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Wie man ein Geschäftskonto eröffnet

Erfahren Sie, was Sie für die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigen, welche Bank Sie wählen sollten und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Zuletzt aktualisiert
14.11.24

Ein Geschäftskonto ist erforderlich, damit ein Unternehmer Transaktionen durchführen und genehmigtes Kapital hinterlegen kann, bevor er ein Unternehmen registriert. Das Vorhandensein von genehmigtem Kapital auf dem Konto ist zum Beispiel eine Voraussetzung für die Gründung von Gesellschaften wie SARL und SA.

Wer muss ein Geschäftskonto in Luxemburg eröffnen?

Alle Unternehmer, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform des Unternehmens, einschließlich Selbständiger oder Einzelunternehmer. In ihrem Fall unterscheidet sich das Verfahren zur Eröffnung eines Firmenkontos jedoch nicht wesentlich von dem Verfahren zur Eröffnung eines Privatkontos.

Der Unterschied besteht darin, dass Sie den Namen des Unternehmens oder des Einzelunternehmers angeben müssen. Und obwohl ein Einzelunternehmen kein Stammkapital benötigt, ist ein Geschäftskonto erforderlich.

Für SARLS, SA und andere Unternehmen sind in der Regel die folgenden Angaben erforderlich:

  • Angaben zur Unternehmensregistrierung, einschließlich der vom nationalen Unternehmensregister vergebenen Nummer,
  • Gründungsdokumente (apostillierte, notariell beglaubigte Kopien),
  • Daten der Direktoren, Kopien ihrer Personalausweise,
  • Informationen über den Begünstigten - natürliche oder juristische Person. Im letzteren Fall sind auch die Gründungsunterlagen mit einer natürlichen Person als letztem Eigentümer erforderlich,
  • Beschreibung der Haupttätigkeit,
  • Offizielle Bestätigung der Herkunft der Mittel des Unternehmens, die als genehmigtes Kapital verwendet werden sollen,
  • Voraussichtlicher jährlicher Kontoumsatz
  • Antragsformular der Bank,
  • Kopien der Personalausweise der wirtschaftlichen Eigentümer.
Was ist KYC

Die luxemburgischen Banken befolgen das KYC-Verfahren - "Know Your Customer". Sie haben das Recht, zusätzliche Informationen und Unterlagen anzufordern, um ein Konto eröffnen zu können. Dazu können Informationen über die wichtigsten Gegenparteien und Beispiele von Verträgen mit ihnen, geplante Einsatzgebiete usw. gehören.

Wie wählt man die richtige Bank?

Es ist zu beachten, dass es in Luxemburg viele Banken und somit auch viele Bankprodukte gibt. Die Bedingungen für die Eröffnung von Geschäftskonten sind unterschiedlich und hängen von einer Reihe von Faktoren ab: Größe und Art des Unternehmens, Persönlichkeit des Gründers, usw.

Banken können auch spezielle Konten für aufstrebende Unternehmer, kleine Unternehmen und Start-ups anbieten. Um herauszufinden, welches Konto für Sie am besten geeignet ist, müssen Sie mit mehreren Finanzinstituten verhandeln.

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Die wichtigsten Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind
  1. Für welche Arten von Unternehmen ist die Bank tätig?
  2. Können sie spezielle Bedingungen für Ihre Art von Geschäft anbieten?
  3. In welcher Währung werden Transaktionen durchgeführt, mit welchen Ländern, und wie schnell?
  4. Was sind die Bedingungen für die Kontoführung?

Im Allgemeinen sind die Zinssätze der lokalen Banken für Unternehmen höher als für Einzelunternehmer. Die Kosten und sonstigen Bedingungen müssen jedoch mit einem bestimmten Finanzinstitut geklärt werden.

Was brauchen Sie zur Eröffnung eines Geschäftskontos?

Jeder Unternehmer, der eine Kapitalgesellschaft anmeldet, muss vor Unterzeichnung der Satzung das Mindeststammkapital auf ein Bankkonto einzahlen.

Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Einzahlung des genehmigten Kapitals alle Dokumente vorliegen müssen. Alle Dokumentenverfahren können viel Zeit in Anspruch nehmen, im Durchschnitt etwa 3 Wochen.

Die folgenden Dokumente müssen Sie einreichen
Ein Zertifikat, das den Firmennamen bestätigt
Erlaubnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit durch die Regierung
Entwurf des Gesellschaftsvertrags oder der unterzeichneten Satzung
Von der Bank angeforderte persönliche Dokumente

Wenn alle vorangegangenen Schritte abgeschlossen sind, gehen Sie wie folgt vor

  • Der Unternehmer bringt der Bank alle erforderlichen Unterlagen und natürlich den Satzungsentwurf.
  • Auf der Grundlage des Satzungsentwurfs eröffnet die Bank ein Konto, das bis zur Gründung der Gesellschaft für alle Transaktionen gesperrt bleibt. Das Gesellschaftskapital wird auf dieses Konto eingezahlt. Die Bank stellt eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass die Gelder eingefroren sind, bis das Unternehmen vollständig gegründet ist.
  • Diese Bescheinigung wird dem Notar vorgelegt und dient als Bestätigung der Einzahlung des genehmigten Stammkapitals der Gesellschaft.
  • Nach der offiziellen Eintragung eines Unternehmens stellt der Notar dem Unternehmer eine Bescheinigung über die Freigabe der Gelder (certificat de déblocage) aus.
  • Der Unternehmer legt der Bank diese Bescheinigung zusammen mit der endgültigen Fassung des Gesellschaftsvertrags und den von der Bank angeforderten zusätzlichen Unterlagen vor.
  • Die Bank wird die Gelder dann wieder freigeben und dem Unternehmen zur Verfügung stellen.
Wo können Sie eine Beratung erhalten?
  • Direkt von den Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten.
  • Bei der Notarkammer Luxemburg: 53, Boulevard Joseph II, L-1840. Telefon: (+352) 44 70 21.
  • Im Haus des Unternehmertums werktags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Adresse: 14, rue Erasmus, L-1468. Telefon: (+352) 42 39 39 - 330.
  • Bei der Handelskammer im Team Contact Entreprise per E-Mail contact@cdm.lu.

Wenn Sie weder Englisch noch eine der drei luxemburgischen Amtssprachen sprechen, empfiehlt es sich, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Sie können auch eine Generalvollmacht ausstellen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern, was jedoch nicht bedeutet, dass Sie nicht persönlich bei der Bank erscheinen müssen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss ein Geschäftskonto in Luxemburg eröffnen?

Welche Unterlagen sind für die Eröffnung eines Geschäftskontos erforderlich?

Wie lange dauert es, ein Geschäftskonto zu eröffnen?

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Autoren: Maria
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