Menschen aus nahe gelegenen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien, aber auch aus Portugal, Rumänien und Polen ziehen nach Luxemburg, um hier zu arbeiten. Von dem Moment an, in dem Sie Luxemburg betreten, wird die Frage nach der Beschäftigung zu einem zentralen Thema. Für EU-Bürger ist die Antwort ganz einfach. Ja, Sie können in Luxemburg arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Aber es gibt einen Haken. Gehen wir näher auf die Nuancen dieser Frage ein.
Nicht-EU-Mitglieder, insbesondere solche, die nicht dem Schengen-Raum und dem Europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich der Schweiz) angehören, benötigen ein Arbeitsvisum und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Wir haben das Verfahren bereits in unseren entsprechenden Artikeln behandelt:
Ausländische Staatsangehörige machen satte 47,4 % der Gesamtbevölkerung des Großherzogtums aus und sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Arbeitskräfte. Die neuesten Daten zeigen, dass der größte Teil davon aus EU-Ländern stammt.
Auswanderer aus Nachbarländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien sowie aus Portugal, Rumänien und Polen arbeiten und leben in diesem Land und nehmen an seiner Wirtschaft und Entwicklung teil.
Wenn Sie einen EU-Pass besitzen, ist das ein guter Anfang, denn Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten und zu leben. Sie können sich auf jede Stelle bewerben, genau wie ein ständiger Einwohner.
Wenn Sie EU-Bürger in Luxemburg sind, müssen Sie auch kein Visum oder keine Aufenthaltsgenehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen. In der Zwischenzeit können Sie prüfen, wie man eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhält und verlängert.
Bürger der Europäischen Union können in Luxemburg ohne zusätzliche Formalitäten arbeiten. Dies gilt jedoch nur für einen ersten Zeitraum von bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen.
Die Tatsache, dass für EU-Bürger in Luxemburg keine herkömmliche Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, ist ein großer Vorteil. Allerdings kann man diese Möglichkeit nur bis zu 3 Monate oder 90 Tage lang nutzen.
Wenn Ihr Aufenthalt diese Grenze überschreitet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie können immer noch bestimmte Kriterien erfüllen, um Ihren Aufenthalt zu verlängern und legal im Großherzogtum zu arbeiten.
EU-Bürger können in Luxemburg nur bis zu 90 Tage lang von der Arbeitserlaubnis befreit werden. Aber auch nach Ablauf dieser Frist können EU-Bürger in Luxemburg arbeiten, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Eine Wohnsitzbescheinigung ist ein Dokument, das den Wohnsitz einer Person im Großherzogtum bescheinigt. Sie wird häufig für verschiedene Verwaltungsverfahren benötigt, z. B. für die Beantragung eines verlängerten Aufenthalts für EU-Bürger.
Wenn Sie als Ausländer aus einem anderen Mitgliedstaat nach Luxemburg kommen, müssen Sie zunächst Ihre Ankunft innerhalb der ersten 8 Tage nach Ihrer Einreise anmelden und in der Gemeinde "einziehen", indem Sie dort Ihre wichtigen Dokumente vorlegen.
EU-Bürger haben drei Monate Zeit, um bei der Kommune eine Anmeldebescheinigung zu beantragen. Wenn sie legal bleiben wollen, müssen sie eine erhalten!
Jeder, der im Nationalen Register für natürliche Personen eingetragen ist, hat das Recht, beim Einwohneramt der Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten. Um eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie der Gemeinde, in der Sie in Luxemburg gemeldet sind, einige Unterlagen einreichen und dort die Bescheinigung beantragen.
Sie können dies auch online erhalten, indem Sie es über Guichet beantragen und Ihr Dokument sofort im PDF-Format Erhalten. Hierfür werden Sie allerdings ein Konto im System benötigen.
In einigen Gemeinden müssen Sie für die Ausstellung des Papiers eine kleine Gebühr entrichten, denken Sie daran.
EU-Bürger können sich auch rechtmäßig länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten, wenn sie den Status eines Selbstständigen erlangen. Diesen Status erhalten sie, indem sie zunächst eine Geschäftserlaubnis beim Wirtschaftsministerium beantragen.
Für gewerbliche, handwerkliche und industrielle Tätigkeiten sowie für bestimmte freie Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Die Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer beruflichen Qualifikation erfüllen und nachweisen, dass ihr Unternehmen eine feste Niederlassung im Land hat.
Wenn Sie seit weniger als 10 Jahren in Luxemburg ansässig sind und eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie beim Wirtschaftsministerium einen Antrag stellen und die folgenden Unterlagen einreichen:
24 Euro können per Banküberweisung auf das IBAN-Konto (BCEELULL) mit der Mitteilung "autorisation d'établissement" bezahlt werden
Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und die Bürger aller Mitgliedsstaaten (außer Kroatien) sowie der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation wie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz können im Großherzogtum ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Kurz gesagt, nur bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen benötigt ein EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis. Durch die Erlangung des Status eines Selbstständigen können EU-Bürger jedoch in Luxemburg ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, auch über 90 Tage hinaus.
Nicht ganz so einfach ist es für Drittstaatsangehörige. Bürger aus Staaten außerhalb der EU müssen eine Blaue Karte EU beantragen oder eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ansonsten müssen sie sich für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt entscheiden.
Quelle: guichet.public.lu, gouvernement.lu, europa.eu, luxembourg.public.lu, statista.com
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