Arbeitsrecht in Luxemburg
Dieser Artikel befasst sich mit allen Aspekten des luxemburgischen Arbeitsrechts, einschließlich Vertragsarten, Mindestlohn, Urlaub, Kündigungen und mehr. Er ist ein Leitfaden für Arbeitnehmer, um sich im luxemburgischen Arbeitsleben so gut wie möglich zurechtzufinden.
Arbeitsgesetze sind das Tor zu fairen Arbeitsverhältnissen, wobei der Schwerpunkt auf den Rechten und Leistungen der Arbeitnehmer liegt. Natürlich gibt es auch Gewerkschaften, die sich mit jeglichem Fehlverhalten befassen, aber in der Regel sind die Arbeitsgesetze in mehreren europäischen Ländern im Allgemeinen recht klar und gewährleisten die Zufriedenheit der Arbeitnehmer und ein funktionierendes Arbeitsumfeld.
Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg
Der Arbeitsmarkt in Luxemburg wird vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale und solidarische Wirtschaft kontrolliert. Zu den wichtigsten Vertragsarten in Luxemburg gehören zwei: CDI oder contrat de travail à durée indéterminée, und CDD oder contrat à durée déterminée.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag (Contrat à Durée Indéterminée oder CDI) in Luxemburg ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Darin werden die Arbeitsbedingungen festgelegt, einschließlich der Arbeitsaufgaben, des Gehalts, der Arbeitszeiten, der Kündigungsfristen und anderer relevanter Details.
Ein CDI bietet dem Arbeitnehmer Arbeitsplatzsicherheit, da es kein festes Enddatum für den Vertrag gibt. Das Arbeitsverhältnis besteht so lange, bis eine der beiden Parteien beschließt, es unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für eine Kündigung oder einen Rücktritt zu beenden.
Der CDI ist die häufigste und begehrteste Form des Arbeitsvertrags in Luxemburg. Er bietet Stabilität und langfristige Perspektiven für den Arbeitnehmer und ermöglicht es ihm, eine Karriere im Unternehmen aufzubauen. Arbeitgeber bevorzugen CDIs oft für Kernaufgaben in ihrem Unternehmen, da sie Kontinuität bieten und ein starkes Engagement der Mitarbeiter fördern.
Form des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag muss in zwei Exemplaren (für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber) und spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung erstellt werden. Er sollte außerdem die folgenden wichtigen Punkte enthalten:
- die Identität der Parteien die den Vertrag abschließen (Namen, Adressen).
- das tatsächliche Datum des Dienstantritts des Arbeitnehmers. Bei der Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern kann das Datum des Dienstantritts unter bestimmten Bedingungen angegeben werden. Zum Beispiel: "Der Arbeitnehmer tritt am Tag des Erhalts seiner Arbeitserlaubnis in den Dienst des Arbeitgebers".
- der Arbeitsort.
- der Sitz des Unternehmens oder gegebenenfalls der Wohnsitz des Arbeitgebers.
- die Art der ausgeübten Tätigkeit und gegebenenfalls eine Beschreibung der Rolle und der Aufgaben, die dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Beschäftigung zugewiesen wurden.
- die Dauer der üblichen täglichen oder wöchentlichen Arbeit des Arbeitnehmers.
- den üblichen Arbeits zeitplan.
- das Grundgehalt und den geltenden Index bei Vertragsunterzeichnung sowie etwaige zusätzliche finanzielle Leistungen.
- die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs oder, wenn dies bei Vertragsabschluss nicht möglich ist, die Mittel, die zur Bestimmung und Aufteilung des Urlaubs verwendet werden, angegeben werden.
- die Kündigungsfrist die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei einer Kündigung einhalten müssen.
- ggf. die Dauer des Probezeitraums.
- gegebenenfalls einen Hinweis auf die Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers regeln.
- gegebenenfalls das Bestehen und die Beschreibung eines Zusatzrentensystems, den fakultativen oder obligatorischen Charakter dieses Systems, die Ansprüche auf die damit verbundenen Leistungen und die gegebenenfalls zu leistenden persönlichen Beiträge.
- gegebenenfalls eine Zusatz- oder Abweichungsklausel, die über das Gesetz hinausgeht.
Probezeit
Eine Probezeit ist in den meisten Unternehmen durchaus üblich. Sie gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu sehen, ob er die Aufgabe bewältigen kann, und lässt den Arbeitgeber wissen, ob der potenzielle Arbeitnehmer der Aufgabe gewachsen ist.
Dauer der Probezeit
- Höchstens 3 Monate, wenn der Arbeitnehmer keinen Berufsabschluss (CATP) / kein Berufsdiplom (DAP) oder etwas Gleichwertiges hat.
- Höchstens 6 Monate, wenn der Arbeitnehmer über ein Berufsabschlusszeugnis (CATP) / ein Berufsdiplom (DAP) oder ein gleichwertiges Zeugnis bzw. eine höhere Ausbildung verfügt.
- Maximal 12 Monate, wenn der Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt von 4.938,75 EUR oder mehr erhält.
Die Probezeit kann auf Initiative des Arbeitgebers vorzeitig beendet oder im Falle von Krankheit oder Abwesenheit des Arbeitnehmers aus anderen Gründen verlängert werden.
Ein befristeter Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet automatisch mit Erreichen des vereinbarten Enddatums.
Es sei darauf hingewiesen, dass es neben den Hauptvertragsarten CDI und CDD auch andere spezifische Vertragsformen für bestimmte Berufe oder Situationen gibt, wie z. B. Zeitverträge (intérim), Lehrlingsverträge und Teilzeitverträge, die jeweils ihre eigenen Merkmale und Regelungen haben.
Dieser Vertrag kommt zum Einsatz, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter vorübergehend ersetzen oder ein bestimmtes Projekt oder Arbeitsvolumen abdecken muss.
Diese Art von Vertrag enthält zusätzlich zu den obligatorischen Klauseln, die im Abschnitt CDI aufgeführt sind, die folgenden Informationen:
- den Zweck für den der Vertrag geschlossen wurde und warum ein befristeter Vertrag verwendet wird.
- das Enddatum des Vertrages oder die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn kein Enddatum angegeben ist.
- wenn es sich um einen Vertretungsvertrag handelt, den Namen des zu vertretenden Arbeitnehmers.
- die Dauer der Probezeit, falls vorhanden.
- eine Verlängerungsklausel, falls zutreffend.
Wie die Bezeichnung vermuten lässt, werden solche Verträge für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, um z. B. die Vakanz eines Arbeitnehmers während einer medizinischen Behandlung oder eines Mutterschaftsurlaubs zu überbrücken, um Personen für Saisonarbeit einzustellen und andere.
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung, die für ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe gilt und zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geschlossen wird.
Der Tarifvertrag ergänzt die Bestimmungen des Arbeitsrechts entsprechend den Erfordernissen und Besonderheiten der jeweiligen Branche, insbesondere in Bezug auf die Organisation und die Arbeitsbeschränkungen.
Sie legt auch die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen fest und bietet soziale Garantien nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber.
Dem Arbeitnehmer ist mitzuteilen, ob er unter einen Tarifvertrag fällt, falls ein solcher im Unternehmen gilt. Ein entsprechender Hinweis muss in den individuellen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers aufgenommen werden.
Mindestlohn und Arbeitszeiten in Luxemburg
Ab 2024 beträgt der Mindestlohn in Luxemburg 2.570,93 Euro für ungelernte Arbeiter und 3.085,11 Euro für qualifizierte Arbeiter. Die Gehälter in Luxemburg haben wir bereits in einem eigenen Artikel behandelt.
40 Stunden pro Woche
Die normale Wochenarbeitszeit in Luxemburg gilt für Vollzeitbeschäftigte.
Abwesenheiten im Beschäftigungssystem: Krankheitsurlaub, Jahresurlaub
Um einen legalen Krankheitsurlaub zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer in Luxemburg diese wenigen Schritte befolgen:
- den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit zu informieren;
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Begründung des Krankheitsurlaubs durch einen Arzt nachweisen;
- die internen Verfahren des Arbeitgebers für die Meldung und Dokumentation von Krankheitsurlaub befolgen.
In Luxemburg beziehen sich die Begriffe "Jahresurlaub" und "Urlaub" oft auf dasselbe, nämlich auf die Freistellung von der Arbeit. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Urlaubstage, die auch als Jahresurlaub gelten.
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der Jahre ab, die ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen gearbeitet hat.
Der gesetzliche Urlaub in Luxemburg beträgt 26 Tage pro Jahr plus Feiertage wie Weihnachten und Neujahr.
Die Dauer des Urlaubs variiert je nach seiner Inanspruchnahme im Laufe des Jahres, aber im Allgemeinen kann er in einem Zug oder in verschiedenen Teilen des Jahres genommen werden. Je nach Vereinbarung sind möglicherweise zusätzliche Urlaubstage zu berücksichtigen.
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Luxemburg
Die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der Entlassung in Luxemburg können Folgendes umfassen:
- einen triftigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeben, der sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Natur sein kann.
- die Einhaltung der Kündigungsfristen, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Vertragsart variieren.
- mit der Möglichkeit, Einspruch gegen die Entlassung zu erheben.
Sowohl das Rücktrittsschreiben als auch das Kündigungsschreiben sind wichtige Dokumente, die das Ende eines Arbeitsverhältnisses formalisieren. Schauen wir uns an, wie sie funktionieren.
Wenn ein Arbeitnehmer beschließt, seinen Arbeitsplatz freiwillig zu verlassen, muss er seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben vorlegen. Das Kündigungsschreiben sollte schriftlich verfasst sein und die Absicht des Arbeitnehmers, zu kündigen, den letzten Arbeitstag (normalerweise vorbehaltlich der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfrist) und einen professionellen Ton enthalten.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer nach Einreichung des Kündigungsschreibens weiterarbeiten muss, damit der Arbeitgeber gegebenenfalls einen Ersatz finden kann. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren ab, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind.
Wenn der Arbeitgeber beschließt, den Vertrag eines Arbeitnehmers zu kündigen, muss er ein schriftliches Kündigungsschreiben vorlegen.
Im Kündigungsschreiben sollte der Grund für die Kündigung klar angegeben werden, unter Beachtung der in Luxemburg zulässigen Kündigungsgründe (z. B. wirtschaftliche Gründe, disziplinarische Probleme usw.). Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im geltenden Arbeitsrecht festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Ist keine spezifische Kündigungsfrist angegeben, gelten die gesetzlichen Mindestfristen.
Je nach Kündigungsgrund kann der Arbeitnehmer das Recht haben, die Kündigung anzufechten oder eine Entschädigung zu verlangen, insbesondere wenn sie als ungerechtfertigt oder rechtswidrig angesehen wird.
Für beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei der Abwicklung von Kündigungsangelegenheiten die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden.
Andernfalls kann es zu rechtlichen Konsequenzen oder möglichen Streitigkeiten kommen. Darüber hinaus kann die Beratung durch Rechtsexperten oder die zuständigen Arbeitsbehörden eine Orientierungshilfe für die richtige Vorgehensweise bieten und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in Luxemburg sicherstellen.
Auf der Website finden Sie eine Übersicht über alle Bestimmungen zu Urlaub, Krankheit und Jahresurlaub in Luxemburg.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den ein Arbeitnehmer nach Einreichung des Kündigungsschreibens benötigt, um seine Arbeit fortzusetzen, damit der Arbeitgeber gegebenenfalls einen Ersatz finden kann. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren ab, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind.
Die Grundrechte der Arbeitnehmer in Luxemburg
In Luxemburg genießen die Arbeitnehmer verschiedene Grundrechte und Schutzmaßnahmen, die eine faire Behandlung und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten sollen.
Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer sind:
- Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Arbeitgeber sind verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, einschließlich Maßnahmen zur Unfallverhütung, zur Gewährleistung der Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- Schutz vor Diskriminierung. Arbeitnehmer sind vor Diskriminierung aus verschiedenen Gründen geschützt, z. B. aufgrund von Geschlecht, Alter, Ethnie, Religion, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Nationalität.
- Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, abhängig von ihren Dienstjahren und den Bestimmungen des Tarifvertrags oder des Arbeitsrechts.
- Recht auf bezahlten Krankheitsurlaub. Arbeitnehmer haben das Recht, bezahlten Krankheitsurlaub zu nehmen, wenn sie medizinisch arbeitsunfähig sind, sofern sie die entsprechenden Verfahren einhalten und ein ärztliches Attest vorlegen.
- Schutz für schwangere Frauen und Mütter. Schwangere Arbeitnehmerinnen und frischgebackene Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und andere Schutzmaßnahmen, um ihr Wohlergehen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu gewährleisten.
- Elternurlaub. Arbeitnehmer haben das Recht, Elternurlaub zu nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern, so dass sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren können.
- Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft. Arbeitnehmer haben das Recht, Gewerkschaften beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen, um ihre Interessen zu schützen und bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.
- Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Arbeitnehmer sind vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Entlassungen geschützt. Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers triftige Gründe anführen und sich an die ordnungsgemäßen Verfahren halten.
Diese Arbeitsaufsichtsbehörde ist für die Durchsetzung der Arbeitsgesetze, die Untersuchung von Beschwerden und die Gewährleistung der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte durch die Arbeitgeber zuständig. Misshandelte Arbeitnehmer können ihre Beschwerden melden, die Behörde führt dann eine Untersuchung durch und ergreift geeignete Maßnahmen, um festgestellte Verstöße zu beheben.
Hilfe verfügbar
Im Falle von Misshandlungen oder Verstößen gegen ihre Rechte können sich Arbeitnehmer in Luxemburg an die Inspection du Travail et des Mines wenden.
Wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass seine Rechte verletzt wurden, sollte er dies tun:
- den Vorfall oder Verstoß so detailliert wie möglich dokumentieren.
- das Problem mit Ihrem Arbeitgeber ansprechen und versuchen, es intern zu lösen.
- Bleibt das Problem ungelöst, sich an die ITM wenden, um eine Beschwerde einzureichen und Unterstützung bei der Lösung der Angelegenheit zu erhalten.
Die Arbeitsgesetze in Luxemburg sollen die Rechte der Arbeitnehmer schützen und eine faire Behandlung gewährleisten. Darüber hinaus bieten Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften oft zusätzlichen Schutz und Vorteile für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder Sektoren, so dass es definitiv eine gute Idee ist, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.
Welcher Gewerkschaft können Sie in Luxemburg beitreten und wie?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gelten die luxemburgischen Arbeitsgesetze, Vorschriften und Leistungen auch für Nicht-EU-Bürger?
In welchen Fällen kann eine Gewerkschaft helfen?
Unterliegt der Mindestlohn in Luxemburg einer Änderung?
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