Luxemburg ist bekannt für sein günstiges Steuersystem und die Präsenz zahlreicher multinationaler Konzerne. Eines der wichtigsten Merkmale des luxemburgischen Steuersystems ist die luxemburgische Steuerkarte, die sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde, die in Luxemburg arbeiten, ein wichtiges Dokument darstellt. Die Steuerkarte liefert wichtige Informationen über den Steuerstatus einer Person, einschließlich ihrer Steuerklasse und der möglichen Abzüge.
Die luxemburgische Steuerkarte, auch bekannt als "fiche de retenue d'impôt", ist ein von den Steuerbehörden ausgestelltes Dokument, das als Nachweis für den steuerlichen Status einer Person im Lande dient. Wenn ein Arbeitgeber die Löhne seiner Mitarbeiter auszahlt, muss er die Einkommensteuer an der Quelle einbehalten.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Abzug und die Abführung der entsprechenden Lohnsteuer im Namen des Arbeitnehmers verantwortlich ist. Zur Erleichterung dieses Prozesses verwenden die Arbeitgeber die Steuerkarten ihrer Arbeitnehmer, die Informationen über die Steuerklassen enthalten und den anwendbaren Abgabensatz angeben.
Ohne Steuerkarte behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit dem höchsten Steuersatz - Klasse 1 - ein. Der typische Steuersatz für diesen Fall darf nicht unter 33 % liegen, was dazu führen kann, dass Sie mehr Steuern als nötig zahlen.
Aus diesem Grund ist der Besitz einer Steuerkarte unerlässlich, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag an Einkommensteuer einbehalten wird, damit es nicht zu einer Über- oder Unterbesteuerung kommt. Daher müssen Sie sich Ihre Steuerkarte besorgen, sobald Sie in Luxemburg ankommen und hier zu arbeiten beginnen.
Es gibt verschiedene Arten von Steuerkarten. Bis zum 30. April 2021 stellte die luxemburgische Steuerbehörde (ACD) Steuerkarten aus, die nur für ein Steuerjahr gültig waren. Ab Mai 2021 führte die ACD jedoch elektronische Mehrjahres-Steuerkarten ein, die für mehrere Jahre gültig sind, es sei denn, der Karteninhaber muss Änderungen an den Angaben auf der Karte vornehmen. Wir werden auf diese Situationen näher eingehen.
Im Großherzogtum müssen alle Arbeitnehmer, die für einen ansässigen Arbeitgeber arbeiten und steuerpflichtig sind, eine Steuerkarte erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, und die folgenden Kategorien benötigen keine Steuerkarte:
Je nachdem, ob Sie in Luxemburg wohnhaft oder im Ausland ansässig sind und ob es sich um Ihren ersten oder nachfolgenden Antrag auf eine Steuerkarte handelt, ist das für Sie geltende Verwaltungsverfahren unterschiedlich. In diesem Abschnitt finden Sie die möglichen Szenarien und eine Anleitung, wie Sie die Steuerkarte für sich selbst beantragen können.
Um eine Steuerkarte als gebietsfremder Arbeitnehmer zu erhalten, müssen Sie zum Beispiel bei Ihrer ersten Arbeitsaufnahme in Luxemburg eine Steuerkarte für Gebietsfremde bei der RTS-Niederlassung für Gebietsfremde beantragen.
Das sollte ausreichen, aber es kann immer sein, dass Sie um zusätzliche Dokumente gebeten werden. Sobald Sie alle Unterlagen haben, sollten Sie sie per Post an das RTS-Ausländerbüro schicken. Normalerweise erhalten Sie Ihre Steuerkarte innerhalb von 30 Tagen.
Address: 21 rue Eugène Ruppert, 2453 Luxembourg, B.P. 1706 L-1017 Luxembourg
Um eine Steuerkarte als in Luxemburg ansässiger und aktiver Arbeitnehmer zu erhalten, müssen Sie weder einen Antrag stellen noch etwas unternehmen. Das zuständige Finanzamt RTS (je nach Ihrer derzeitigen Wohngemeinde) sollte die Karte automatisch innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ihrem Beitritt zur luxemburgischen Sozialversicherung durch Ihren Arbeitgeber ausstellen.
Wenn Sie eine mehrjährige Quellensteuerkarte besitzen, erhalten Sie zu Beginn des folgenden Jahres keine neue Karte, es sei denn, Sie melden Änderungen Ihres Status oder Ihrer persönlichen Daten. Bei Änderungen des Personenstandes oder der Anschrift wird für gebietsansässige Steuerpflichtige automatisch eine neue Steuerkarte ausgestellt, ohne dass sie eingreifen oder einen Antrag stellen müssen.
Die Steuerkarten werden den Inhabern in der Regel per Post unter Angabe der Meldeadresse zugesandt. Es ist nicht möglich, die Steuerkarten direkt bei den Finanzämtern der RTS abzuholen!
Sie können jedoch die Funktion eDelivery nutzen, um das Dokument in elektronischer Form in Ihrem privaten eSpace auf MyGuichet.lu zu erhalten. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie die eDelivery-Funktion abonnieren, damit die amtlichen Dokumente an Ihren privaten eSpace gesendet werden. Klicken Sie dazu auf der Seite unter "Steuern" auf "Meine Daten" und dann auf "Abonnement für ACD-Dokumente".
Für detailliertere Erklärungen zur Arbeit mit den eSpace-Diensten können Sie das herunterladbare Tutorial von Guichet nutzen. Dort finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung in englischer Sprache im Format einer Präsentation.
Für die Fälle der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren und Personen, die im Großherzogtum offiziell mehrere Berufe ausüben, gelten besondere Regeln.
Sowohl bei Ehegatten, die sich für die gemeinsame Besteuerung entschieden haben, als auch bei Einzelpersonen mit mehreren Arbeitsplätzen wird der Quellensteuersatz für die Hauptsteuerkarte auf der Grundlage des höchsten Gehalts berechnet. Alle anderen Steuerkarten gelten als "sekundäre" Steuerkarten und wenden einen festen Quellensteuersatz von an:
Aufgrund dieses Systems kann es vorkommen, dass viele Steuerzahler am Ende des Jahres eine Steuerschuld haben, da die im Laufe des Jahres einbehaltenen Steuern nicht ausreichen, um den Betrag zu decken.
Die Eintragung eines Steuerabzugs auf Ihrer luxemburgischen Steuerkarte kann von Vorteil sein, da sich dadurch die Höhe der von Ihrem Gehalt oder Ihrer Rente einbehaltenen Steuern verringern kann. Außerdem können Sie so sicherstellen, dass Sie im Laufe des Jahres keine zu hohen Steuern zahlen und möglicherweise eine Steuerrückerstattung erhalten, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
Um bestimmte Steuerabzüge auf Ihrer Steuerkarte einzutragen, können Sie mit demselben Formular 164 R einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Es gibt zahlreiche Abzüge, die auf Ihrer Steuerkarte eingetragen werden können, je nachdem, was für Sie möglich ist:
Denken Sie daran, dass die Eintragung eines Steuerabzugs auf der Steuerkarte nur für das Jahr gültig ist, für das er beantragt wurde. Die Anträge müssen jedes Jahr erneuert werden, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
Wenn Sie Ihre luxemburgische Steuerkarte erhalten und Fehler in den Angaben feststellen, sollten Sie unverzüglich eine Korrektur bei der zuständigen Behörde, die die Steuerkarte ausgestellt hat, beantragen:
Es ist sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber strengstens untersagt, die Angaben auf der Lohnsteuerkarte selbst zu ändern, denken Sie daran.
Bei wesentlichen Änderungen des Personenstands, der familiären Situation oder des Arbeitgebers, die sich auf die Steuerklasse auswirken, wird die Steuerkarte automatisch vom RTS-Büro für Gebietsansässige bzw. auf Antrag beim RTS-Büro für Nicht-Gebietsansässige aktualisiert.
Wenn Sie während des Steuerjahres heiraten oder Eltern werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Wechsel der Steuerklasse und können einen Steuerabzug für das Kind beantragen. Diese Änderungen werden ab dem Datum der Eheschließung oder der Behandlung des Individualisierungsantrags oder der Geburt des Kindes wirksam. Die aktualisierte Steuerkarte wird Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Pensionskasse zur Verfügung gestellt, und der Steuerabzug wird entsprechend angepasst.
Wenn Sie mehr über das luxemburgische Steuersystem erfahren möchten, können Sie unsere Artikelserie zu diesem Thema lesen. Wir haben bereits die Steueransässigkeit, die Art der Steuern in Luxemburg, die Steuerklassen und vieles mehr behandelt:
Welche Steuern werden in Luxemburg gezahlt
Quelle: guichet.public.lu, analietax.com
Fotos aus diesen Quellen: Kelly Sikkema for Unsplash, Illustration by Luxtoday, document sample from Administration des contributions directes