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Teilarbeitslosigkeit in Luxemburg: mehr als 5.800 Beschäftigte könnten im März 2025 betroffen sein

Zuletzt aktualisiert
26.02.25
Partially jobless in Luxembourg

Ahmet Kurt, Unsplash

Der luxemburgische Ausschuss für Prognosen trat am 25. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Lex Delles, Minister für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus, und Georges Mischo, Minister für Arbeit, zusammen. Hauptthema der Diskussion waren die Teilarbeitslosenprognosen für März 2025.

Im März 2025 stieg die Zahl der Anträge auf Teilarbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 5 Einheiten, wobei insgesamt 74 Unternehmen einen Antrag stellten. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Konjunturausschuss 63 Anträge genehmigt, darunter:

  • 49 Anträge aus opportunistischen Gründen, die mit der wirtschaftlichen Situation zusammenhängen;
  • 9 Anträge aus strukturellen Gründen, die Pläne zur Erhaltung von Arbeitsplätzen betreffen;
  • 5 Anträge beziehen sich auf die wirtschaftliche Abhängigkeit.

Vorläufigen Daten zufolge könnten im März 2025 5 886 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente, ETP) in Teilarbeitslosigkeit gehen. Dies ist ein Rückgang gegenüber Februar, als 6.624 Arbeitnehmer von Kurzarbeit bedroht waren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch um Prognosen, die nicht die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt widerspiegeln, da die Unternehmen die genehmigte Maßnahme möglicherweise nicht in vollem Umfang nutzen.

Um die Auswirkungen der Teilarbeitslosigkeit genauer beurteilen zu können, hat der Ausschuss auch die Daten für November 2024 analysiert. Von den 67 Vorabgenehmigungen, die im Oktober 2024 genehmigt wurden, profitierten 43 Unternehmen tatsächlich von der Teilarbeitslosigkeit.

  • 2 646 Beschäftigte gingen tatsächlich in Teilzeitarbeit (das entspricht 552 ETP), ein deutlicher Anstieg gegenüber Oktober (1 796 Beschäftigte und 370 ETP).
  • Die Gesamtzahl der Stunden teilweiser Arbeitslosigkeit belief sich auf 95.516 Stunden, was einem Anstieg von 31.470 Stunden gegenüber Oktober entspricht.
  • Der Beschäftigungsfonds gab im November 1.851.046 € für Teilarbeitslosengeld aus, 539.298 € mehr als im Oktober.

Der Konjunturausschuss hat ebenfalls zugestimmt:

  • Vorruhestandsprogramme für 52 Beschäftigte, einschließlich der finanziellen Beteiligung des Staates an diesen Programmen.
  • 4 Anträge auf Steuererleichterung gemäß L.I.R. 115 (10) für 28 Arbeitnehmer wegen Abfindung und Entlassung.

Die Teilarbeitslosigkeit in Luxemburg bleibt eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen, die von wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen betroffen sind. Trotz des Rückgangs der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer im März 2025 bleibt die Situation prekär, was eine ständige Überwachung und Unterstützung durch den Staat erfordert.

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26.02.25

Fotos aus diesen Quellen: Ahmet Kurt, Unsplash

Autoren: Aleksandr