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Beendigung der Geschäftstätigkeit

Wie man ein Einzelunternehmen in Luxemburg auflöst

Ein Einzelunternehmer, der seine Geschäftstätigkeit einstellt, muss eine Reihe von Verwaltungsverfahren und Formalitäten erledigen: Gewerbeschein, Sozialversicherung, Mehrwertsteuer, Handels- und Gesellschaftsregister (RCS), Steuern usw.

Zuletzt aktualisiert
26.08.24

In Luxemburg umfasst die Liquidation eines Einzelunternehmers (auch als Einzelkaufmann oder Einzelunternehmen bezeichnet) mehrere Schritte. Anders als bei der Liquidation einer Gesellschaft müssen keine drei Versammlungen abgehalten werden, es muss kein Liquidator bestellt werden und auch kein Wirtschaftsprüfer.

Der Prozess der freiwilligen Liquidation eines Einzelunternehmens lässt sich im Allgemeinen in 8 Schritten zusammenfassen.

Der Einzelunternehmer, der auch als Eigentümer bezeichnet wird, muss beschließen, den Betrieb einzustellen und das Unternehmen zu liquidieren. Anders als bei der Liquidation eines Unternehmens ist es nicht erforderlich, drei Versammlungen abzuhalten und eine Entscheidung mit dem Vorstand zu treffen. Es reicht aus, wenn der Gründer selbst zu dem Schluss kommt, dass das Einzelunternehmen geschlossen werden soll.

Unternehmen
Liquidation
Luxemburg

Wie man eine Unternehmen in Luxemburg auflöst

Der erste Schritt besteht darin, die zuständigen Behörden über die Entscheidung zur Liquidation zu informieren. In Luxemburg ist dies in erster Linie das Registre de Commerce et des Sociétés (RCS). Sie müssen einen Antrag auf Liquidation stellen.

Annullierung der Gewerbeerlaubnis
Annullierung der Sozialversicherung
Erklärung über die Einstellung der Tätigkeit
Mitteilung der Beendigung an die Steuerbehörde (Internal Revenue Service)
Andere Anforderungen

Priorisieren Sie die Zahlung ausstehender Schulden und Verbindlichkeiten. Teilen Sie Ihren Gläubigern mit, dass Sie Ihr Unternehmen schließen, und treffen Sie Vorkehrungen für die Begleichung ausstehender Schulden. 

Alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass das verbleibende Vermögen des Einzelunternehmers gerecht verteilt wird, je nachdem, wie viel der Einzelunternehmer den einzelnen Gläubigern schuldet.

Der Selbstständige ist in vollem Umfang für alle Schulden verantwortlich und muss persönlich für alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen aufkommen. Sie investieren ihr eigenes Geld in das Unternehmen. Während sie alle Gewinne behalten, tragen sie auch alle Risiken.

Sie müssen die Vermögenswerte des Unternehmens liquidieren, wenn Sie keinen Liquidator bestimmt haben. Dies kann den Verkauf von Vorräten, Ausrüstung, Maschinen oder Immobilien beinhalten. Der Erlös aus der Liquidation wird zur Begleichung etwaiger Restschulden verwendet.

Der Konkursverwalter dient als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens während dessen Liquidation und hat unter anderem folgende Aufgaben:

Verwaltung des Unternehmensvermögens
Verkauf der Vermögenswerte des Unternehmens, die von Immobilien bis hin zu Aktien reichen können.
Identifizierung und Benachrichtigung von Gläubigern
Erstellung eines Verzeichnisses aller Gläubiger der Gesellschaft und Benachrichtigung dieser über die Auflösung der Gesellschaft.

Erfahren Sie mehr über die Rolle eines Liquidators in unserem Leitfaden zur Liquidation eines Unternehmens.

Sie müssen allen ausstehenden Steuerverpflichtungen nachkommen. Dazu gehört die Zahlung von Einkommensteuer, Sozialversicherung und Mehrwertsteuer.

Der Unternehmer muss bei den Steuerbehörden eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung einholen.

Sie können das Bankkonto eines Einzelunternehmers schließen, sobald alle finanziellen Angelegenheiten geklärt sind. Stellen Sie sicher, dass alle ausstehenden Schecks und Zahlungen bearbeitet werden. Fordern Sie von der Bank eine Bescheinigung an, dass Sie keine offenen Verbindlichkeiten mehr haben und die Konten geschlossen wurden.

Ein Firmenkonto ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Unternehmens, vom kleinsten bis zum größten. Es ist notwendig für Transaktionen.

Bank
Business
Luxemburg

Wie eröffnet man ein Geschäftskonto in Luxemburg?

Wenn Sie bestehende Verträge haben, müssen Sie diese gemäß den Vertragsbedingungen kündigen. Informieren Sie Kunden, Lieferanten und andere interessierte Parteien über die Schließung des Unternehmens. Informieren Sie darüber, wie bestehende Verträge und Verpflichtungen eingehalten oder gekündigt werden.

Falls es Angestellte gibt, klären Sie Beschäftigungsfragen, einschließlich der abschließenden Vergütung, des angesammelten Urlaubs und anderer offener Beschäftigungsfragen.

Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Schließung des Einzelunternehmens vor und reichen Sie sie beim Registrar of Trades and Companies (RCS) ein. Möglicherweise müssen Sie auch einen Finanzbericht für Ihr Unternehmen vorlegen.

Ein Einzelunternehmer muss sich beim RCS über das elektronische Anmeldeverfahren auf der offiziellen Website der Regierung des Großherzogtums Luxemburg abmelden. Die Abmeldung beim RCS ist gebührenpflichtig.

Schließen Sie das formale Verfahren zur Löschung Ihrer Eintragung beim Registrar of Trades and Companies ab, um die juristische Person formell zu schließen.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie man ein Einzelunternehmen in Luxemburg auflöst

Ist es schwierig, eine Einzelfirma in Luxemburg aufzulösen?

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Fotos aus diesen Quellen: AbsolutVision für Unsplash

Autoren: Maria, Sven
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Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
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