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Mietzuschuss als finanzielle Hilfe bei der Anmietung in Luxemburg

Dieser Artikel führt Sie durch das Verfahren zur Beantragung einer staatlichen Mietbeihilfe in Luxemburg. Diese Förderung steht allen Personen zur Verfügung, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten.

Zuletzt aktualisiert
30.08.24

Der Erhalt einer finanziellen Unterstützung für die Miete in Luxemburg kann eine erhebliche Erleichterung für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen bedeuten, die nicht genug verdienen, um die hohen Lebenshaltungskosten im Großherzogtum zu decken. Man kann sich für diese Beihilfe qualifizieren, wenn man alle Kriterien erfüllt und diesem unkomplizierten Verfahren folgt. Dieser Artikel führt Sie durch das Verfahren zur Beantragung eines Mietzuschusses in Luxemburg.

Die Wohnkosten gehören neben den hohen Löhnen und den ebenfalls hohen Lebenshaltungskosten zu den größten Ausgaben der Einwohner. Luxemburg hat mehrere Möglichkeiten, Mieter finanziell zu unterstützen.

Wir haben bereits über eine andere Art von Unterstützung berichtet, die die Wohnungssuche erleichtert. Die Regierung kann Ihnen bei der Zahlung der Mietkaution helfen, da dies die erste und eine der größten Zahlungen ist, die jeder leisten muss, der in das Großherzogtum zieht.

Prüfen Sie, ob Sie für einen Mietzuschuss in Frage kommen

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie zunächst die Voraussetzungen prüfen. Um förderfähig zu sein, muss eine Person diese grundlegenden Kriterien erfüllen:

  • sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten;
  • ein regelmäßiges Einkommen haben;
  • das Alter von 18 Jahren erreicht haben;
  • eine private Mietwohnung in Luxemburg mieten (oder zu mieten beabsichtigen), die als Haupt- oder Dauerwohnsitz dient;
  • ein monatliches Familiennettoeinkommen haben, das unter den festgelegten Grenzen liegt.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das monatliche Einkommen der Antragsteller. Es wird das Gesamteinkommen aller nicht nur wohnenden, sondern auch angemeldeten Personen berücksichtigt, einschließlich aller Einkünfte und Zulagen, mit Ausnahme von Sozialleistungen (z. B. Kindergeld und Familienleistungen).

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie weniger als den festgelegten Schwellenwert verdienen. Die Grenzen für das Nettoeinkommen hängen von der Zusammensetzung der Familie ab:

  • 3 244,75 Euro pro Einzelperson,
  • 4 981,54 Euro pro für ein Paar ohne Kinder,
  • 5 877,89 Euro für eine Familie mit 1 Kind,
  • 6 647,13 Euro für eine Familie mit 2 Kindern,
  • 7 223,16 Euro für eine Familie mit 3 Kindern,
  • 8 027,99 Euro für eine Familie mit 4 Kindern.

Die monatliche Miete muss mehr als 25 % des Einkommens betragen, um eine Förderung beantragen zu können. Beträgt das Nettoeinkommen beispielsweise 2 570 Euro (Sozialer Mindestlohn für ungelernte Arbeiter), muss die Monatsmiete 643 Euro übersteigen.

Beantragen Sie finanzielle Hilfe

Die Anträge werden das ganze Jahr über angenommen. Normalerweise wird das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres berücksichtigt.

Zunächst müssen Sie den Antrag auf Mietzuschuss (Demande en obtention d'une subvention de loyer) ausfüllen, in dem Sie Angaben zur Haushaltszusammensetzung und zur aktuellen finanziellen Situation der Antragsteller machen.

Anmeldung
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Der Antrag wird in französischer Sprache ausgefüllt und enthält erste Informationen über die Situation des Antragstellers, die für den Antrag relevant sind. Sie müssen das Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
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Der Antrag wird in französischer Sprache ausgefüllt und enthält erste Informationen über die Situation des Antragstellers, die für den Antrag relevant sind. Sie müssen das Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
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Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten, damit er geprüft werden kann.

Mietvertrag
Eine Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten und datierten Mietvertrags, der den luxemburgischen Gesetzen entspricht.
Nachweis des Haushaltseinkommens
Legen Sie Ihre Gehaltsbescheinigung aus dem Vorjahr oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen vor, falls sich Ihr Beschäftigungsstatus geändert hat. Falls Ihr Haushalt über andere Einkommensquellen verfügt, legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Nachweis der Mietzahlung
Wenn Sie bereits eine Wohnung gemietet haben, müssen Sie den Zahlungsnachweis für die letzten 3 Monate vorlegen. Die letzten drei Mietzahlungsbelege oder andere Mietnachweise reichen aus.
Zugehörigkeit zur Sozialversicherung
Beschaffen Sie sich eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung des Gemeinsamen Zentrums für Soziale Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS). Sie können sie online im PDF-Format unter eSpace auf MyGuichet oder in gedruckter Form, das innerhalb von drei Tagen per Post zugestellt wird, auf der Website des CCSS anfordern.
Spezial für ausländische Staatsangehörige
Ausländer müssen eine gültige Bescheinigung vorlegen, die ihr Aufenthaltsrecht in Luxemburg belegt: für EU-Bürger - eine Meldebescheinigung oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung; für Drittstaatsangehörige - eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltskarte.
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Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie sämtliche Unterlagen bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohngeld im Ministerium für Wohnungswesen einreichen. Sie können dies auf dem Postweg tun, indem Sie die Unterlagen im Büro abgeben oder eine E-Mail mit allen erforderlichen Informationen schicken.

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungshilfe (Ministerium für Wohnungswesen)

Berechnung des Wohngeldes in Luxemburg

Die Bedingungen für die Mietzuschüsse werden jährlich überprüft. Jede größere Änderung, wie z. B. eine Änderung der Haushaltszusammensetzung, muss der Dienststelle mitgeteilt werden.

Der Zuschuss wird dem Antragsteller auf einer Basis ausgezahlt.

Bei der Berechnung Ihres Mietzuschusses in Luxemburg sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Zur Erleichterung gibt es einen offiziellen Online-Rechner, mit dem Sie die Höhe der finanziellen Unterstützung berechnen können. Zu Ihrer Information finden Sie hier einige Berechnungsbeispiele.

  • Für eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen von 3300 und 1200 Euro pro Monat beträgt der Mietzuschuss nur etwa 68 Euro. Auf das Jahr gesehen hilft der Staat jedoch mit 816 Euro, was nicht schlecht ist.
  • Wenn Sie aber eine Familie mit einem Kind und einem Nettoeinkommen von 6000 Euro sind und in einer Wohnung leben, die Sie 3500 Euro im Monat kostet, können Sie einen Zuschuss von 197 Euro pro Monat erhalten.

Wie Sie sehen, sind die Leistungen auf die finanzielle Situation der Familie und den Umfang der im Einzelfall tatsächlich benötigten Unterstützung zugeschnitten.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die Prüfung eines Antrags auf Mietzuschuss?

Was beeinflusst die Höhe der staatlichen Mietzuschüsse in Luxemburg?

Kann ich eine staatliche Miethilfe beantragen, wenn ich kein Staatsbürger bin?

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Autoren: Daria, Sven
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