Einkommensteuer in Luxemburg
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über das luxemburgische Einkommensteuersystem, einschließlich seiner wichtigsten Merkmale, Steuersätze und Steuerbefreiungen. Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg ansässig sind oder nicht, ist ein Verständnis des luxemburgischen Einkommenssteuersystems für jeden, der in diesem dynamischen und wohlhabenden Land leben oder arbeiten möchte, unerlässlich.
Wie in vielen Industrieländern ist die Einkommenssteuer ein entscheidender Aspekt der Steuerpolitik des Landes, da sie der Regierung die notwendigen Mittel zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Landes zur Verfügung stellt. Das luxemburgische Steuersystem kann jedoch komplex und entmutigend sein, insbesondere für Neuankömmlinge im Lande.
Einkommensteuersätze
In Luxemburg muss jeder Einkommensteuer zahlen, der Einkünfte bezieht, nicht nur Löhne und Gehälter; dies können zum Beispiel die Nettoeinkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Luxemburg oder Kapitalerträge sein.
Obwohl es verschiedene Klassen von steuerpflichtigem Einkommen gibt und jede ihre Besonderheiten hat, basieren die Steuern im Allgemeinen auf einem progressiven Einkommensteuersystem. Ein progressives Einkommensteuersystem bedeutet, dass der Prozentsatz, den Sie an Steuern zahlen, umso höher ist, je mehr Sie verdienen. Die vollständige progressive Skala der Steuersätze können Sie hier einsehen.
Von (Euro) | Bis (Euro) | Steuersatz | Beschäftigungsfonds-Zuschlag | Effektiver Steuersatz |
0 | 12.438 | 0 % | 7 % | 0 % |
12.439 | 14.508 | 8 % | 7 % | 8,56 % |
14.509 | 16.578 | 9 % | 7 % | 9,63 % |
16.579 | 18.648 | 10 % | 7 % | 10,70 % |
18.649 | 20.718 | 11 % | 7 % | 11,77 % |
20.719 | 22.788 | 12 % | 7 % | 12,84 % |
22.789 | 24.939 | 14 % | 7 % | 14,98 % |
24.940 | 27.090 | 16 % | 7 % | 17,12 % |
27.091 | 29.241 | 18 % | 7 % | 19,26 % |
29.242 | 31.392 | 20 % | 7 % | 21,40 % |
31.393 | 33.543 | 22 % | 7 % | 23,54 % |
33.544 | 35.694 | 24 % | 7 % | 25,68 % |
35.695 | 37.845 | 26 % | 7 % | 27,82 % |
37.846 | 39.996 | 28 % | 7 % | 29,96 % |
39.997 | 42.147 | 30 % | 7 % | 32,10 % |
42.148 | 44.298 | 32 % | 7 % | 34,24 % |
44.299 | 46.449 | 34 % | 7 % | 36,38 % |
46.450 | 48.600 | 36 % | 7 % | 38,52 % |
48.601 | 50.751 | 38 % | 7 % | 40,66 % |
50.752 | 110.403 | 39 % | 7 % | 41,73 % |
110.404 | 165.600 | 40 % | 7 % | 42,80 % |
165.601 | 220.788 | 41 % | 9 % | 44,69 % |
Über 220.789 | 42 % | 9 % | 45,78 % |
Sie müssen bedenken, dass die Steuer progressiv berechnet wird. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 16.000 Euro haben, wird dieser Prozentsatz, obwohl er laut Tabelle 9 % beträgt, nicht auf den gesamten Betrag von 16.000 Euro angewandt, sondern nur auf den Bereich des Einkommens, der in diese Höhe fällt.
Zur Erleichterung der Verwaltung gibt es eine Seite, mit der Sie die Steuern auf der Grundlage eines bestimmten Einkommens automatisch berechnen können, aber es ist wichtig zu verstehen, wie die Berechnung funktioniert.
Dies wird anhand eines Beispiels deutlich: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 Euro pro Jahr würde sich die Steuer wie folgt berechnen:
- 0 % auf die ersten 12.438 Euro
- 8,56 % auf die nächsten 2.069 Euro (12.439 – 14.508)
- 9,63 % auf die nächsten 1.491 Euro (14.509 – 16.000)
Um die auf jeden Betrag fällige Steuer zu berechnen, multiplizieren wir ihn mit dem entsprechenden Steuersatz:
- 2.069 Euro x 8,56 % = 177,10 Euro
- 1.491 Euro x 9,63 % = 143,58 Euro
Bei diesen Berechnungen sind zwei Punkte zu beachten:
Messfehler
Nettoabrechnung
Steuerklassen für die Einkommensteuer
Darüber hinaus variieren die Einkommensteuersätze in Luxemburg je nach Ihrer Situation. Sie werden in drei Klassen eingeteilt: 1, 1a, und 2. Eine vollständige und detaillierte Tabelle finden Sie auf der Regierungsseite sowie in unserem speziellen Ratgeberartikel.
Ohne unterhaltsberechtigte Kinder | Mit unterhaltsberechtigten Kindern | 64 Jahre alt | ||
Einzel | 1 | 1A | 1A | |
Verheiratet | 2 | 2 | 2 | |
Partnerschaftlich | 1 | 1A | 1A | |
Geschieden/getrennt | > 3 Jahre | 1 | 1A | 1A |
Geschieden/getrennt | < 3 Jahre | 2 | 2 | 2 |
Verwitwet | > 3 Jahre | 1A | 1A | 1A |
Verwitwet | < 3 Jahre | 2 | 2 | 2 |
Steuerlicher Wohnsitz und tatsächlicher Wohnsitz in Luxemburg sind nicht dasselbe. Lesen Sie mehr in unserem Spezialartikel: Steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg
Diese Klassen wirken sich dann auf die Berechnung Ihrer steuerpflichtigen Einkommensbeträge aus.
Steuerklasse 1
Steuerklasse 1A
Steuerklasse 2
Dieses System funktioniert schon seit geraumer Zeit so, und das Problem ist, dass es Alleinstehende benachteiligt. Aus diesem Grund gibt es seit kurzem eine Petition zur Überprüfung der Steuerklassen, die 5.500 Unterschriften gesammelt hat, was mehr als die 4.500 Unterschriften sind, die für eine Debatte in der Abgeordnetenkammer erforderlich sind.
Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, behält Ihr Arbeitgeber normalerweise die Einkommensteuer von Ihrem Lohn ein und führt sie in Ihrem Namen an die Steuerbehörden ab. Am Ende des Steuerjahres müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Ihre Steuern direkt an die Steuerbehörden zahlen.
Es ist wichtig, daran zu denken, dass der von Ihrem Einkommen abgezogene Steuerbetrag möglicherweise nicht die endgültige Steuer ist, die Sie schulden. Es kann sein, dass Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung zusätzliche Steuern zahlen müssen. Dies ist besonders häufig bei Paaren der Fall, die gemeinsam die Steuerklasse 2 beantragen und beide ein Arbeitseinkommen haben.
Welches Einkommen ist steuerpflichtig?
Das steuerpflichtige Einkommen von Steuerinländern und -ausländern wird in 8 Kategorien unterteilt:
- Arbeitseinkommen,
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit,
- Einkünfte aus Handel oder Gewerbe,
- Kapitalerträge,
- Mieteinnahmen,
- Renteneinkommen,
- Land- und Forstwirtschaft,
- verschiedene Einkünfte, einschließlich Kapitalerträge.
Sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde wird das steuerpflichtige Einkommen durch den Betrag des inländischen Nettoeinkommens bestimmt, der sich aus der Addition der verschiedenen Kategorien ergibt.
Es gibt jedoch einige Abzüge, die man in Anspruch nehmen kann, so dass Teile des Einkommens nicht steuerpflichtig sind. Die Höhe des Haushaltsnettoeinkommens variiert je nach den Abzügen für Sonderausgaben:
- Versorgungsleistungen an geschiedene Ehegatten oder andere dauerhafte Leistungen;
- Zinszahlungen für Verbraucherkredite zur Finanzierung des Kaufs eines Autos, beweglicher Sachen usw. (Beachten Sie, dass Zinszahlungen für bestehende oder im Bau befindliche Gebäude nicht als Sonderausgaben gelten und auf Formular 100, Blatt L, anzugeben sind).
- Beiträge und Zahlungen für freiwillige und private Versicherungen
- Geschenke und Spenden, usw.
Für Gebietsansässige wird die Einkommensteuer auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens berechnet, d. h. alle Einkünfte, die sowohl in Luxemburg als auch außerhalb des Landes erzielt werden, unterliegen der Besteuerung. Nicht-Residenten hingegen werden nur auf ihr in Luxemburg erzieltes Einkommen besteuert.
Wann müssen Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige eine Steuererklärung abgeben?
Gebietsansässige und Gebietsfremde, die in Luxemburg direkte Einkünfte erzielen, sind verpflichtet, ihre Steuern jährlich bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu erklären.
Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige in Luxemburg keine Steuern erklären müssen. Wenn ihr Jahreseinkommen beispielsweise unter einem bestimmten Schwellenwert liegt oder wenn sie bereits eine Quellensteuer einbehalten haben, können sie von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater, ob diese Befreiungen auf Ihre Situation zutreffen.
Wenn Sie nicht in Luxemburg steuerlich ansässig sind, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen:
1. Sie sind seit mindestens 9 Monaten ununterbrochen in Luxemburg beschäftigt und
- Ihr Jahreseinkommen übersteigt 100.000 Euro oder
- Sie haben mehrere Einkommensquellen und Ihr Jahreseinkommen übersteigt 36.000 Euro für Steuerklasse 1 oder 30.000 Euro für Steuerklasse 1A.
2. Sie haben ein jährliches Einkommen aus einer Rente in Luxemburg, das über 100.000 Euro liegt.
3. Ihr Einkommen in Luxemburg unterliegt nicht dem Steuerabzug an der Quelle, wie zum Beispiel:
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,
- Einkünfte aus der Vermietung von in Luxemburg gelegenen Immobilien,
- Gehälter oder Renten, die von einer ausländischen Einrichtung gezahlt werden.
4. Ihr Einkommen umfasst
- Nettokapitalerträge, wie z. B. Dividenden, und der Schuldner ist der Staat Luxemburg,
- Gemeinde,
- eine luxemburgische Einrichtung des öffentlichen Sektors,
- eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren satzungsmäßiger Sitz oder Hauptverwaltung sich in Luxemburg befindet,
- oder eine natürliche Person, die ihr Steuerdomizil in Luxemburg hat.
5. Ihr Einkommen aus luxemburgischen Quellen besteht aus Geschäftsführerhonoraren und der Betrag übersteigt 100.000 Euro.
6. Sie sind verheiratet und entweder Sie oder Ihr Ehepartner sind in Luxemburg steuerlich ansässig, und Sie haben sich für eine gemeinsame Steuererklärung entschieden und Sie haben beantragt, nach Steuerklasse 2 besteuert zu werden.
Andernfalls können Sie eine Steuererklärung abgeben, aber Sie sind nicht dazu verpflichtet, in einigen Fällen kann es jedoch nützlich sein. Um alle Einzelheiten und Besonderheiten zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, die diesem Thema gewidmete Seite der Regierungsbehörden zu besuchen.
Als luxemburgischer Steuerzahler sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen:
1. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen in Luxemburg übersteigt 100.000 Euro.
2. Sie haben mehrere in Luxemburg quellensteuerpflichtige Einkommensströme und das Jahreseinkommen übersteigt:
- 36.000 Euro für die Steuerklassen 1 oder 2, oder
- 30.000 Euro für die Steuerklasse 1A.
3. Sie haben steuerpflichtiges Einkommen in Luxemburg, das keinem Steuerabzug unterliegt, wie z. B.:
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,
- Mieteinnahmen,
- Gehälter oder Renten, die von einer ausländischen Einrichtung gezahlt werden.
4. Ihr zu versteuerndes Einkommen umfasst mehr als 1.500 Euro an quellensteuerpflichtigen Netto-Kapitalerträgen, wie z. B. Dividenden.
5. Ihr zu versteuerndes Einkommen enthält mehr als 1.500 Euro an Geschäftsführervergütungen.
6. Wenn Sie verheiratet sind und entweder Sie oder Ihr Ehepartner in Luxemburg steuerlich ansässig sind, und Sie sich für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden und Sie haben beantragt, nach Steuerklasse 2 besteuert zu werden.
Wenn Sie nicht in diese Kategorien fallen, ist die Abgabe einer Steuererklärung fakultativ, aber manchmal ist es eine gute Idee, sie abzugeben. Um alle Einzelheiten und Besonderheiten zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, die diesem Punkt gewidmete Seite der Behörden zu besuchen.
Jährliche Steueranpassung
Es könnte eine gute Idee sein, das Jahresausgleichsverfahren als eine Möglichkeit zur Anpassung Ihrer Steuerabzüge in Betracht zu ziehen. Ziel dieses Verfahrens ist es, den von Ihnen geschuldeten Steuerbetrag auf der Grundlage Ihres gesamten steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr zu berechnen. Ist der errechnete Steuerbetrag niedriger als die von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Pensionskasse einbehaltene Gesamtsteuer, erhalten Sie eine Erstattung vom Finanzamt.
Am Ende eines jeden Steuerjahres müssen die Steuerzahler bei den luxemburgischen Steuerbehörden eine Steuererklärung einreichen, in der sie ihre Einkünfte und Abzüge für das Jahr angeben. Auf der Grundlage dieser Informationen berechnen die Steuerbehörden den Betrag der Einkommensteuer, den die Person für das Jahr schuldet, und senden einen Steuerbescheid, in dem der geschuldete Steuerbetrag sowie etwaige Steuergutschriften oder -abzüge angegeben sind.
Es gibt immer einen bestimmten Zeitraum, der es den Steuerzahlern ermöglicht, die Steuer zu zahlen oder den Betrag anzupassen, wenn sie glauben, dass er falsch berechnet wurde. Das Verfahren der jährlichen Steueranpassung trägt dazu bei, dass der Einzelne den richtigen Steuerbetrag auf der Grundlage seines Einkommens zahlt.
Wie man eine Steuererklärung in Luxemburg einreicht
Wenn Sie in Luxemburg Steuern zahlen, müssen Sie Ihr Einkommen durch Ausfüllen der Steuererklärung Form 100 angeben. Sie müssen Ihr Einkommen aus allen Quellen angeben. Wenn ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei ist, wird er nicht besteuert, kann aber zur Ermittlung des Steuersatzes für Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen herangezogen werden. Und je nach Ihrer Situation müssen oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner besteuert werden.
Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, aber einen Jahresausgleich beantragen möchten, können Sie dies tun, indem Sie am Ende des Jahres eine Formular 163 Erklärung einreichen.
Möchten Sie mehr Informationen erhalten? Lesen Sie unbedingt den Artikel über Steuererklärungen, der sich auf Unternehmen und Unternehmer bezieht und detaillierte Anweisungen zur Online-Steuererklärung enthält – Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Fristen für Steuererklärungen
Um die luxemburgischen Steuervorschriften einzuhalten, ist es wichtig, die Steuererklärungsunterlagen bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Es gibt mehrere Einreichungsfristen, die von der luxemburgischen Steuerbehörde kontrolliert werden.
Für das Steuerjahr N sollte die Steuererklärung beispielsweise vor dem 31. März des Jahres N+1 eingereicht werden.
Wenn Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe oder Einreichung der Steuererklärung benötigen, müssen Sie diese per Fax oder Post beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine verspätete Abgabe kann zu zusätzlichen Steuern, einer Gebühr für verspätete Zahlung oder einer vom Finanzamt verhängten Zwangsstrafe führen.
Einreichung von Erklärungen
Wenn Sie Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs, einer abhängigen Beschäftigung, einer Rente oder Mieteinkünfte bezogen haben, können Sie Ihre Einkommensteuer Steuererklärung online über MyGuichet.lu Plattform.
In diesem Fall müssen Sie
- Ein MyGuichet-Konto erstellen
- Den Schritt-für-Schritt-Anweisungen auf der Plattform folgen, andernfalls müssen Sie ein Papierformular ausfüllen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website Guichet.lu oder in deren Lehrvideo.
Jedes Jahr im Februar sollten Sie ein Schreiben mit entsprechenden Hinweisen und einer Aufforderung zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung oder ein Papierformular per Post erhalten. In beiden Fällen müssen Sie alle Ihre Einkommensquellen in jeder der zuvor genannten Einkommenskategorien angeben.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei der Online-Erklärung das digitale Formular Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt und Sie die Belege digital anhängen können, während Sie bei der Papiererklärung Papierdokumente anhängen und das Formular am Ende an das zuständige Finanzamt schicken müssen. Dies kann für einige Freiberufler praktisch sein, die ihre Erklärungen mit Hilfe des Online-Formulars abgeben dürfen.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, müssen Sie gegebenenfalls die folgenden Belege beifügen:
- Jährliche Gehalts- oder Rentenabrechnungen;
- Jahresabschlüsse für Zinsen, die für ein während des Steuerjahres aufgenommenes Hypotheken- oder Privatdarlehen gezahlt wurden;
- Eine Lebenspartnerschaftsbescheinigung, wenn die gemeinsame Besteuerung zum ersten Mal beantragt wird;
- Für Nicht-Einwohner: Sie sollten auch einen Nachweis über das in ihrem Wohnsitzland erzielte Einkommen beifügen.
Die Luxemburgische Steuerbehörde kann weitere Unterlagen zur Untermauerung von Informationen, Erklärungen, Anträgen, Anträgen, Forderungen oder Einsprüchen anfordern, die während des Überprüfungsverfahrens bei ihr eingereicht werden.
Ausfüllen und Einreichen der Erklärung
Im Großherzogtum gibt es mehrere Ämter. Sie finden alle Ämter auf der Website der luxemburgischen Steuerbehörde.
Außerdem gibt es drei Finanzämter für Nichtansässige und Grenzgänger, die in Luxemburg Steuern zahlen. Sie befinden sich alle an derselben Adresse und haben je nach Herkunftsland der Steuerpflichtigen unterschiedliche Aufgaben:
- Luxemburg Y ist offen für Einwohner Frankreichs;
- Luxemburg Z ist offen für Einwohner Deutschlands;
- Luxembourg X ist offen für Einwohner von Belgien und anderen Ländern.
Finanzämter für Nichtansässige und Grenzgänger
Address: 21 rue Eugène Ruppert, Luxemburg, B.P. 1706, 1017 Luxemburg
Telefon: +352 2475-2475
E-Mail:pphluxx@co.etat.lu / pphluxy@co.etat.lu / pphluxz@co.etat.lu
Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es unterschreiben und abschicken. Wenn Sie dies online tun, werden Sie auf der Website durch den Vorgang geführt. Wenn Sie das Formular in Papierform abschicken, müssen Sie es per Post an das luxemburgische Finanzamt schicken, das Sie in jedem Postamt finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist in Luxemburg einkommensteuerpflichtig?
Wie hoch ist der Steuersatz für natürliche Personen in Luxemburg?
Wann ist die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Luxemburg?
Kann ich meine Einkommensteuererklärung in Luxemburg online abgeben?
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