Luxtoday

Luxemburgische Steuerkarten

Dieser Artikel befasst sich mit den Einzelheiten des Erwerbs und der Verwendung der luxemburgischen Steuerkarte sowie mit der Art und Weise, wie sie Privatpersonen dabei hilft, sich im Steuersystem des Landes zurechtzufinden.

Zuletzt aktualisiert
14.11.24

Luxemburg ist bekannt für sein günstiges Steuersystem und die Präsenz zahlreicher multinationaler Konzerne. Eines der wichtigsten Merkmale des luxemburgischen Steuersystems ist die luxemburgische Steuerkarte, die sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde, die in Luxemburg arbeiten, ein wichtiges Dokument darstellt. Die Steuerkarte liefert wichtige Informationen über den Steuerstatus einer Person, einschließlich ihrer Steuerklasse und der möglichen Abzüge.

Was ist eine luxemburgische Steuerkarte?

Die luxemburgische Steuerkarte, auch bekannt als "fiche de retenue d'impôt", ist ein von den Steuerbehörden ausgestelltes Dokument, das als Nachweis für den steuerlichen Status einer Person im Lande dient. Wenn ein Arbeitgeber die Löhne seiner Mitarbeiter auszahlt, muss er die Einkommensteuer an der Quelle einbehalten.

Illustration von Luxtoday, Dokumentenmuster von Administration des contributions directes
Illustration von Luxtoday, Dokumentenmuster von Administration des contributions directes

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Abzug und die Abführung der entsprechenden Lohnsteuer im Namen des Arbeitnehmers verantwortlich ist. Zur Erleichterung dieses Prozesses verwenden die Arbeitgeber die Steuerkarten ihrer Arbeitnehmer, die Informationen über die Steuerklassen enthalten und den anwendbaren Abgabensatz angeben.

Ohne Steuerkarte behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit dem höchsten Steuersatz - Klasse 1 - ein. Der typische Steuersatz für diesen Fall darf nicht unter 33 % liegen, was dazu führen kann, dass Sie mehr Steuern als nötig zahlen.

Aus diesem Grund ist der Besitz einer Steuerkarte unerlässlich, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag an Einkommensteuer einbehalten wird, damit es nicht zu einer Über- oder Unterbesteuerung kommt. Daher müssen Sie sich Ihre Steuerkarte besorgen, sobald Sie in Luxemburg ankommen und hier zu arbeiten beginnen.

Arten von Steuerkarten

Es gibt verschiedene Arten von Steuerkarten. Bis zum 30. April 2021 stellte die luxemburgische Steuerbehörde (ACD) Steuerkarten aus, die nur für ein Steuerjahr gültig waren. Ab Mai 2021 führte die ACD jedoch elektronische Mehrjahres-Steuerkarten ein, die für mehrere Jahre gültig sind, es sei denn, der Karteninhaber muss Änderungen an den Angaben auf der Karte vornehmen. Wir werden auf diese Situationen näher eingehen.

Jährlich

Bis zum 30. April 2021 stellte die luxemburgische Finanzverwaltung (ACD) Steuerkarten aus, die nur für ein Steuerjahr gültig waren. Nur Zeitarbeitnehmer (CDD) behalten die Jahreskarte, da sie weiterhin Steuerkarten erhalten, die nur für die Dauer ihres Arbeitsvertrags gültig sind.

Mehrjährig

Ab Mai 2021 hat die ACD jedoch elektronische Mehrjahres-Steuerkarten eingeführt, die mehrere Jahre lang gültig sind, sofern der Karteninhaber keine Änderungen an den Angaben auf der Karte vornehmen muss. Diese Mehrjahres-Steuerkarten behalten ihren Wert, bis sich die Steuerklasse, die Abzüge oder andere relevante Informationen ändern. Wenn es keine Änderungen gibt, benötigen Steuerzahler, die eine mehrjährige Steuerkarte erhalten haben, zu Beginn der folgenden Jahre keine neue Karte.

Wer braucht eine Steuerkarte?

Im Großherzogtum müssen alle Arbeitnehmer, die für einen ansässigen Arbeitgeber arbeiten und steuerpflichtig sind, eine Steuerkarte erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, und die folgenden Kategorien benötigen keine Steuerkarte:

  • Personen, die ein Gehalt oder eine Rente beziehen, das/die in Luxemburg nach nationalem Recht oder internationalen Abkommen nicht steuerpflichtig ist;
  • Schüler und Studenten, die während der Schulferien für Gelegenheitsarbeiten eingestellt werden und deren Nettostundenlohn nach Steuern und Sozialabgaben 16 Euro nicht übersteigt;
  • Angestellte in Privathaushalten die zur Haushaltsführung oder Kinderbetreuung oder zur Unterstützung und Pflege von abhängigen Personen eingestellt werden;
  • Leiharbeitnehmer (Zeitarbeiter), deren Gehälter einer pauschalen Einkommenssteuer von 10 % unterliegen, mit Ausnahme derjenigen mit einem Bruttostundenlohn von über 25 Euro.

Beantragung einer Steuerkarte in Luxemburg: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Je nachdem, ob Sie in Luxemburg wohnhaft oder im Ausland ansässig sind und ob es sich um Ihren ersten oder nachfolgenden Antrag auf eine Steuerkarte handelt, ist das für Sie geltende Verwaltungsverfahren unterschiedlich. In diesem Abschnitt finden Sie die möglichen Szenarien und eine Anleitung, wie Sie die Steuerkarte für sich selbst beantragen können.

Wie erhält man als Nichtansässiger eine Steuerkarte in Luxemburg?

Um eine Steuerkarte als gebietsfremder Arbeitnehmer zu erhalten, müssen Sie zum Beispiel bei Ihrer ersten Arbeitsaufnahme in Luxemburg eine Steuerkarte für Gebietsfremde bei der RTS-Niederlassung für Gebietsfremde beantragen.

Zu diesem Zweck müssen Sie die Dokumente vorlegen:

  • Das vollständig ausgefüllte Formular 164 NR Formular 164 NR mit persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Einkommen und Beschäftigungsstatus
  • Eine Wohnsitzbescheinigung (eine Kopie der Strom- oder Gasrechnung gilt als Nachweis des Wohnsitzes);
  • Dokumente zum Nachweis Ihres Personenstands - je nach Situation sollten Sie eine Heiratsurkunde, eine Kopie des Trennungsurteils oder eine Kopie der Scheidungspapiere mitbringen (jedes andere gleichwertige Dokument ist ebenfalls geeignet).

Das sollte ausreichen, aber es kann immer sein, dass Sie um zusätzliche Dokumente gebeten werden. Sobald Sie alle Unterlagen haben, sollten Sie sie per Post an das RTS-Ausländerbüro schicken. Normalerweise erhalten Sie Ihre Steuerkarte innerhalb von 30 Tagen.

Address: 21 rue Eugène Ruppert, 2453 Luxembourg, B.P. 1706 L-1017 Luxembourg

Wie erhält man als Gebietsansässiger eine Steuerkarte in Luxemburg?

Um eine Steuerkarte als in Luxemburg ansässiger und aktiver Arbeitnehmer zu erhalten, müssen Sie weder einen Antrag stellen noch etwas unternehmen. Das zuständige Finanzamt RTS (je nach Ihrer derzeitigen Wohngemeinde) sollte die Karte automatisch innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ihrem Beitritt zur luxemburgischen Sozialversicherung durch Ihren Arbeitgeber ausstellen.

Wenn Sie eine mehrjährige Quellensteuerkarte besitzen, erhalten Sie zu Beginn des folgenden Jahres keine neue Karte, es sei denn, Sie melden Änderungen Ihres Status oder Ihrer persönlichen Daten. Bei Änderungen des Personenstandes oder der Anschrift wird für gebietsansässige Steuerpflichtige automatisch eine neue Steuerkarte ausgestellt, ohne dass sie eingreifen oder einen Antrag stellen müssen.

Wo die Steuerkarte zugestellt wird

Die Steuerkarten werden den Inhabern in der Regel per Post unter Angabe der Meldeadresse zugesandt. Es ist nicht möglich, die Steuerkarten direkt bei den Finanzämtern der RTS abzuholen!

Sie können jedoch die Funktion eDelivery nutzen, um das Dokument in elektronischer Form in Ihrem privaten eSpace auf MyGuichet.lu zu erhalten. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie die eDelivery-Funktion abonnieren, damit die amtlichen Dokumente an Ihren privaten eSpace gesendet werden. Klicken Sie dazu auf der Seite unter "Steuern" auf "Meine Daten" und dann auf "Abonnement für ACD-Dokumente".

Für detailliertere Erklärungen zur Arbeit mit den eSpace-Diensten können Sie das herunterladbare Tutorial von Guichet nutzen. Dort finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung in englischer Sprache im Format einer Präsentation.

Dokumente
PDF
Wie man mit eSpace bei MyGuichet.lu arbeitet
FR
Wie man mit eSpace bei MyGuichet.lu arbeitet
Herunterladen

Steuerkarten für Sonderfälle

Für die Fälle der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren und Personen, die im Großherzogtum offiziell mehrere Berufe ausüben, gelten besondere Regeln.

Verheiratete Menschen

Wenn Sie verheiratet sind und sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte steuerpflichtige Einkünfte in Luxemburg beziehen, erhält der Ehegatte mit dem höchsten und stabilsten Einkommen eine Bescheinigung mit der Angabe der Steuerklasse 2, während der andere Ehegatte ebenfalls eine Bescheinigung mit der Angabe der Steuerklasse 2 und einem festen Steuerabzugssatz erhält.

Menschen mit mehreren Jobs

Wenn Sie in Luxemburg mehrere Arbeitsstellen haben, müssen Sie für jeden Arbeitgeber eine Steuerkarte bei der zuständigen Behörde beantragen (entweder beim Finanzamt für Gebietsansässige (RTS-Steueramt) oder beim Finanzamt für Nichtgebietsansässige (RTS-Steueramt). Das luxemburgische Finanzamt stellt Ihnen eine Hauptsteuerkarte und so viele Nebenkarten aus, wie Sie je nach Anzahl Ihrer Arbeitsstellen benötigen: Die Hauptsteuerkarte ist dem Arbeitgeber auszuhändigen, der den höchsten Lohn und das stabilste Einkommen zahlt. Alle weiteren Steuerkarten müssen den anderen Arbeitgebern ausgehändigt werden, die die zusätzlichen Gehälter zahlen. Der Steuerabzug wird auf der Grundlage der Hauptsteuerkarte berechnet, während bei den zusätzlichen Steuerkarten das Einkommen aus der/den anderen Beschäftigung(en) berücksichtigt wird.

Sowohl bei Ehegatten, die sich für die gemeinsame Besteuerung entschieden haben, als auch bei Einzelpersonen mit mehreren Arbeitsplätzen wird der Quellensteuersatz für die Hauptsteuerkarte auf der Grundlage des höchsten Gehalts berechnet. Alle anderen Steuerkarten gelten als "sekundäre" Steuerkarten und wenden einen festen Quellensteuersatz von an:

33%
für Steuerklasse 1
21%
für Steuerklasse 1a
15%
für Steuerklasse 2

Aufgrund dieses Systems kann es vorkommen, dass viele Steuerzahler am Ende des Jahres eine Steuerschuld haben, da die im Laufe des Jahres einbehaltenen Steuern nicht ausreichen, um den Betrag zu decken.

So tragen Sie einen Steuerabzug auf der Steuerkarte ein

Die Eintragung eines Steuerabzugs auf Ihrer luxemburgischen Steuerkarte kann von Vorteil sein, da sich dadurch die Höhe der von Ihrem Gehalt oder Ihrer Rente einbehaltenen Steuern verringern kann. Außerdem können Sie so sicherstellen, dass Sie im Laufe des Jahres keine zu hohen Steuern zahlen und möglicherweise eine Steuerrückerstattung erhalten, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Um bestimmte Steuerabzüge auf Ihrer Steuerkarte einzutragen, können Sie mit demselben Formular 164 R einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Es gibt zahlreiche Abzüge, die auf Ihrer Steuerkarte eingetragen werden können, je nachdem, was für Sie möglich ist:

Denken Sie daran, dass die Eintragung eines Steuerabzugs auf der Steuerkarte nur für das Jahr gültig ist, für das er beantragt wurde. Die Anträge müssen jedes Jahr erneuert werden, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

So ändern Sie die Angaben auf einer Steuerkarte

Wenn Sie Ihre luxemburgische Steuerkarte erhalten und Fehler in den Angaben feststellen, sollten Sie unverzüglich eine Korrektur bei der zuständigen Behörde, die die Steuerkarte ausgestellt hat, beantragen:

Es ist sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber strengstens untersagt, die Angaben auf der Lohnsteuerkarte selbst zu ändern, denken Sie daran.

Bei wesentlichen Änderungen des Personenstands, der familiären Situation oder des Arbeitgebers, die sich auf die Steuerklasse auswirken, wird die Steuerkarte automatisch vom RTS-Büro für Gebietsansässige bzw. auf Antrag beim RTS-Büro für Nicht-Gebietsansässige aktualisiert.

Wenn Sie während des Steuerjahres heiraten oder Eltern werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Wechsel der Steuerklasse und können einen Steuerabzug für das Kind beantragen. Diese Änderungen werden ab dem Datum der Eheschließung oder der Behandlung des Individualisierungsantrags oder der Geburt des Kindes wirksam. Die aktualisierte Steuerkarte wird Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Pensionskasse zur Verfügung gestellt, und der Steuerabzug wird entsprechend angepasst.

Wenn Sie mehr über das luxemburgische Steuersystem erfahren möchten, können Sie unsere Artikelserie zu diesem Thema lesen. Wir haben bereits die Steueransässigkeit, die Art der Steuern in Luxemburg, die Steuerklassen und vieles mehr behandelt:

Welche Steuern werden in Luxemburg gezahlt

Wie Sie Ihre Steuerklasse in Luxemburg ermitteln

Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine luxemburgische Steuerkarte, und wer braucht sie?

Wie wird der Betrag der von meinem Gehalt einbehaltenen Steuer ermittelt?

Was müssen Sie tun, um eine Steuerkarte zu erhalten?

Kann ich Änderungen an meiner Steuerkarte vornehmen, nachdem sie bereits ausgestellt wurde?

Was soll ich mit meiner Steuerkarte machen, wenn sich meine Lebensumstände im Laufe des Jahres ändern?

Feedback senden

Fotos aus diesen Quellen: Kelly Sikkema for Unsplash, Illustration by Luxtoday, document sample from Administration des contributions directes

War dieser Artikel hilfreich?
Sehr hilfreich!
Informativ!
Ich habe es nicht verstanden
Dieser Artikel ist veraltet
Relotech SARL
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
Luxtoday - Luxembourg news and media