang zu einem Beruf nachzuweisen, muss der Antragsteller seine Ausbildung bestätigen, insbesondere wenn sie im Ausland erworben wurde. Das Wirtschaftsministerium kann den Antragsteller auffordern, die Dokumente über die Spezialisierung anzuerkennen, um über die weitere Genehmigung für den Zugang zur gewerblichen Tätigkeit zu entscheiden.
Der nächste Schritt ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis, während für eine Reihe von Berufen auch andere Genehmigungen erforderlich sind: z. B. eine Zulassung oder eine besondere Registrierung für Ärzte, Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, usw.
Unternehmer, deren Tätigkeit als gewerblich, handwerklich oder intellektuell eingestuft wird, also meist freie Berufe, die jedoch eine Gewerbeerlaubnis benötigen, müssen eine Gewerbeerlaubnis einholen.
Wo können Sie eine Genehmigung beantragen?
Unternehmer können eine Gewerbeerlaubnis auf verschiedene Weise beantragen.
Jeder kann auf eine der folgenden Arten Hilfe bei der Beantragung einer Genehmigung erhalten:
- Wenden Sie sich an das Haus des Unternehmertums, um ein persönliches Treffen oder einen Anruf zu vereinbaren;
- wenden Sie sich an das Kontaktunternehmen der Handwerkskammer für eine Beratung;
- rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin mit der Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Anträge werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Wenn Sie nach Ablauf der Wartezeit keine Antwort erhalten haben, sollten Sie sich an die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen wenden, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen.
Dem Antrag muss ein Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr (droit de cachellerie) in einer der folgenden Formen beigefügt werden
Der Preis für den Stempel beträgt 50 Euro und kann beim Amt für Gebühren-, Immobilien- und Mehrwertsteuererfassung (AED) auf persönlichen Antrag erworben werden.
Die Zahlung muss per Banküberweisung an das Finanzamt Diekirch erfolgen:
- IBAN: LU76 0019 0019 5955 4404 7000
- BIC: BCEELULL
- Mitteilung: "Handelsgenehmigung".
Welche Dokumente sind erforderlich?
Der Umfang der Antragsunterlagen hängt davon ab, ob der Antragsteller seinen Wohnsitz in Luxemburg beibehält oder nicht, und von der Dauer dieses Wohnsitzes – insbesondere davon, ob er mehr oder weniger als 10 Jahre beträgt – sowie von der Art der künftigen Tätigkeit, für die die Geschäftserlaubnis beantragt wird.
Informationen über den Erhalt einer Geschäftsgenehmigung in Luxemburg finden Sie auf der offiziellen Website Guichet.lu.
Auf der offiziellen Website Guichet.lu finden Sie eine vollständige Liste und verfügbare Informationen zu den Dokumenten, die für den Erhalt einer Genehmigung für handwerkliche und geistige Tätigkeiten in Luxemburg erforderlich sind.
Einzelfälle bei der Erteilung einer Genehmigung
Im Allgemeinen muss eine Gewerbeerlaubnis beantragt werden, wenn Sie als Einzelunternehmer oder mit einem Unternehmen, das unter Ihrem Namen arbeitet, eine berufliche Tätigkeit ausüben wollen. Diese Genehmigung ist jedoch nicht immer erforderlich, und manchmal kann das Verfahren variieren. Hier sind einige Fälle, die Sie sich ansehen sollten.
Ausländer mit Wohnsitz außerhalb der EU, die als Selbstständige in Luxemburg leben und arbeiten möchten, müssen zwei Anträge gleichzeitig stellen: eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung und eine Geschäftserlaubnis für eine Tätigkeit in Luxemburg. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten kann Ihre Unterlagen an die zuständige Abteilung weiterleiten, wenn Sie das Verfahren einleiten.
Nachfolgend sind einige Fälle aufgeführt, die eine Klärung des Verfahrens für die Geschäftszulassung und die gewerbliche Tätigkeit mit den zuständigen Ämtern erfordern.
- Selbstständige Gewerbetreibende und Handelsvertreter benötigen eine Gewerbeerlaubnis. Für Angestellte ist keine besondere Genehmigung erforderlich, aber sie müssen unter dem Schutz der Gewerbeerlaubnis ihres Arbeitgebers arbeiten.
- Geistige Berufe, die nicht in der Liste der freien Berufe aufgeführt sind, müssen einen Gewerbeschein für Handel und Dienstleistungen erwerben.
- Wenn Sie Waren für den persönlichen Gebrauch, recycelte Artikel oder Artikel, die nicht ursprünglich für den Wiederverkauf gekauft wurden, verkaufen, benötigen Sie keine Genehmigung. Für die Teilnahme an Messen oder die Einrichtung einer Website für den Verkauf benötigen Sie jedoch eine Gewerbeerlaubnis.
- Besondere Regeln gelten für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Wirtschaftsprüfer. Für sie sind die Voraussetzungen für die Erlangung von Genehmigungen durch besondere Gesetze geregelt, die sich von den üblichen unterscheiden.
- Journalismus, redaktionelle Tätigkeiten (außer Self-Publishing) und Schulprojekte im Bildungsbereich benötigen keine Gewerbeerlaubnis. Eine Ausnahme gilt, wenn der Jahresumsatz 35.000 Euro ohne Steuern nicht übersteigt.
EU-Unternehmen, die in Luxemburg gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Geschäftserlaubnis. Handwerker und Hersteller sollten jedoch im Voraus einen Antrag bei der Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen stellen.
Einholung einer Genehmigung
Die Geschäftsgenehmigung wird innerhalb von 3 Monaten online über Ihr persönliches Konto auf dem staatlichen Portal versandt, sofern die Entscheidung des Ministeriums positiv ausfällt. Darüber hinaus wird die Mitteilung per Post an die Adresse des Unternehmens erfolgen.
Ein spezieller Barcode ist für jede Geschäftserlaubnis vorgesehen. Dieser Code muss auf Postsendungen, Websites, Preislisten, Rechnungen und Schaufensterauslagen aller Verkaufsstellen sowie auf Hinweisschildern angebracht werden.
Unternehmer müssen die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen innerhalb eines Monats über alle wichtigen Änderungen informieren, z. B. über den Erhalt einer Reisepaketgarantie, die Eröffnung oder Schließung von Zweigstellen, die Änderung des Firmenstandorts oder den Umzug des Geschäftsführers. Diese Aktualisierungen können entweder per Post oder per E-Mail übermittelt werden.
Was den Entzug einer Gewerbeerlaubnis betrifft, so kann dies unter bestimmten Bedingungen geschehen. Zum Beispiel, wenn Sie das Ministerium nicht innerhalb eines Monats über den Wechsel des Hauptwohnsitzes des Geschäftsführers informieren, wenn Sie mehr als zwei Jahre lang keine Tätigkeit ausüben, wenn Sie in Konkurs gehen, wenn Sie Ihre berufliche Zuverlässigkeit verlieren und so weiter.
Das Center commun de la sécurité sociale, oder CCSS, ist die gemeinsame Sozialversicherungsanstalt, bei der sich Selbständige in Luxemburg anmelden müssen, um soziale Unterstützung zu erhalten. Das Sozialversicherungssystem deckt eine breite Palette von Risiken ab, wie Krankheit, Invalidität, Tod, Alter, Arbeits- und Verkehrsunfälle.
Selbstständige müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit mit dem Meldeformular bei der Sozialversicherung anmelden.
Selbständige sind für die Zahlung ihrer Sozialbeiträge - sowohl des Arbeitnehmer- als auch des Arbeitgeberanteils - im Verhältnis zu ihrem Bruttoeinkommen vor Steuern selbst verantwortlich.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Um sich bei CCSS anzumelden, müssen Sie lediglich ein spezielles Formular namens Déclaration d'entrée – indépendants einreichen. Sie können dies auf verschiedene Weise tun.
Sobald Sie sich als Selbständiger angemeldet haben, können Sie Ihren Sozialversicherungsausweis online auf der CCSS-Website bestellen.
Ein Einzelunternehmer, der in Luxemburg eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, kann eine Gesellschaft gründen, um seine Geschäfte in der entsprechenden Rechtsform zu führen (sog. Einzelunternehmen). Gewerbetreibende sowie Angestellte, die bestimmten anderen Berufen angehören, müssen sich beim Handels- und Gesellschaftsregister - RCS (Registre de commerce et des sociétés) eintragen lassen.
Einzigartiger Handelsname
Sie können auch die Verfügbarkeit des Firmennamens im Register überprüfen: Der Name sollte einzigartig sein und transparente Informationen über Ihre geplanten Aktivitäten liefern.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Die für die Registrierung bei RCS erforderlichen Dokumente werden normalerweise online über die offizielle Website unter Verwendung eines LuxTrust-Zertifikats eingereicht. Dem Antrag sollten Sie folgende eingescannte Dokumente beifügen:
- Vollständiger Name des Geschäftsinhabers,
- Handelsname des Unternehmens und mögliche Abkürzungen und Akronyme,
- Vollständige Anschrift des Unternehmens, in dem die Maßnahme durchgeführt wird,
- Zielsetzung des Unternehmens,
- Datum der Gründung des Unternehmens,
- Vollständige Angaben zu den Führungskräften und verantwortlichen Personen, einschließlich ihrer Aufgaben und Angaben zum persönlichen Status,
- Referenznummer der Geschäftsgenehmigung,
- Informationen über bestehende Verträge, Transaktionen und Kündigungen.
Jede natürliche oder juristische Person, die selbständig und regelmäßig wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, gilt als mehrwertsteuerpflichtig. Um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Sie eine Erklärung bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA, allgemein bekannt als AED, einreichen.
Personen, für die eine Registrierung bei der AED obligatorisch ist, müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren lassen.
Wenn ein Selbständiger eine Tätigkeit ausübt, die ihm den Steuerzahlerstatus verleiht, muss er sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen. Von der Pflicht zur MwSt-Registrierung sind diejenigen befreit, deren Jahresumsatz weniger als 35.000 Euro beträgt. Sie müssen jedoch eine Erklärung abgeben, die aus der Ferne erstellt werden kann.
Wie man sich registriert
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich mich in Luxemburg selbständig machen?
In Luxemburg werden die Bezeichnungen "Selbständiger", "Einzelunternehmer" und "Privatunternehmer" synonym verwendet. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist hier einfacher als die eines Unternehmens. Sie müssen weder einen Gesellschaftsvertrag absegnen noch einen Notar beauftragen.
Um ein Einzelunternehmen in Luxemburg zu gründen, müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis einholen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierungs- und Domänenverwaltung beantragen und sich beim Combined Center for Social Security (CCSS) anmelden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Gewerbeerlaubnis?
Zusätzlich zu dieser Gebühr müssen Sie möglicherweise die Kosten für die Ausfertigung der Dokumente und das Satzungskapital der Gesellschaft tragen, wenn Sie sie gründen wollen.
Wie werden Selbständige in Luxemburg krankenversichert?
In Luxemburg gibt es eine staatliche Sozialhilfe für einzelne Arbeitnehmer. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich direkt an das Kombinierte Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS) wenden. Normalerweise ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, einen Arbeitnehmer anzumelden und einen Teil der Gebühren zu übernehmen. Einzelunternehmer und Selbstständige müssen ihre Versicherung jedoch selbst beantragen und abschließen.
Quelle: guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu
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