LLC, Ltd und ihre Äquivalente in Luxemburg
Ein häufiger Punkt der Verwirrung für diejenigen, die mit dem luxemburgischen Wirtschaftsrecht nicht vertraut sind, ist das Verständnis, was das lokale Äquivalent einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) ist. Hier werden wir es klarstellen.
Gesellschaften in Luxemburg werden grob danach eingeteilt, ob sie ihren Eigentümern eine beschränkte oder unbeschränkte Haftung bieten. Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfassen Typen wie die Société Anonyme (SA), die Société à Responsabilité Limitée (SARL) und andere Formen wie die Société Européenne (SE) und die Société en Commandite par Actions (SECA). Diese Strukturen können öffentlich sein, wie im Fall der SA, oder privat, wie im Fall der SARL.
Was ist das Äquivalent für eine LLC-Gesellschaft in Luxemburg
Die Bestimmung der Haftung - ob beschränkt oder unbeschränkt - hängt stark davon ab, wie das Unternehmen strukturiert ist und welche Rechtsform es hat. Bei einer beschränkten Haftung ist das Risiko der Gründer auf ihre ursprüngliche Einlage beschränkt. Betrachtet man die Unternehmen im Einzelnen, so werden sie in verschiedene Strukturen unterteilt:
- mit beschränkter Haftung - SA, SARL, SE, SECA - öffentlich, z.B. SA, und privat, SARL.
- mit unbeschränkter Haftung - Genossenschaften und Zivilgesellschaften, Partnerschaften wie SENC und SECS.
Die Haftung des Unternehmers wird auf der Grundlage der Verluste im Falle der Begleichung der Schulden des Unternehmens ermittelt:
- Die Haftung ist begrenzt, wenn die Gründer nur in Höhe ihrer Beiträge Verluste erleiden.
- Die Haftung ist unbeschränkt, wenn die Gründer mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften.
So sind in Luxemburg alle Unternehmen mit Ausnahme von Genossenschaften, Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
SARL in Luxemburg
Société à responsabilité limitée - ist eine GmbH des privaten Typs. Sie ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet wird, die geschäftliche Zwecke verfolgen und Verluste in Höhe ihrer Einlagen tragen.
Die SARL ist die häufigste Form der Unternehmenseintragung in Luxemburg. Ungefähr zwei Drittel der Unternehmen im Großherzogtum sind SARLs, da sie für jeden Geschäftszweck gegründet werden können.
Eine SARL ist für 2 bis 100 Gesellschafter zugelassen, aber wenn es nur einen Gründer gibt, ist es möglich, eine vereinfachte Form der SARL-S zu gründen, die im Wesentlichen näher an einer Einzelfirma als an einer GmbH ist. Wenn die Zahl der Gesellschafter 100 übersteigt, hat die SARL ein Jahr Zeit, ihre Rechtsform zu ändern.
Merkmale des Formulars
- Gründer: Es sind 2 Gesellschafter erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine vereinfachte Form. Sie können natürliche oder juristische Personen sein.
- Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar aufgesetzt werden.
- Für die Eintragung dieser Gesellschaftsform ist eine Eintragungsgebühr von mindestens 12.000 Euro erforderlich. Die Beiträge können in bar oder in Form von Sachleistungen erbracht werden, müssen aber bewertet werden und diese Bewertung muss in der Satzung festgehalten werden.
- Entscheidungen werden in organisierter Form getroffen: in einer Hauptversammlung mit dem Geschäftsführer oder dem Vorstand.
- Eine gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses ist für diese Form obligatorisch.
- Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister (RCS) eingereicht werden.
- Vorgeschriebene Unterlagen sind: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung mit ihren Anhängen, Lagebericht. Alle Dokumente werden von der Generalversammlung der Aktionäre genehmigt.
- Unternehmenseinkünfte werden direkt auf der Ebene der Gesellschaft besteuert. Gesellschafter werden nur bei der Ausschüttung von Gewinnen in Form von Dividenden besteuert. Darüber hinaus müssen andere Steuern gezahlt werden.
In der Regel werden SARLs von kleinen und mittleren Unternehmen registriert.
SA in Luxemburg
Die Société Anonyme - ein Äquivalent zur Aktiengesellschaft - ist eine öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich für große Projekte, die ein geringes Kapital, Aktionäre und Wachstumspläne haben. Zusammen mit der SARL ist sie eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Luxemburg.
Merkmale des Formulars
- Gründer: das können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein.
- Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar aufgesetzt werden.
- Einlage in das genehmigte Kapital- mindestens 30.000 Euro. Beiträge können in bar oder in Form von Sachleistungen geleistet werden.
- Entscheidungen werden von der Hauptversammlung zusammen mit den Leitungsstrukturen getroffen. Dies kann entweder der Vorstand sein, der das Unternehmen leitet, oder der Vorstand, der das Unternehmen leitet, und der Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht. Außerdem darf ein Mitglied des Vorstands nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.
- Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses muss einem oder mehreren zugelassenen internen Rechnungsprüfern (commissaires aux comptes) oder externen Rechnungsprüfern (réviseur d'entreprises agréé) übertragen werden.
- Der Jahresabschluss muss innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister (RCS) eingereicht werden.
- Pflichtdokumente, die von der OR erstellt werden: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang zum Jahresabschluss und Lagebericht, die von der Generalversammlung genehmigt werden.
- Neben der Einkommensteuer werden Grundsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, und andere gezahlt.
- Aktien werden mit oder ohne Stimmrecht, mit oder ohne Nennwert ausgegeben.
Wie wählt man ein Formular für ein Unternehmen?
Als Erstes sollten Sie überlegen, wie viel persönliche Haftung Sie auf sich nehmen wollen. Wenn Sie Ihr Privatvermögen vor geschäftlichen Schulden und Verpflichtungen schützen wollen, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wahrscheinlich die beste Wahl. Unternehmen wie die Société à Responsabilité Limitée (SARL) oder die Société Anonyme (SA) bieten eine beschränkte Haftung, d. h. Sie haften nur für das Kapital, das Sie in das Unternehmen investieren. Diese Gesellschaftsformen ähneln den US-amerikanischen LLC- oder britischen Ltd.-Strukturen, bei denen die Gründer davor geschützt sind, Unternehmensschulden mit ihrem Privatvermögen abdecken zu müssen.
Die Anzahl der am Unternehmen beteiligten Aktionäre oder Partner ist ein weiterer Aspekt, den Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Die SARL eignet sich gut für kleine bis mittlere Unternehmen mit einer begrenzten Anzahl von Aktionären (bis zu 100). Es handelt sich um eine private Gesellschaft, die leichter zu verwalten ist und Unternehmen, die nicht an die Börse gehen wollen, mehr Flexibilität bietet.
Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, sollten Sie sich auf jeden Fall über die offiziellen Quellen informieren und einen Fachmann zu Rate ziehen. Die Hilfe eines Notars ist für jeden neuen Unternehmer notwendig.
Adresse der Luxemburger Notarkammer
53, Boulevard Joseph II, L-1840. Sie können einen Termin vereinbaren unter der Telefonnummer: (+352) 44 70 21.