In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz erhalten, wie die Doppelbesteuerung mit anderen Ländern funktioniert und was die Besonderheiten des steuerlichen Wohnsitzes in Luxemburg sind.
Die tatsächliche Ansässigkeit und die steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg sind nicht dasselbe. So wird ein Expat de facto zu einem Einwohner des Landes, sobald er oder sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, während die steuerliche Ansässigkeit ihre eigenen Besonderheiten hat.
Die OECD hat eine Broschüre in englischer Sprache erstellt, in der die Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in Luxemburg zusammengefasst sind. Sie können die Broschüre der OECD nutzen, um sich über die Kriterien für natürliche und juristische Personen, die besteuert werden, zu informieren. Sie enthält auch Kontaktinformationen der wichtigsten Steuerbehörden in Luxemburg.
Um eine luxemburgische Steuerresidenz zu erhalten, muss ein Expatriate eine der Bedingungen erfüllen:
Sie können dies tun, indem Sie einen Antrag bei der Verwaltung der direkten Beiträge (ACD), der wichtigsten Steuerbehörde Luxemburgs, stellen.
Der Antrag muss persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Informationen über Einkommen und Beschäftigungsstatus enthalten.
Mit der Registrierung wird der Steuerpflichtige dem luxemburgischen Steuersystem unterworfen, d.h. er oder sie muss Steuererklärungen abgeben und Steuern auf alle in Luxemburg oder im Ausland erzielten Einkünfte zahlen, unter Berücksichtigung aller anwendbaren Steuerabkommen oder Ausnahmen.
Luxemburg hat mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Steuerzahler nicht zweimal für dasselbe Einkommen besteuert werden.
Die Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg ist ein Dokument, das den Status einer Einzelperson oder eines Unternehmens als in Luxemburg steuerlich ansässig für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt. Die Bescheinigung kann erforderlich sein, um den Wohnsitz des Steuerpflichtigen in Luxemburg zu bestätigen und eine Doppelbesteuerung durch die ausländischen Steuerbehörden zu vermeiden.
Dazu ist ein speziellerAntrag bei den luxemburgischen Steuerbehörden erforderlich. Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten:
Sie können die Steuerbescheinigung online oder per Post beantragen: Für die Ausstellung dieses Dokuments wird keine Gebühr erhoben. In der Regel wird die Bescheinigung einige Wochen nach Eingang des Antrags bei den luxemburgischen Steuerbehörden ausgestellt. Sie können sich an die Abteilung für natürliche Personen oder die Abteilung für Unternehmen wenden.
Die Bescheinigung enthält Angaben wie Name, Anschrift, Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen und Gültigkeitsdauer. Das Dokument enthält auch Informationen darüber, dass die Person, die es beantragt hat, in Luxemburg steuerlich ansässig ist, sowie einen Nachweis über die Gültigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Beachten Sie, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung keine Garantie dafür ist, dass eine ausländische Steuerbehörde sie anerkennt, damit Sie die Doppelbesteuerung vermeiden können. Die ausländische Steuerbehörde kann nämlich besondere Anforderungen stellen oder zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.
Wir empfehlen Ihnen immer, einen Steuerexperten zu konsultieren, um sich über die spezifischen luxemburgischen Steuervorschriften und -anforderungen zu informieren.
Luxemburg hat zahlreiche Steuerabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die vollständige Liste der Gesetze und Dokumente sowie den aktuellen Stand der DTC in Luxemburg finden Sie auf der offiziellen Website der Administration des contributions directes.
Das Großherzogtum hat derzeit 86 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Sie können die vollständige Liste der Doppelbesteuerungsabkommen für jedes Land der Europäischen Union auf der Website der Europäischen Kommission einsehen.
Nach diesen Abkommen wird das in Land A erzielte Einkommen einer in Land B ansässigen Person nicht doppelt besteuert. Stattdessen wird dieses Einkommen in Land A besteuert, wobei die in Land B bereits gezahlten Steuern abgezogen werden.
Erzielt eine in Luxemburg ansässige Person Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit in Frankreich, so sind diese Einkünfte sowohl in Frankreich als auch in Luxemburg steuerpflichtig. Sofern jedoch ein Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg besteht, bestimmt das Abkommen, welches Land das vorrangige Recht hat, die Einkünfte zu besteuern.
Es wurden Abkommen mit den folgenden Ländern geschlossen:
Albanien, Andorra, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Brunei, Deutschland, Guernsey, Hongkong, Georgien, Griechenland, Ungarn, Jersey, Dänemark, Israel, Irland, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Island, Indien, Indonesien, Italien, Kasachstan, Kanada, China, Zypern, Katar, Kuwait, Demokratische Republik Laos, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mauritius, Nordmazedonien, Malaysia, Marokko, Spanien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Isle of Man, Panama, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, Tschechische Republik, Kroatien, Estland, Finnland, Frankreich, Japan, Slowakei, Sierra Leone, Slowenien, Südafrika, Sri Lanka, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, USA.
Zusätzlich zu den Steuerabkommen bietet Luxemburg auch verschiedene Steueranreize und -abzüge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, insbesondere für Einkünfte aus ausländischen Quellen.
So kann Luxemburg unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. dem Besitz von Aktien während eines Mindestzeitraums, eine Steuerbefreiung für Dividenden und Kapitalerträge aus ausländischen Quellen gewähren.
Wichtig ist, dass eine Doppelbesteuerung auch dann eintreten kann, wenn es kein DBA gibt oder wenn das Abkommen die betreffende Einkommensart oder den betreffenden Sachverhalt nicht abdeckt. In diesen Fällen müssen sich die Steuerpflichtigen möglicherweise auf das nationale Steuerrecht berufen oder einen Steuerfachmann konsultieren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Das gut ausgebaute luxemburgische Steuersystem umfasst direkte und indirekte Steuern wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt.), die Vermögenssteuer usw. Das Steuersystem wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, darunter das luxemburgische Einkommenssteuergesetz, das luxemburgische Mehrwertsteuergesetz und die luxemburgische Steuerprozessordnung.
Eine natürliche Person, die in Luxemburg steuerlich ansässig ist, unterliegt den luxemburgischen Steuergesetzen und -vorschriften. Lesen Sie weitere Einzelheiten über welche Steuern in Luxemburg gezahlt werden in dem speziellen Artikel. Hier sind einige der wichtigsten Steuervorschriften, die für Gebietsansässige gelten.
Seit 2021 können Steuerzahler in Luxemburg eine Online-Plattform MyGuichet.lu benutzen, um die Steuererklärung abzugeben. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Formular 100. Ein elektronischer Assistent kann in solchen Fällen hilfreich sein. Um die Plattform zu nutzen, benötigt man ein Luxtrust-Zertifikat (in jeder Form) oder eine eID (elektronischer Personalausweis).
Ein wichtiger Punkt ist, wie bereits erwähnt, dass Luxemburg mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen hat, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können sich je nach Situation auf die Einkommenssteuervorschriften auswirken, die für die Einwohner gelten.
Außerdem können sich die luxemburgischen Steuervorschriften von Jahr zu Jahr ändern. Für aktuelle Informationen über die steuerlichen Pflichten und Anforderungen sollten Sie sich an einen luxemburgischen Steuerexperten wenden.
Im Folgenden finden Sie einige wichtige Informationen über das luxemburgische Steuersystem, die die Einwohner kennen sollten.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Luxemburg sich für internationale Steuertransparenz und die Einhaltung internationaler Standards einsetzt, einschließlich des OECD-Projekts zur Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (BEPS) und der Initiative zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA).
Die Steuervorschriften und -regelungen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Daher ist es wichtig, sich über alle Änderungen zu informieren, die sich auf die Verpflichtungen von Steuerbürgern in Luxemburg auswirken können.
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