Luxtoday
Roman Kraft, Unsplash

Grenzgänger aus Deutschland in Luxemburg und ihre Steuern

Die Möglichkeit, mehr zu verdienen und gleichzeitig von den niedrigeren Lebenshaltungskosten jenseits der Grenze zu profitieren, macht die grenzüberschreitende Arbeit in Luxemburg zu einer interessanten Option. Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, lesen Sie weiter. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Arbeit in Luxemburg als Deutscher wissen müssen, von den Steuern bis hin zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Leistungen.

Zuletzt aktualisiert
14.11.24

Die Zahl der deutschen Grenzgänger, die nach Luxemburg pendeln, nimmt Jahr für Jahr stetig zu. Die Deutschen sind inzwischen die fünftgrößte ausländische Nationalität in Luxemburg, nach Belgien, Italien, Frankreich und Portugal. Darüber hinaus sind deutsche Grenzgänger die zweitgrößte Gruppe nach Frankreich und erreichen fast die Zahl der belgischen Pendler.

Wie wird man Grenzgänger aus Deutschland in Luxemburg?

Lassen Sie uns zunächst einmal definieren, was ein Grenzgänger ist. Ein Grenzgänger ist jemand, der in einem Land wohnt, aber täglich zur Arbeit in ein anderes Land pendelt. Im Fall von Luxemburg und seinen Nachbarländern handelt es sich in erster Linie um Personen, die in Frankreich, Deutschland oder Belgien wohnen und über die Grenze fahren, um in Luxemburg zu arbeiten.

"Im Laufe der Zeit hat sich Luxemburg zu einem Magneten für Grenzgänger entwickelt, ein Trend, der sich in den Zahlen widerspiegelt. Im Jahr 2023 waren von den insgesamt 484.285 Beschäftigten in Luxemburg 227.955 Grenzgänger. Das bedeutet, dass fast 47 % der Arbeitskräfte des Landes aus Personen bestehen, die aus anderen Ländern einpendeln, was ihre bedeutende Rolle in der luxemburgischen Wirtschaft unterstreicht".

Was die deutschen Grenzgänger betrifft, so zeigen die Statistiken, dass Deutschland mit 52.619 deutschen Grenzgängern, die zur Arbeit nach Luxemburg pendeln, die zweitgrößte Quelle von Grenzgängern in Luxemburg war. An der Spitze steht Frankreich mit 123.645 Grenzgängern, gefolgt von Belgien mit 51.691. 

3,855,268
Zahl der im Ausland lebenden Deutschen im Jahr 2020
12,480
Zahl der in Luxemburg lebenden Deutschen im Jahr 2024
1,86 Prozent
der luxemburgischen Bevölkerung besteht aus Deutschen
52,619
Deutsche Grenzgänger in Luxemburg im Jahr 2023

Die Zahl der Grenzgänger nimmt Jahr für Jahr stetig zu. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Grenzgänger in Luxemburg sogar fast verdoppelt. Mehrere Faktoren machen diese Art der Arbeit für Menschen aus den Nachbarländern attraktiv, insbesondere aus Deutschland, wo man der Anziehungskraft der höheren Löhne und der Steuervorteile Luxemburgs kaum widerstehen kann.

Vorteile der grenzüberschreitenden Arbeit

Höhere Löhne
Luxemburg ist dafür bekannt, dass es im Vergleich zu Deutschland deutlich höhere Gehälter bietet, insbesondere in Bereichen wie Finanzen, Technologie und anderen spezialisierten Berufen. Dies ist ein starker Anreiz für deutsche Grenzgänger, die eine bessere Bezahlung anstreben.
Niedrigere Einkommenssteuern
Obwohl Grenzgänger einer besonderen Besteuerung unterliegen und sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen, sind die Einkommensteuern in Luxemburg im Allgemeinen niedriger. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern, mehr von ihrem Einkommen zu behalten.
Niedrigere Lebenshaltungskosten
Während die Lebenshaltungskosten in Luxemburg hoch sind, insbesondere was das Wohnen betrifft, können deutsche Grenzgänger weiterhin in Deutschland wohnen, wo die Wohnkosten in der Regel niedriger sind. Dies hilft ihnen, ihre Kaufkraft zu maximieren.
Luxemburgische Familienleistungen
Auch wenn Grenzgänger nicht in Luxemburg wohnen, haben sie Anspruch auf verschiedene Leistungen des luxemburgischen Sozialversicherungssystems, z. B. auf Familienbeihilfen. Einige dieser Leistungen sind in Luxemburg großzügiger als in Deutschland.
Chancen in spezialisierten Sektoren
Luxemburg ist die Heimat vieler internationaler Unternehmen und spezialisierter Branchen wie Banken, Finanzen, Logistik, IT und Beratung. Viele Deutsche nutzen diese Möglichkeiten, um in Branchen Karriere zu machen, die ein größeres Wachstumspotenzial bieten als ähnliche Branchen in Deutschland.
Leichter Zugang und Mobilität
Die deutschen Städte in der Nähe der luxemburgischen Grenze sind durch Autobahnen und Eisenbahnlinien gut angebunden, so dass es für Grenzgänger einfach ist, täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in Luxemburg zu pendeln.
Arbeitsplatzwachstum und Stabilität
Die luxemburgische Wirtschaft, die sich stark auf das Bank- und Finanzwesen, die Technologie und die europäische Verwaltung stützt, bietet einen dynamischeren Arbeitsmarkt mit vielen Wachstumsmöglichkeiten. Dies bietet qualifizierten Fachkräften mehr Arbeitsplatzsicherheit und Aufstiegsmöglichkeiten.
Vielfältiges und internationales Arbeitsumfeld
Die Arbeit in Luxemburg bietet deutschen Grenzgängern die Möglichkeit, Teil eines mehrsprachigen, multikulturellen Arbeitsumfelds zu sein. Dies ist besonders wertvoll für diejenigen, die interkulturelle und sprachliche Fähigkeiten entwickeln wollen, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Arbeitsmarkt verschaffen.
Alle anzeigen

Welche Dokumente sind für deutsche Grenzgänger erforderlich?

Die gute Nachricht ist, dass deutsche Staatsbürger keine besonderen Dokumente oder Genehmigungen benötigen. Die einzige wirkliche Voraussetzung ist, dass Sie sich einen Arbeitsplatz in Luxemburg sichern und täglich zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln.

In der Regel benötigen Bürger der Europäischen Union (EU) keine Arbeitserlaubnis, um in anderen EU-Ländern, einschließlich Luxemburg, zu arbeiten. Das bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige in Luxemburg frei nach Jobs suchen, arbeiten und sogar leben können, ohne besonderen Beschäftigungsbeschränkungen zu unterliegen.

Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Für deutsche Staatsbürger, die keine EU-Bürger sind, aber eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen, ist das Verfahren etwas anders. Sie dürfen in Luxemburg arbeiten, müssen aber zunächst eine luxemburgische Arbeitserlaubnis beantragen. Dieser Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden und erfordert ein Beschäftigungsangebot eines luxemburgischen Arbeitgebers.

Grenzen der grenzüberschreitenden Fernarbeit in Luxemburg

Es ist wichtig, daran zu denken, dass für EU-Bürger zwar keine spezielle Arbeitserlaubnis erforderlich ist, die Arbeit als Grenzgänger jedoch einige Auswirkungen in Bezug auf Sozialversicherung und Steuern mit sich bringt. Die meisten dieser Auswirkungen sind eher positiv, aber einige müssen möglicherweise berücksichtigt werden.

Ein wichtiges Thema ist die Telearbeit. Telearbeit kann Auswirkungen auf die Besteuerung von deutschen Arbeitnehmern haben, die in Luxemburg beschäftigt sind. Luxemburg hat bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit seinen Nachbarländern, darunter auch Deutschland. Darin ist eine Obergrenze von 19 Tagen pro Jahr für Fernarbeit festgelegt, ohne dass sich dies auf den Steuerstatus des Arbeitnehmers auswirkt. 

Das bedeutet, dass Grenzgänger, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, in Luxemburg steuerpflichtig bleiben. Wenn sie jedoch über diesen Schwellenwert hinaus arbeiten, müssen sie möglicherweise in Deutschland Steuern für die zusätzlichen Tage zahlen, an denen sie bequem vom Home Office aus arbeiten.

Wie zahlen Grenzgänger aus Deutschland Steuern?

Im letzten Abschnitt haben wir über die Steuern für Grenzgänger gesprochen. Jetzt werden wir einige detaillierte Fragen zu diesem Thema beantworten.

Wo sollen Steuern gezahlt werden?

Die erste Frage, die es zu beantworten gilt, ist, wo deutsche Grenzgänger ihre Steuern erklären und zahlen müssen. In der Regel müssen die Steuern in dem Land erklärt und gezahlt werden, in dem man als steuerlich ansässig gilt. Die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit ist jedoch nicht immer einfach, denn es kommt nicht nur darauf an, wo man wohnt. Die steuerliche Ansässigkeit kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, z. B. von der Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land und anderen persönlichen Umständen.

In Deutschland gilt man als steuerlich ansässig, wenn man dort seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Begriffe sind wie folgt definiert:

Domizil
Gewöhnlicher Aufenthalt

In Deutschland ansässige Steuerpflichtige müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Für Grenzgänger gilt jedoch eine weitere wichtige Steuerregel: Das Einkommen wird immer in dem Land besteuert, in dem die Arbeit geleistet wird. Das heißt, auch wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, wird Ihr Einkommen dort besteuert, wenn Sie in Luxemburg arbeiten.

Weitere Informationen über den Begriff der steuerlichen Ansässigkeit und andere damit zusammenhängende Aspekte können Sie direkt in der Deutschen Abgabenordnung nachlesen.

Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?

Da deutsche Grenzgänger in Luxemburg Steuern für die dort geleistete Arbeit zahlen und ihr Einkommen auch in Deutschland erklären müssen, haben beide Länder Abkommen geschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Obwohl das Einkommen in Deutschland erklärt werden muss, ist es dort nicht steuerpflichtig.

Eine Steuererklärung in Deutschland ist dennoch erforderlich, da die luxemburgischen Einkünfte zur Ermittlung des Gesamtsteuersatzes herangezogen werden, der für alle weiteren in Deutschland erzielten Einkünfte gilt. Mit anderen Worten: Das luxemburgische Einkommen erhöht das Gesamteinkommen, das zur Berechnung des in Deutschland geltenden Steuersatzes herangezogen wird, und dieser höhere Satz wird auf alle in Deutschland erzielten steuerpflichtigen Einkünfte angewandt.

Wenn Sie weitere Informationen über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland und seine zahlreichen Änderungen erhalten möchten, können Sie die eigene Seite der luxemburgischen Finanzverwaltung besuchen.

Wie funktioniert die Steueranmeldung in Luxemburg für deutsche Grenzgänger?

In Luxemburg werden die Steuern auf Gehälter, Renten und andere arbeitsbezogene Einkünfte in der Regel an der Quelle einbehalten, so dass Arbeitnehmer nicht immer eine Steuererklärung abgeben müssen. Deutsche Grenzgänger können jedoch dennoch verpflichtet sein, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen in Luxemburg übersteigt 100.000 Euro.
  • Sie haben mehrere Einkommensquellen und ihr jährliches Gesamteinkommen übersteigt 36.000 Euro (Steuerklasse 1) oder 30.000 Euro (Steuerklasse 1A).
  • Sie erzielen luxemburgische Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, z. B. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen oder von ausländischen Arbeitgebern.
  • Zu ihren Einkünften gehören Dividenden oder andere Kapitalerträge, wenn der Zahler in Luxemburg ansässig ist.
  • Sie erhalten Vorstandshonorare von mehr als 100.000 Euro pro Jahr.
  • Sie sind mit einer in Luxemburg ansässigen Person verheiratet und entscheiden sich für die gemeinsame Besteuerung (Steuerklasse 2).

Die Steuersätze in Luxemburg sind progressiv, d.h. je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz der Einkommensteuer, den Sie zahlen, genau wie die Einwohner Luxemburgs. Wenn Sie mehr über die Einkommenssteuer in Luxemburg erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren entsprechenden Artikel. 

Deutsche Grenzgänger, die in Deutschland steuerlich ansässig sind und in Luxemburg arbeiten, müssen dennoch eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Obwohl ihr luxemburgisches Gehalt in Deutschland nicht besteuert wird, wirkt es sich auf den Gesamtsteuersatz aus, der für andere steuerpflichtige Einkünfte gilt.

Um eine deutsche Steuererklärung auszufüllen, müssen Grenzgänger mindestens zwei Formulare ausfüllen:

  1. Anlage N

    Dieses Formular wird verwendet, um das als Arbeitnehmer erzielte Einkommen zu erklären.

  2. Anlage N-AUS

    Dieses Zusatzformular dient der Dokumentation von Einkünften, die außerhalb Deutschlands erzielt werden.

Weitere Informationen über das deutsche Steuersystem finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen oder über das deutsche Steuerportal Elster.

Verkehr, soziale Dienste und Gesundheitswesen

Der Transport ist ein wichtiges Thema für Grenzgänger, da sie jeden Tag mehrere Stunden zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in Luxemburg pendeln müssen. Eine weitere Frage, die sich Grenzgänger häufig stellen, ist die Frage, wie es mit der Sozialversicherung und der Gesundheitsversorgung aussieht. Wohin soll man gehen, wenn man krank wird, nach Deutschland oder nach Luxemburg? Wir haben das für Sie zusammengetragen.

Transport
Soziale Dienste und Gesundheitswesen

Viele Menschen mögen die Idee, in Luxemburg zu arbeiten, aber in Deutschland zu leben. Sie können mehr verdienen, billiger leben und zahlen weniger Steuern. Außerdem bietet Luxemburg großartige Karrieremöglichkeiten in den Bereichen Finanzen, Technologie und internationales Geschäft.

Doch die Arbeit als Grenzgänger hat ihre Tücken. Das tägliche Pendeln ist anstrengend und der Verkehr ist oft schlecht. Außerdem können Grenzgänger nur bis zu 19 Tage im Jahr aus der Ferne arbeiten, ohne dass sich dies auf ihre Steuern auswirkt.

Für detailliertere Informationen empfehlen wir den Besuch der CCSS-Website für Fragen der sozialen Sicherheit und für steuerliche Informationen die entsprechenden Abschnitte auf guichet.lu.

Die meisten Menschen sind der Meinung, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen. Das beweist die jährlich wachsende Zahl von Grenzgängern. Wenn Sie sich für diese Lebensweise interessieren, ist es wichtig, die Vor- und Nachteile zu kennen und darüber nachzudenken, wie sie sich auf Sie auswirken werden.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo zahlen Grenzgänger aus Deutschland Steuern?

Haben deutsche Grenzgänger Anspruch auf luxemburgische Sozialversicherungsleistungen?

Wie viele Fernarbeitstage sind maximal zulässig, bevor sie sich auf die Besteuerung auswirken?

Gibt es Steuervergünstigungen für Pendelkosten von Grenzgängern?

Feedback senden
War dieser Artikel hilfreich?
Sehr hilfreich!
Informativ!
Ich habe es nicht verstanden
Dieser Artikel ist veraltet
Relotech SARL
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
Luxtoday - Luxembourg news and media