

Wie man Mutterschaftsgeld erhält
Eltern zu werden ist eine glückliche, aber nicht ganz einfache Zeit im Leben: Finden Sie heraus, wie der Staat Sie bei der Erziehung Ihrer Kinder unterstützen kann.
In Luxemburg gibt es eine Geburtenzulage, auf die alle Frauen Anspruch haben, wenn sie durch obligatorische ärztliche Untersuchungen eine Überwachung und Kontrolle der Schwangerschaft, der Geburt und des Wachstums des Kindes bis zum Alter von zwei Jahren sichergestellt haben.
Diese Beihilfe ist in drei Teile gegliedert:
- Die Schwangerenzulage Die eigentliche Geburtsbeihilfe
- Die postnatale Beihilfe
- Für jede Phase der Beihilfe wird ein
Betrag von 580,03 Euro gezahlt, insgesamt also 1.740,09 Euro.
Schwangerschaftsgeld in Luxemburg
Das erste Drittel der Leistung wird entweder vor oder unmittelbar nach der Entbindung gezahlt, ebenso wie der zweite Teil.
Um diese Leistung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder in Luxemburg arbeiten.
- Mindestens 5 gynäkologische und medizinische Untersuchungen während der Schwangerschaft.
- Sie müssen eine zahnärztliche Untersuchung durchführen lassen und eine Bestätigung vorlegen.
- Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, dürfen Sie nicht bereits in Ihrem Wohnsitzland einen Antrag auf eine ähnliche Leistung gestellt haben.
Beim Arztbesuch erhält die werdende Mutter ein Formular für die Beihilfe und ein Mutterschaftsheft. Außerdem haben Frauen, die arbeiten oder studieren, Anspruch auf einen bezahlten freien Tag, wenn die Untersuchung während der Arbeitszeit stattfindet.
Das Gesundheitssystem in Luxemburg

Dokumente
Neben einem Antrag auf finanzielle Unterstützung benötigen Sie
- Bankausweis (BIS) mit Angabe des Kontoinhabers, der Kontonummer IBAN und des BIC-Codes;
- die Geburtsurkunde, wenn das Kind bereits geboren wurde.
Im Falle des Todes des Kindes:
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über eine Totgeburt;
- ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass das Kind lebensfähig war;
- für Nicht-Einwohner: eine Bescheinigung der Haushaltszugehörigkeit oder eine vom Standesamt ausgestellte Wohnsitzbescheinigung;
- für Frauen mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung.
Das ausgefüllte Formular und die Unterlagen müssen beim Children's Future Fund (CAF) eingereicht werden. Erforderlichenfalls kann die CAE zusätzliche Unterlagen anfordern.
Außerdem füllen die Ärzte, die die schwangere Frau untersuchen, zusätzlich zum Antragsformular ein Formular aus, das folgende Angaben enthalten muss
- das Siegel des Trägers und Einzelheiten;
- Adresse;
- Datum der Prüfung;
- Unterschrift des Arztes.
Alle Formulare werden an den SAE geschickt.
Geburtsbeihilfe in Luxemburg
Die Geburtsbeihilfe, die den zweiten Teil der Leistung darstellt, wird nach der Geburt des Kindes gezahlt. Um diesen Teil der Leistung zu erhalten, müssen die Voraussetzungen für den ersten Teil der Leistung erfüllt sein. Außerdem muss sich die Frau nach der Geburt einer gynäkologischen Untersuchung unterzogen haben, um festzustellen, ob sich ihr Gesundheitszustand durch die Schwangerschaft verändert hat. Die Untersuchung muss von einem Gynäkologen oder Geburtshelfer durchgeführt worden sein.
Dokumente
Dasselbe wie das Paket für die Schwangerschaftsbeihilfe. Dies sind Anträge auf finanzielle Unterstützung, ein Bankausweis (BIS) mit dem Kontoinhaber, einer IBAN-Kontonummer und einem BIC-Code usw.
Die Zahlung kann nach der ersten postpartalen Untersuchung erfolgen.
Nach der Geburt eines Kindes wird der Frau ein obligatorischer Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen gewährt.
Postpartum allowance
Wochenbettbeihilfe Die Wochenbettbeihilfe wird gezahlt, wenn das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Um sie zu erhalten, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
- Das Kind muss von der Geburt bis zum Alter von 2 Jahren ständig in Luxemburg aufgezogen worden sein.
- Das Kind muss vor Vollendung des zweiten Lebensjahres sechsmal von einem Kinderarzt, einem Allgemeinmediziner oder einem Arzt für Allgemeinmedizin untersucht worden sein.
- Wenn die Mutter keinen Wohnsitz hat, muss mindestens ein Elternteil von der Geburt bis zum Alter von 2 Jahren in Luxemburg arbeiten.
Ein Antragsformular für die Beihilfe wird entweder vom Krankenhaus oder vom Standesamt zum Zeitpunkt der Geburtseintragung ausgestellt.
Für den Erhalt der Zulage sind die gleichen Unterlagen wie für die ersten beiden Stufen erforderlich. Die Zulage wird gezahlt, wenn das Kind 2 Jahre alt ist. Stirbt das Kind, wird die Beihilfe dennoch in voller Höhe gezahlt, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Mutterschaftsbeihilfe in Luxemburg?
Welche Unterlagen benötige ich für den Bezug von Mutterschaftsgeld in Luxemburg?
Quelle: guichet.public.lu
Fotos aus diesen Quellen: Tai's Captures, Unsplash, Nationales Krebsinstitut, Unsplash



