

Unternehmensgründung in Luxemburg für Staatsangehörige der Emirate: ein vollständiger Leitfaden für Unternehmer
Wenn es etwas Komplizierteres als Unternehmertum gibt, dann ist es Unternehmertum im Ausland. Wenn Sie es bis hierher geschafft haben, dann wohl, weil Sie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammen und in Luxemburg ein Unternehmen gründen wollen. Um Ihnen bei dieser scheinbar komplizierten Aufgabe zu helfen, haben wir diesen Artikel verfasst, in dem wir das Thema eingehend beleuchten. Dabei gehen wir unter anderem auf die Statistiken über emiratische Investitionen in Luxemburg, die Unternehmensarten, die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens und die Unternehmensbesteuerung ein.
Obwohl wir viele Aspekte der Unternehmensgründung in Luxemburg behandeln, ist es sehr empfehlenswert, einen spezialisierten Berater zu konsultieren. Dieser kann Sie bei der Wahl der besten Rechtsform beraten, Ihnen die für die gewählte Gesellschaftsform erforderlichen besonderen Verfahren aufzeigen und Ihnen sogar Empfehlungen für die Abfassung der Gesellschaftssatzung geben.
Luxemburg als Wirtschaftsstandort in Europa
Wenn man über die Gründung eines Unternehmens im Ausland nachdenkt, gibt es viele Länder, aus denen man wählen kann. Luxemburg ist jedoch eine Option, die aus einer Vielzahl von Gründen hervorsticht, wie z. B. seine politische und wirtschaftliche Stabilität, seine strategische geografische Lage, die Schnelligkeit der Verwaltungsverfahren, die Unterstützung von Unternehmertum und Innovation sowie ein günstiges regulatorisches und steuerliches Umfeld. Lassen Sie uns diese Punkte einzeln betrachten:
Politische und wirtschaftliche Stabilität
Strategische Lage
Schnelligkeit der Verwaltungsverfahren
Unterstützung für Unternehmertum und Innovation
Steuerliche Vorteile
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Warum Unternehmer aus den VAE Luxemburg für ihre Geschäfte wählen
Bei der Betrachtung des emiratischen Unternehmertums in Luxemburg ist einer der ersten Aspekte, die es zu bewerten gilt, das Ausmaß dieses Phänomens, und ein Indikator, der einen ersten Anhaltspunkt liefert, ist der Indikator für Direktinvestitionen.
Der Indikator des Direktinvestitionsbestands gibt den kumulierten Bestand an ausländischen Direktinvestitionen (DI) wieder, den ein Land zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Land getätigt hat. Dieser Indikator zeigt das gesamte Kapital, das in Unternehmensaktiva wie Aktien, Tochtergesellschaften oder Projekten gebunden ist, und ermöglicht es uns, den Grad des wirtschaftlichen Engagements eines Landes in einem anderen zu messen.
Im Falle des emiratischen Unternehmertums in Luxemburg dient dieser Indikator dazu, den Umfang des unternehmerischen Engagements der Emiratis in Luxemburg zu schätzen, indem er angibt, wie viel emiratisches Kapital dort investiert wurde und auf welche Sektoren es konzentriert ist. Die Daten von Eurostat zeigen, dass das Niveau der Direktinvestitionen seit 2013 stetig gestiegen ist und weisen auf zwei signifikante Anstiege hin, einen im Jahr 2019, als es von 14,563 Millionen Euro auf 35,795 Millionen Euro stieg, und einen weiteren im Jahr 2020, als es auf 67,093 Millionen Euro anstieg. Seitdem ist der Bestand an Direktinvestitionen weiter angestiegen und wird im Jahr 2023 einen Höchststand von 85,201 Milliarden Euro erreichen.

Nachdem wir nun eine erste Vorstellung vom Umfang des emiratischen Unternehmertums in Luxemburg haben, lohnt es sich, die Gründe zu untersuchen, die Unternehmer aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ermutigen könnten, sich in Luxemburg niederzulassen, sowie die Nachteile, mit denen sie konfrontiert werden.
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Unternehmensformen in Luxemburg
Ein zentraler Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg ist die Wahl der passenden Rechtsform. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten der Rechtsformen in Luxemburg vorgestellt:
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)
Aktiengesellschaft (SA)
Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)
Kommanditgesellschaft (SCS)
Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
Kooperative Gesellschaft (SCOP)
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Wie man als emiratischer Unternehmer im Jahr 2025 ein Unternehmen in Luxemburg gründet
Sobald die Rechtsform des Unternehmens feststeht, müssen die notwendigen Dokumente und das erforderliche Mindestkapital beschafft werden. Danach kann das Unternehmen in Luxemburg eingetragen werden. Schauen wir uns diese Schritte nacheinander an:
Erforderliche Dokumente
Vor der Eintragung der Gesellschaft in Luxemburg ist es unerlässlich, die folgenden Dokumente zu beschaffen:


Die wichtigste Institution, die an diesem Prozess beteiligt ist, ist das Handels- und Unternehmensregister (RCS).
Finanzielle Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens
Neben den Dokumenten ist auch ein Mindestkapital erforderlich, das je nach gewählter Rechtsform variiert:
Unternehmen | Mindestkapital für die Gründung | Betrag in AED |
SARL | 12.000 € Mindestbetrag, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung | 45,809 |
SARL-S | Von 1 € bis 11.999 €, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung | 3.81 - 45,806 |
SA | 30.000 €, mindestens 25 % eingezahlt | 114,524 |
SAS | 30.000 €, mindestens 25 % eingezahlt | 114,524 |
SCS | Keine Mindestanforderungen | - |
SCSp | Keine Mindestanforderungen | - |
SCA | 30.000 €, mindestens 25 % eingezahlt | 114,524 |
SCOP | Variabel, keine Mindest- oder Höchstanforderungen. | - |
Vor der Eintragung der Gesellschaft muss ein Bankkonto auf ihren Namen eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden.
Verfahren der Registrierung
Sobald alle Dokumente und das erforderliche Geld vorhanden sind, sind mehrere Schritte erforderlich, um das Unternehmen in Luxemburg zu registrieren und seine Tätigkeit aufzunehmen:
- Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Aktienkapitals:
Vor der Eintragung der Gesellschaft muss ein Bankkonto auf ihren Namen eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Sobald dies geschehen ist, stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung des Kapitals aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Die endgültige Satzung der Gesellschaft ist für diesen Schritt nicht erforderlich, jedoch muss zumindest ein Entwurf davon vorgelegt werden.
- Unterzeichnung der Satzung:
Die Satzung muss je nach gewählter Rechtsform privat oder vor einem Notar unterzeichnet werden.
- Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS):
Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, wobei dies nicht immer persönlich erfolgen muss. Falls die Satzung von einem Notar unterzeichnet wurde, ist dieser in der Regel auch für die Eintragung zuständig. Es ist jedoch zu beachten, dass ab dem 12. November 2024 jede Person, die mit der einzutragenden Gesellschaft in Verbindung steht (Gesellschafter, Direktor, Geschäftsführer, Bevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer usw.), im Rahmen des Verfahrens eine luxemburgische Identifikationsnummer (LNIN) angeben muss.
Staatsangehörige der VAE, die noch nie in Luxemburg gelebt haben, besitzen höchstwahrscheinlich keine LNIN und müssen daher im Rahmen des Verfahrens zur Unternehmensregistrierung bei der RCS einen Antrag auf Erteilung einer LNIN stellen. Für diesen Antrag muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, das den vollständigen Namen, das Datum, den Ort und das Land der Geburt, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Postanschrift enthält. Falls die Postanschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, muss zudem ein Adressnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als sechs Monate ist:
- Eine von der Gemeinde, in der Sie wohnen, ausgestellte Wohnsitzbescheinigung
- Eine eidesstattliche Erklärung des Interessenten, die von der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde, einer Botschaft, einem Notar oder einer Polizeidienststelle abgestempelt oder gegengezeichnet wurde.
- Eine Wasser-, Strom-, Gas- oder Internetrechnung, falls keines der oben genannten Dokumente vorgelegt werden kann.
- Veröffentlichung in der RESA:
Nach der Eintragung im RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Akte veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Öffentlichkeit auf die Existenz der Gesellschaft aufmerksam zu machen und die Transparenz in Bezug auf ihre Satzung, ihre Adresse, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar mit der Koordinierung dieser Veröffentlichung beauftragt.
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, falls erforderlich:
In bestimmten Fällen, die von der Art der Tätigkeit des Unternehmens abhängen, muss eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Diese Genehmigung ist für gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sowie für einige selbständige Tätigkeiten obligatorisch.
Niederlassungserlaubnis kann auf zwei Arten beantragt werden: entweder durch eine Online-Anmeldung über MyGuichet.lu im professionellen Bereich oder durch das Einsenden eines Antrags per Post an die Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel.
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Steuerpflicht für Unternehmer in Luxemburg im Jahr 2025
Unabhängig von der gewählten Rechtsform unterliegen alle Unternehmen den gleichen Steuern. Die einzige Rechtsform, die sich in einem Punkt unterscheidet, ist die SCSp, da ihr die Rechtspersönlichkeit fehlt, was sie steuerlich transparent macht, und sie unterliegt nicht der Körperschaftssteuer, aber sie unterliegt anderen Steuern. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt:
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Steuer | Beschreibung |
Feste Anmeldegebühr | Dies ist eine indirekte Steuer, die bei der Gründung eines Unternehmens erhoben wird. Sie beträgt 75 Euro und ist an die Register-, Domänen- und TVA-Verwaltung (AED) zu entrichten. |
Grundsteuer | Es handelt sich um eine Steuer, die von den lokalen Behörden auf alle bebauten oder unbebauten Immobilien erhoben wird, die im Besitz von natürlichen oder juristischen Personen sind. Falls das Unternehmen keine Immobilien besitzt, muss diese Steuer nicht entrichtet werden. |
Körperschaftssteuer (CIT) | Dabei handelt es sich um eine direkte Steuer auf die von Unternehmen in Luxemburg erzielten Gewinne. Ab 2025 wird der Steuersatz um einen Prozentpunkt auf 14 % für Unternehmen mit einer Bemessungsgrundlage von weniger als 175.000 Euro und 16 % für Unternehmen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 200.000 Euro sinken. Zwischen diesen beiden Einkommensstufen gibt es einen Glättungsmechanismus. Darüber hinaus müssen alle in Luxemburg ansässigen juristischen Personen Beiträge zum Beschäftigungsfonds leisten, so dass dieser Satz zugunsten dieses Fonds um 7 % erhöht werden muss. Damit erhöht sich der normale Steuersatz von 16 % auf 17,12 %. |
Kommunale Gewerbesteuer | Der Satz dieser Steuer hängt von der Gemeinde ab, in der Gemeinde Luxemburg beträgt er 6,75 %. Allerdings muss ein Freibetrag von 17.500 Euro auf den steuerpflichtigen Gewinn berücksichtigt werden. |
Netto-Vermögenssteuer | Diese Steuer wird auf das Nettovermögen des Unternehmens erhoben und wie folgt berechnet: 0,5 % auf den Teil des Nettovermögens, der kleiner oder gleich 500.000.000 Euro ist, und 0,05 % auf den Teil des Nettovermögens, der größer als 500.000.000 Euro ist. |
Mehrwertsteuererklärung | In Luxemburg müssen sich alle Unternehmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit für die Erhebung der Mehrwertsteuer registrieren lassen. Eine Ausnahme besteht für Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz vor Steuern 35.000 Euro nicht übersteigt, wodurch sie von dieser Verpflichtung befreit sind. Diese Unternehmen müssen den Behörden jedoch die Höhe ihres Umsatzes für das vorangegangene Kalenderjahr mitteilen. |
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Auswahl eines Wirtschaftsprüfers in Luxemburg
Buchhaltungsdienstleistungen sind bei der Gründung eines Unternehmens von großer Bedeutung, da sie eine korrekte Finanzverwaltung des Unternehmens gewährleisten, indem sie eine genaue Aufzeichnung aller Transaktionen ermöglichen und die strategische Entscheidungsfindung erleichtern. Dies ist jedoch nicht ihr einziger Vorteil. Diese Dienstleistungen sind aus vielen weiteren Gründen wichtig, darunter:




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Emiratis, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen möchten, finden eine Fülle von Möglichkeiten, und wie wir gesehen haben, sind die Formalitäten nicht so kompliziert, wie sie scheinen. In diesem Leitfaden haben wir die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens sowie den zu befolgenden Prozess überprüft. Allerdings ist es unmöglich, in einem einzigen Leitfaden alle relevanten Informationen zur Unternehmensgründung in diesem Land zusammenzufassen. Es ist immer ratsam, den Rat von spezialisierten Beratern oder einer der verschiedenen luxemburgischen Einrichtungen, die sich dem Unternehmertum widmen, wie dem House of Entrepreneurship, der Handelskammer, der Handwerkskammer oder Luxinnovation, einzuholen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gibt es für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen wollen, bestimmte Anforderungen an den Wohnsitz oder die Beteiligung?
Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Gibt es staatliche Anreize oder Förderprogramme für ausländische Investoren in Luxemburg?
Quelle: ec.europa.eu, www.ceicdata.com, impotsdirects.public.lu, fsi.taxjustice.net
Fotos aus diesen Quellen: Quelle: Eurostat, Getty Images auf Unsplash



