Wie man in Luxemburg einen Steuerabzug erhält
In Luxemburg gibt es verschiedene Steuerabzüge, die die Steuerzahler in Anspruch nehmen können. In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Gründe für Abzüge und die Voraussetzungen für die Beantragung dieser Abzüge behandelt.
Ein Steuerabzug ist eine legale Möglichkeit, die Steuerschuld eines Steuerzahlers zu verringern. Um einen Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Der Abzug wird bei der Einreichung der Steuererklärung berücksichtigt und gewährt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Eine Steuererklärung ist ein wichtiges Dokument für das Finanzamt. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Einnahmen und Ausgaben nachzuvollziehen und Ihre zulässigen Freibeträge und Abzüge zu dokumentieren.
Sie können eine Steuererklärung auf Papier oder online ausfüllen. Es gibt keine besonderen Anforderungen; wichtig ist, dass Sie sie korrekt und ohne Fehler ausfüllen.
Um den Prozess zu automatisieren, können Sie Online-Dienste wie taxx.lu nutzen oder einen professionellen Buchhalter beauftragen, Ihnen beim Ausfüllen des Dokuments zu helfen.
Wenn Sie ihn selbst ausfüllen, müssen Sie ihn sehr sorgfältig lesen. Unter fast jedem Feld finden Sie Hinweise. Meistens werden Sie auch über die Ausgleichsbeträge informiert, die Sie für jeden Steuerposten erhalten können.
In Luxemburg gibt es mehrere Steuerabzüge. Der Einfachheit halber haben wir sie in die wichtigsten Kategorien unterteilt. Mit Hilfe des Filtersystems können Sie die erforderlichen Kriterien festlegen.
Ein (gebietsansässiger oder gebietsfremder) Arbeitnehmer kann einen Steuerabzug in den folgenden Kategorien erhalten:
Ein Steuerzahler, der eine Hypothek für den Kauf oder Bau seines Hauptwohnsitzes aufnimmt, kann die Kosten für die Finanzierung des Kredits von seinem Einkommen abziehen. Mit anderen Worten: Das Geld, das jeden Monat an die Bank überwiesen wird, kann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Eine wichtige Voraussetzung: So kaufen Sie Ihre Erstwohnung in der Immobilie. Für spätere Häuser oder Wohnungen gilt der Abzug nicht. In diesem Fall spielt das Land, in dem sich die Immobilie befindet, keine Rolle.
Dies ist eine interessante Kategorie, denn sie umfasst alle Arten von Ausgaben, die mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen und der Unterstützung der Geschäftstätigkeit und/oder des Einkommens dienen.
Dazu gehören:
- Kosten für Geschäftsreisen;
- Ausgaben für den Einkauf;
- Zusätzliche Kosten für behinderte Arbeitnehmer.
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber bereits einen Betrag von 540 Euro pro Arbeitnehmer veranschlagt hat. Die Ausgaben in dieser Kategorie sind nur dann abzugsfähig, wenn sie die Grenze von 540 Euro überschreiten!
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dies sei dasselbe wie im ersten Absatz. Dies ist jedoch nicht ganz der Fall. Im Falle eines unbewohnten Gebäudes sind die Dinge etwas komplizierter. Es kann sich sowohl um ein im Bau oder Umbau befindliches Gebäude als auch um ein fertiggestelltes Gebäude handeln.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Steuerpflichtige der Eigentümer eines Gebäudes beliebiger Größe sein kann.
Die Ermäßigung kann in Anspruch genommen werden von
- Einwohnern, die ein Gebäude in Luxemburg oder außerhalb von Luxemburg besitzen.
- Gebietsfremden, die ein Gebäude in Luxemburg besitzen.
- Gebietsfremden, die ein Gebäude außerhalb Luxemburgs besitzen, aber im Großherzogtum Steuern zahlen möchten.
Mit dieser Erleichterung können die Anschaffungskosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Dazu gehören:
- Gebühren für das Darlehen.
- Zinszahlungen für das Darlehen.
- Grundsteuer.
- Verpfändungsvertrag.
- Und andere.
Sie können bis zum Einzug in das Gebäude Abzüge erhalten.
Die Steuerpflichtigen sind berechtigt, die im Laufe des Jahres angefallenen festen Ausgaben von ihrer Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.
Diese können sein:
- Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten;
- Ständige Kosten für eine Verpflichtung;
- Unterhaltszahlungen;
- Zahlungen auf Lebenszeit.
Um in den Genuss des Abzugs zu kommen:
- in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung bis spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres abgeben.
- Nichtansässige Steuerzahler, die in Luxemburg Steuern zahlen wollen und ihre Einkommensteuererklärung bis spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres einreichen.
- In Luxemburg ansässige Steuerpflichtige, Arbeitnehmer oder Rentner, die in ihrer Jahreserklärung bis spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres die Lohnsteuerregularisierung beantragen.
- In Luxemburg ansässige Steuerzahler, Arbeitnehmer oder Rentner, die für das betreffende Steuerjahr eine Aufstellung der Ausgaben auf ihrem Steuerabzugsformular oder ihrer Karte anfordern.
Es werden nur die direkt an das System gezahlten Beiträge berücksichtigt. Vom Arbeitgeber festgesetzte zusätzliche Rentenbeiträge und Beiträge zur Lebensversicherung sind nicht abzugsfähig.
Um diese Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abziehen zu können, müssen gebietsfremde Steuerpflichtige einen Antrag auf steuerliche Gleichbehandlung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen stellen.
Die für Darlehen gezahlten Gebühren oder Zinsen können ebenfalls von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Im Falle eines Darlehens gibt es drei Gründe für den Vorteil:
Diese Liste enthält nicht:
- Hypotheken, denn sie unterliegen den im ersten Absatz beschriebenen gesonderten Bedingungen.
- Darlehen für Unternehmen.
Versicherungsprämien sind abzugsfähig, wenn das begünstigte Unternehmen privat und in Luxemburg zugelassen ist. Sie müssen außerdem einen Bezug zur Versicherung haben:
- Lebensversicherung;
- Unfallversicherung;
- Im Falle einer Behinderung;
- Im Krankheitsfall;
- Zivilrechtliche Haftung.
Die Rentenversicherung ist eine besondere Art von Versicherungsvertrag, mit dem Sie für einen komfortablen Ruhestand sparen können.
Ein Abzug kann gewährt werden, wenn die Versicherungsgesellschaft in Luxemburg oder einem anderen EU-Land zugelassen ist und im Großherzogtum tätig werden darf.
Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs:
- Der Vertrag muss für mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden.
- Die Ersparnisse werden frühestens im Alter von 60 Jahren und spätestens im Alter von 75 Jahren an den Steuerzahler ausgezahlt.
- Der Versicherungsvertrag sieht vor, dass eine vorzeitige Rückzahlung des Sparguthabens ausgeschlossen ist, es sei denn, es liegt eine schwere Krankheit oder eine Behinderung vor.
- Nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige müssen einen Antrag auf Anerkennung als in Luxemburg steuerlich ansässig stellen.
Der maximale Abzug für diese Kategorie kann 3.200 Euro pro Jahr betragen, unabhängig vom Alter des Steuerpflichtigen.
Die Steuerzahler können auch außergewöhnliche Ausgaben absetzen. Außergewöhnliche Ausgaben sind solche, die sich nicht vermeiden lassen, die aber nicht für alle Personen derselben Einkommens- oder Sozialkategorie gleich sind.
Beschaffungs- oder Transaktionskosten gelten nicht als außerordentliche Ausgaben.
Die gesamten außerordentlichen Ausgaben sind:
Zu den Kinderbetreuungskosten gehören Beträge, die an zugelassene Kinderbetreuungseinrichtungen gezahlt werden. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für Kinderkrippen, Kindertagesstätten oder Kindergärten, Relaiszentren und ordnungsgemäß zugelassene Erziehungshelfer.
Dazu gehören auch Ausgaben für eine Haushaltshilfe, z. B. für einen Reinigungsdienst. Sie können diese Ausgaben absetzen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Hausangestellte sind über den Steuerzahler oder ein zwischengeschaltetes Unternehmen dem Sozialversicherungssystem angeschlossen.
- Hausangestellte verrichten ihre Arbeit hauptsächlich in der Wohnung des Steuerpflichtigen.
- Es handelt sich um Personen, die vom Steuerpflichtigen oder von der zwischengeschalteten Gesellschaft als Arbeitnehmer eingestellt wurden.
Auf der Grundlage dieser Regeln ist es nicht möglich, einen Abzug für die Dienste eines Gärtners, Fahrers oder Hausmeisters zu erhalten. Solche Dienstleistungen werden als Luxus und nicht als Notwendigkeit für den Haushalt angesehen.
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterhaltsstatus des Steuerpflichtigen, seines Partners oder seines Kindes, wenn die Person keinen Anspruch auf Kindergeld hat.
In diesem Abschnitt geht es um Kinder, und merkwürdigerweise wird keine der oben genannten Ausgaben als außergewöhnliche Belastung betrachtet. Der Grund dafür ist einfach: Alle Kategorien sind auf die eine oder andere Weise durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag abgedeckt.
In diese Kategorie fallen zum Beispiel Eltern, die der Steuerpflichtige aus einem anderen Land mitgebracht hat. Um einen Abzug zu erhalten, müssen die Ausgaben nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage von Quittungen für medizinische Leistungen, Lebensmittel usw.
Unterhaltszahlungen werden als Sonderausgaben eingestuft. Wurde der Zahlungsbefehl jedoch vor dem 1. Januar 1998 ausgestellt, hat der Antragsteller Anspruch auf einen Abzug im Verhältnis zur Höhe der Zahlung. Haben die Ehegatten die Neueinstufung der Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben beantragt, gilt dieser Abschnitt nicht mehr.
Andere Ausgaben, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, können ebenfalls als außerordentlich anerkannt werden:
- Kosten des Scheidungsverfahrens;
- Strafverfahren, wenn der Steuerpflichtige freigesprochen wird;
- Teure medizinische Behandlungen oder Operationen, die nicht von der CNS übernommen werden;
- Kosten, die durch Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit verursacht werden;
- Sonstiges.
Die Frage, ob es sich bei einer bestimmten Ausgabe um eine außergewöhnliche Ausgabe handelt, kann von einem qualifizierten Buchhalter genau beantwortet werden.
Füllen Sie die Steuererklärung unter Berücksichtigung aller neuen Variablen sorgfältig aus und achten Sie dabei besonders auf die Abschnitte, in denen die Steuerabzüge aufgeführt sind. Diese Zeilen enthalten in der Regel Anmerkungen und Kommentare des Verfassers.
Es wird empfohlen, einen professionellen Buchhalter zu konsultieren, der Sie in strittigen Fragen beraten kann.
Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass das Dokument korrekt ausgefüllt ist, reichen Sie es bei der IRS ein. Es wird nichts weiter von Ihnen verlangt. Nach einiger Zeit (im Durchschnitt bis zu 30 Tage) erhalten Sie ein offizielles Schreiben der IRS.
In diesem Schreiben werden die Gesamtsteuerbemessungsgrundlage, die Höhe der obligatorischen Zahlungen und die Höhe des Ausgleichs, auf den Sie Anspruch haben, angegeben. Ein Steuerabzug in Luxemburg ist im Grunde eine große Rückerstattung, die Sie irgendwann nach der Zahlung der Steuer erhalten.
Wenn die Berechnungen des Finanzamts fehlerhaft sind, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung des Prüfers Einspruch einzulegen. Dafür haben Sie 90 Tage ab dem Datum, an dem Sie den Berechnungsbogen erhalten haben, Zeit.
Denken Sie jedoch daran, dass das Ergebnis wie bei Einsprüchen zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Ungunsten ausfallen kann. Es hat Fälle gegeben, in denen das Finanzamt zusätzliche Fehler in den Berechnungen gefunden hat und der Betroffene am Ende einen noch höheren Betrag als zuvor erhalten hat.