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Steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz erhalten, wie die Doppelbesteuerung mit anderen Ländern funktioniert und was die Besonderheiten des steuerlichen Wohnsitzes in Luxemburg sind.

Zuletzt aktualisiert
28.11.24

Die tatsächliche Ansässigkeit und die steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg sind nicht dasselbe. So wird ein Expat de facto zu einem Einwohner des Landes, sobald er oder sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, während die steuerliche Ansässigkeit ihre eigenen Besonderheiten hat.

Wie bestimmt man seinen steuerlichen Wohnsitz?

Person

Eine Person (Einzelperson, nicht Unternehmen) gilt als in Luxemburg steuerlich ansässig, wenn sie einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg hat oder sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Luxemburg aufhält.

Unternehmen

Während für eine Gesellschaft Luxemburg als Land der steuerlichen Ansässigkeit gilt, wenn sich ihr eingetragener Sitz oder ihre tatsächliche Geschäftsführung in Luxemburg befindet.

Die OECD hat eine Broschüre in englischer Sprache erstellt, in der die Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in Luxemburg zusammengefasst sind. Sie können die Broschüre der OECD nutzen, um sich über die Kriterien für natürliche und juristische Personen, die besteuert werden, zu informieren. Sie enthält auch Kontaktinformationen der wichtigsten Steuerbehörden in Luxemburg.

Um eine luxemburgische Steuerresidenz zu erhalten, muss ein Expatriate eine der Bedingungen erfüllen:

einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben

Ein ständiger Wohnsitz ist ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung, die man erworben hat und auf Dauer oder für einen unbestimmten, aber ausreichend langen Zeitraum zu bewohnen beabsichtigt.

Einen festen Wohnsitz in Luxemburg zu haben

Ein Expat, der keine Immobilie erworben hat, kann dennoch als Steuerinländer angesehen werden, wenn er oder sie einen Wohnsitz hat, an dem er oder sie sich über einen längeren Zeitraum regelmäßig aufhält. Zum Beispiel ein langfristig gemietetes Haus oder eine Wohnung.

Physisch in Luxemburg anwesend zu sein

Eine Person, die sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Luxemburg aufhält, gilt als steuerlich ansässig, unabhängig davon, ob sie einen ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat.
Leitfaden
Unternehmen
Luxemburg

Wie man ein Unternehmen in Luxemburg registriert

Wie wird man Steuerinländer in Luxemburg?

Bildschirmfoto von Google Maps
Bildschirmfoto von Google Maps

Um Steuerinländer zu werden, muss man:

  1. Registrieren Sie sich bei den luxemburgischen Steuerbehörden;
  2. Besorgen Sie sich eine Steuerzahler-Identifikationsnummer.

Sie können dies tun, indem Sie einen Antrag bei der Verwaltung der direkten Beiträge (ACD), der wichtigsten Steuerbehörde Luxemburgs, stellen.

Der Antrag muss persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Informationen über Einkommen und Beschäftigungsstatus enthalten.

Mit der Registrierung wird der Steuerpflichtige dem luxemburgischen Steuersystem unterworfen, d.h. er oder sie muss Steuererklärungen abgeben und Steuern auf alle in Luxemburg oder im Ausland erzielten Einkünfte zahlen, unter Berücksichtigung aller anwendbaren Steuerabkommen oder Ausnahmen.

Luxemburg hat mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Steuerzahler nicht zweimal für dasselbe Einkommen besteuert werden.

Was ist eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung in Luxemburg?

Die Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg ist ein Dokument, das den Status einer Einzelperson oder eines Unternehmens als in Luxemburg steuerlich ansässig für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt. Die Bescheinigung kann erforderlich sein, um den Wohnsitz des Steuerpflichtigen in Luxemburg zu bestätigen und eine Doppelbesteuerung durch die ausländischen Steuerbehörden zu vermeiden.

Wie erhält man eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg?

Dazu ist ein speziellerAntrag bei den luxemburgischen Steuerbehörden erforderlich. Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zur Person oder zum Unternehmen, einschließlich Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer;
  • Dauer, für die das Zertifikat beantragt wird;
  • eine Erklärung, dass der Antragsteller in Luxemburg steuerlich ansässig zu sein scheint;
  • alle anderen relevanten Informationen, wie den Zweck der Bescheinigung oder die Anforderungen der ausländischen Steuerbehörde.

Sie können die Steuerbescheinigung online oder per Post beantragen: Für die Ausstellung dieses Dokuments wird keine Gebühr erhoben. In der Regel wird die Bescheinigung einige Wochen nach Eingang des Antrags bei den luxemburgischen Steuerbehörden ausgestellt. Sie können sich an die Abteilung für natürliche Personen oder die Abteilung für Unternehmen wenden.

Die Bescheinigung enthält Angaben wie Name, Anschrift, Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen und Gültigkeitsdauer. Das Dokument enthält auch Informationen darüber, dass die Person, die es beantragt hat, in Luxemburg steuerlich ansässig ist, sowie einen Nachweis über die Gültigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.

Beachten Sie, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung keine Garantie dafür ist, dass eine ausländische Steuerbehörde sie anerkennt, damit Sie die Doppelbesteuerung vermeiden können. Die ausländische Steuerbehörde kann nämlich besondere Anforderungen stellen oder zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.

Wir empfehlen Ihnen immer, einen Steuerexperten zu konsultieren, um sich über die spezifischen luxemburgischen Steuervorschriften und -anforderungen zu informieren.

Doppelbesteuerungssystem in Luxemburg

Luxemburg hat zahlreiche Steuerabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die vollständige Liste der Gesetze und Dokumente sowie den aktuellen Stand der DTC in Luxemburg finden Sie auf der offiziellen Website der Administration des contributions directes.

Das Großherzogtum hat derzeit 86 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Sie können die vollständige Liste der Doppelbesteuerungsabkommen für jedes Land der Europäischen Union auf der Website der Europäischen Kommission einsehen.

Nach diesen Abkommen wird das in Land A erzielte Einkommen einer in Land B ansässigen Person nicht doppelt besteuert. Stattdessen wird dieses Einkommen in Land A besteuert, wobei die in Land B bereits gezahlten Steuern abgezogen werden.

Beispiel

Erzielt eine in Luxemburg ansässige Person Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit in Frankreich, so sind diese Einkünfte sowohl in Frankreich als auch in Luxemburg steuerpflichtig. Sofern jedoch ein Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg besteht, bestimmt das Abkommen, welches Land das vorrangige Recht hat, die Einkünfte zu besteuern. 

Länder mit Abkommen
Steuerliche Anreize und Abzüge

Wichtig ist, dass eine Doppelbesteuerung auch dann eintreten kann, wenn es kein DBA gibt oder wenn das Abkommen die betreffende Einkommensart oder den betreffenden Sachverhalt nicht abdeckt. In diesen Fällen müssen sich die Steuerpflichtigen möglicherweise auf das nationale Steuerrecht berufen oder einen Steuerfachmann konsultieren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Welche luxemburgischen Steuervorschriften gelten für Gebietsansässige?

Das gut ausgebaute luxemburgische Steuersystem umfasst direkte und indirekte Steuern wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt.), die Vermögenssteuer usw. Das Steuersystem wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, darunter das luxemburgische Einkommenssteuergesetz, das luxemburgische Mehrwertsteuergesetz und die luxemburgische Steuerprozessordnung.

Eine natürliche Person, die in Luxemburg steuerlich ansässig ist, unterliegt den luxemburgischen Steuergesetzen und -vorschriften. Lesen Sie weitere Einzelheiten über welche Steuern in Luxemburg gezahlt werden in dem speziellen Artikel. Hier sind einige der wichtigsten Steuervorschriften, die für Gebietsansässige gelten.

Individuelle Einkommensteuer

Einwohner Luxemburgs werden weltweit auf ihr Einkommen besteuert. Ihr Steuersatz variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 0 % und 43 %. Luxemburg bietet jedoch verschiedene Steuerabzüge und Anreize, zum Beispiel für wohltätige Spenden und Kinderbetreuungskosten.

Vermögenssteuer

Seit 2006 ist die Vermögenssteuer für natürliche Personen in Luxemburg abgeschafft und gilt derzeit nur für bestimmte Kategorien von Unternehmen, vor allem für solche, die als undurchsichtige Kapitalgesellschaften eingestuft sind.

Mehrwertsteuer (VAT)

Luxemburg hat ein Mehrwertsteuersystem, das auf die meisten Waren und Dienstleistungen Anwendung findet. Der Normalsatz beträgt derzeit 16%, mit ermäßigten Sätzen von 3% und 8% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Sozialversicherungsbeiträge

Luxemburger, ob Arbeitnehmer oder Selbstständige, müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Zahlungen dienen der Finanzierung verschiedener Sozialprogramme, wie Gesundheitsversorgung und Renten.

Steuern auf Erbschaften und Schenkungen

In Luxemburg gibt es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Steuersatz hängt von der Beziehung zwischen dem Schenker und dem Begünstigten sowie vom Wert der Schenkung oder Erbschaft ab.

Seit 2021 können Steuerzahler in Luxemburg eine Online-Plattform MyGuichet.lu benutzen, um die Steuererklärung abzugeben. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Formular 100. Ein elektronischer Assistent kann in solchen Fällen hilfreich sein. Um die Plattform zu nutzen, benötigt man ein Luxtrust-Zertifikat (in jeder Form) oder eine eID (elektronischer Personalausweis).

Ein wichtiger Punkt ist, wie bereits erwähnt, dass Luxemburg mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen hat, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können sich je nach Situation auf die Einkommenssteuervorschriften auswirken, die für die Einwohner gelten.

Außerdem können sich die luxemburgischen Steuervorschriften von Jahr zu Jahr ändern. Für aktuelle Informationen über die steuerlichen Pflichten und Anforderungen sollten Sie sich an einen luxemburgischen Steuerexperten wenden.

Was müssen Einwohner über das luxemburgische Steuersystem wissen?

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Im Folgenden finden Sie einige wichtige Informationen über das luxemburgische Steuersystem, die die Einwohner kennen sollten.

Steuerlicher Wohnsitz

Wie bereits erwähnt, ist ein luxemburgischer Steuerbürger jemand, der mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Luxemburg verbringt oder einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg hat. Unabhängig davon, ob es sich um eine eigene oder eine gemietete Immobilie handelt.

Steuersätze

Luxemburg hat ein progressives Einkommenssteuersystem, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Die Steuersätze reichen derzeit von 0 % bis 43 %. Der Steuersatz wird auch vom Familienstand, in einigen Fällen vom Alter und einer Reihe anderer Faktoren beeinflusst.

Antrag auf Steuererklärung

Einwohner und Nicht-Einwohner Luxemburgs müssen bis zum 31. März des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung abgeben. Die Erklärung muss alle im Steuerjahr erzielten Einkünfte sowie alle anwendbaren Abzüge oder Vergünstigungen enthalten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Haushaltssteuererklärung abzugeben.

Steuerliche Abzüge

Luxemburg bietet seinen Einwohnern verschiedene Steuervergünstigungen, wie z. B. Abzüge für Spenden für wohltätige Zwecke, Erstattung von Kinderbetreuungskosten und Hypothekenzinsen. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte Einkommensarten wie Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf bestimmter Aktien. Weitere Informationen darüber, was absetzbar ist, finden Sie auf dem offiziellen staatlichen Portal.

Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits erwähnt, müssen alle in Luxemburg ansässigen Personen, die eine Beschäftigung haben und ein Einkommen erzielen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Luxemburg hat mit mehr als 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (auch als Steuerabkommen bekannt) unterzeichnet. Einige der Länder, mit denen Luxemburg solche Abkommen unterzeichnet hat, sind Belgien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Italien, Spanien, die Schweiz, die Vereinigten Staaten, Kanada, China, Japan, Indien, usw.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Luxemburg sich für internationale Steuertransparenz und die Einhaltung internationaler Standards einsetzt, einschließlich des OECD-Projekts zur Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (BEPS) und der Initiative zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA).

Die Steuervorschriften und -regelungen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Daher ist es wichtig, sich über alle Änderungen zu informieren, die sich auf die Verpflichtungen von Steuerbürgern in Luxemburg auswirken können.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie erhält man eine luxemburgische Steuerresidenz?

Kann ich die Steuern online bezahlen, wenn ich in Luxemburg steuerlich ansässig bin?

Wie erhält man eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg?

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