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Was Sie über Steuern wissen müssen

Das Steuerwesen in Luxemburg ist ein weites und ziemlich komplexes Gebiet. Es lohnt sich, mit den Grundprinzipien und den bestehenden Steuerarten zu beginnen.

Alle Personen, die ein Einkommen beziehen – sei es ein Gehalt, eine Rente, Tantiemen, Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung usw. – zahlen die Einkommensteuer.

In Luxemburg ist die Einkommensteuer progressiv, d.h. je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Um den Abgabensatz zu bestimmen, ermitteln Sie zunächst das jährliche Gesamteinkommen nach Abzug aller Sozialabgaben von etwa 12 %:

0 %
Höhe der Einkommensteuer, wenn das Jahreseinkommen unter 12.438 Euro liegt
8 % – 42 %
Höhe der Einkommensteuer, wenn das Jahreseinkommen zwischen 12.439 und 220.778 Euro liegt, nach einem progressiven Tarif
42 %
Höhe der Einkommensteuer, wenn das Jahreseinkommen 220.779 Euro oder mehr beträgt
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Zunächst ist zu beachten, dass die Höhe der Zahlungen für Gebietsansässige und Gebietsfremde unterschiedlich ist.

Der Status eines Steuerinländers wird nicht automatisch mit dem Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung zugewiesen. In Luxemburg gelten Personen als steuerlich ansässig, wenn sie sich länger als 6 Monate pro Jahr im Land aufhalten und einen Wohnsitz haben.

Anwohner

Gebietsansässige zahlen in Luxemburg Steuern aus allen Einkommensquellen weltweit, unabhängig davon, wo sich diese Quelle befindet.

Nicht-Einwohner

Gebietsfremde zahlen nur Steuern auf das in Luxemburg erzielte Einkommen.

Um in Luxemburg steuerlich ansässig zu werden, muss ein Expat eine der folgenden Bedingungen erfüllen

Einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben
Einen festen Wohnsitz in Luxemburg zu haben
Physisch in Luxemburg anwesend zu sein
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Wohnsitz
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Die Zugehörigkeit zur einen oder anderen Steuerzahlerklasse wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Geld Sie an den Staat zahlen müssen.

In Luxemburg gibt es drei Kategorien von Steuerpflichtigen:

Klasse 1
Eine alleinstehende Person, d. h. eine Person, die nicht verheiratet ist
Klasse 1A
Die mittlere Kategorie, die Alleinerziehende und Personen über 65 Jahre umfasst
Klasse 2
Die reduzierte Kategorie, d.h. Ehegatten oder Paare mit eingetragener Partnerschaft 

Klasse 2 bleibt 3 Jahre lang nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners bestehen.

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Eine weitere Abgabe mit einem merkwürdigen Namen ist ein obligatorischer Zuschlag zur Einkommensteuer. Sie beträgt zwischen 7 % und 9 % des gezahlten Steuerbetrags:

9 %
für natürliche Personen, die mehr als 150.000 Euro in den Klassen 1 und 1A oder mehr als 300.000 Euro in der Steuerklasse 2 verdienen
7 %
für alle anderen

Der maximale kombinierte Einkommensteuersatz, der alle Beiträge und den Solidaritätszuschlag einschließt, darf den Schwellenwert von 45,78 % nicht überschreiten.

Davon gibt es eine ganze Reihe: Grundsteuer, Kapitalertragssteuer, Verkehrssteuer, Grunderwerbssteuer auf bewegliches Eigentum und Immobilien, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Sozialabgaben usw.

  • Alle Verbraucher zahlen beim Kauf von Waren die Mehrwertsteuer, sie ist immer im Endpreis enthalten. In Luxemburg gibt es 4 Mehrwertsteuersätze: 17 %, 14 %, 8 % und 3 %.
  • Sozialbeiträge werden von allen gezahlt, um das Krankenversicherungssystem zu erhalten.
  • Beim Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen kann es ermäßigte Steuerregelungen geben.
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Das Steuerjahr in Luxemburg läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Alle Einwohner und Nicht-Einwohner müssen ihre Steuern melden. Ausnahmen gelten für die Klassen 1 und 1A, die weniger als 100.000 Euro pro Jahr aus einer einzigen Quelle erhalten, wie z. B. eine Altersrente.

Die Steuererklärungen müssen bis zum 31. März des Folgejahres nach dem Fälligkeitsjahr ausgefüllt und von der zuständigen Steuerbehörde unterzeichnet werden. Bei verspäteter Abgabe werden Strafen verhängt: 10 % des Steuerbetrags für die verspätete Abgabe und weitere 0,6 % Strafe für jeden Monat der Verspätung.

Die Erklärung muss in Papierform ausgefüllt und an das luxemburgische Finanzamt (ACD) geschickt oder online eingereicht werden.

So geben Sie die Erklärung online ab
Befolgen Sie diese Schritte sorgfältig
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Wählen Sie Ihren Steuerstatus.
Gebietsansässiger oder Nicht-Gebietsansässiger
Folgen Sie in den nächsten Schritten den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm.
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