Dieser Artikel sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Eheschließung, indem er Sie durch die notwendigen Vorschriften und den Papierkram führt und uns daran erinnert, dass die Gestaltung einer lebenslangen Verpflichtung eine sorgfältige Herangehensweise erfordert.
Die Planung einer Hochzeit in Luxemburg ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Prozess, bei dem Liebe auf Bürokratie trifft. Wir werfen einen genaueren Blick auf die wesentlichen Aspekte einer luxemburgischen Hochzeit: von den statistischen Daten zur Ehe über die Frage, wer in diesem malerischen Land heiraten darf, bis hin zu einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man in Luxemburg "Ja" sagt.
Bevor wir uns mit den bürokratischen Feinheiten befassen, wollen wir uns mit der Eheschließungslandschaft im Großherzogtum befassen. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Eheschließungen in Luxemburg relativ konstant geblieben und liegt bei etwa 1.900 pro Jahr. Bemerkenswert ist jedoch der deutliche Anstieg im Jahr 2022, als die Zahl der Eheschließungen auf 2.475 anstieg.
Betrachtet man diese Zahl im breiteren Kontext der Europäischen Union, so mag sie bedeutsam erscheinen, doch Luxemburg befindet sich am unteren Ende des Spektrums. Da Luxemburg zu den kleinsten europäischen Ländern gehört, ist die geringe Zahl an Hochzeiten nicht überraschend. Die Liste wird angeführt von der Türkei, Deutschland, der Ukraine, Frankreich und Polen.
Nachdem wir nun einen Einblick in die luxemburgische Eheschließungslandschaft gegeben haben, wollen wir uns nun mit den spezifischen Anforderungen für eine Hochzeit in Luxemburg beschäftigen. Um sich im Großherzogtum das Eheversprechen geben zu können, müssen sowohl Sie als auch Ihr Partner mindestens 18 Jahre alt sein, und einer von Ihnen muss einen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben. Interessanterweise ist die Staatsangehörigkeit kein Hindernis: Solange einer von Ihnen einen Wohnsitz in Luxemburg hat, ist alles in Ordnung.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Luxemburg seit der Einführung des Gesetzes am 4. Juli 2014 und seiner Inkraftsetzung im Januar 2015 die Gleichstellung der Ehe feiert, die Verbindungen zwischen Paaren gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts erlaubt. Außerdem können Minderjährige mit Genehmigung des Vormundschaftsrichters eine Ehe eingehen.
Lassen Sie uns nun Schritt für Schritt den Ablauf, die erforderlichen Dokumente und die Verfahren für die Eheschließung in Luxemburg erkunden.
Der Weg zur Eheschließung in Luxemburg erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Der erste Schritt besteht darin, mindestens 2 bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin das Standesamt aufzusuchen.
Wenn beide Partner die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, muss einer von ihnen 2 Monate vor der Trauung zu diesem Amt gehen. Wenn beide Partner die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, muss einer von ihnen 2 Monate vor der Trauung bei diesem Amt vorsprechen. Ist einer der beiden Partner nicht in Luxemburg ansässig, muss einer der künftigen Ehegatten 3 Monate vor der Eheschließung dort vorsprechen.
Bei diesem Besuch müssen beide Personen ihre Ausweispapiere oder Pässe vorlegen. Der Standesbeamte wird eine Liste der auszufüllenden Formulare und einzureichenden Dokumente vorlegen. Alle erforderlichen Dokumente müssen dem Standesamt spätestens 1 Monat vor dem Datum der Eheschließung vorgelegt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass für die Stadt Luxemburg der erste physische Besuch nicht obligatorisch ist. Die Dokumenten-Checkliste ist online auf der Website der Stadt verfügbar. Der Antrag muss in Anwesenheit beider zukünftiger Ehegatten spätestens einen Monat vor dem Hochzeitstermin eingereicht werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eheschließung in Luxemburg zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Dokumente von größter Bedeutung. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Dokumente in Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein müssen, insbesondere wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, wo eine zusätzliche Beglaubigung durch eine Apostille erforderlich ist.
Der luxemburgische Standesbeamte verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis, das bei der Geburtsgemeinde, der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland oder beim Standesamt in Berlin erhältlich ist, wenn der Bräutigam nie in Deutschland gelebt hat.
Sie müssen gemeinsam das portugiesische Generalkonsulat in Luxemburg aufsuchen und die folgenden Dokumente vorlegen:
Nach der Bearbeitung des Dossiers stellen die Dienststellen des Konsulats das Ehefähigkeitszeugnis zusammen mit den beigefügten Unterlagen direkt an die Gemeindeverwaltung aus, in der die Eheschließung stattfinden wird.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, müssen die künftigen Eheleute spätestens einen Monat vor dem Hochzeitstermin das Standesamt aufsuchen. Sie müssen alle genannten Dokumente für die Erstellung der Heiratsakte vorlegen und dabei Angaben machen, wie z. B.:
Dieser letzte Schritt gewährleistet die Vollständigkeit der Heiratsakte und ebnet den Weg für eine rechtsgültige und fröhliche Feier in Luxemburg.
In Luxemburg geht jeder Eheschließung eine 10-tägige Veröffentlichungsfrist nach Erhalt der erforderlichen Dokumente voraus. Diese Bekanntmachung erfolgt in der Gemeinde des Wohnsitzes der künftigen Ehegatten oder im Standesamt der Gemeinde, in der die Eheschließung stattfinden wird.
Für italienische Staatsangehörige gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme. Wenn einer der Ehepartner in Luxemburg geboren wurde und dort seit der Geburt seinen Wohnsitz hat, werden die Heiratsunterlagen beim italienischen Konsulat veröffentlicht. Sind sie in Italien geboren, werden die Heiratsunterlagen in Italien veröffentlicht. In beiden Fällen benachrichtigt der Standesbeamte das italienische Konsulat für die erforderlichen Verfahren. Außerdem ist eine Gemeindegebühr in Italien zu entrichten.
Sobald alle erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, kann die Hochzeitszeremonie in Luxemburg beginnen. Datum und Uhrzeit der Eheschließung werden nach Einreichung des vollständigen Dossiers festgelegt. In Luxemburg sind Trauungen an jedem Werktag der Woche möglich. Sie werden vom Bürgermeister, der als Standesbeamter fungiert, oder von einem Beauftragten wie einem Ratsherrn oder Stadtrat vollzogen.
Entscheidend ist, dass die Eheschließung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist stattfinden muss, sonst wird eine neue Veröffentlichung erforderlich.
Die Zeremonie findet in der Gemeinde statt, in der einer der künftigen Ehegatten seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, in der Regel im Rathaus oder an einem anderen vom Gemeinderat genehmigten Ort. Da Luxemburg ein säkularer Staat ist, ist die standesamtliche Trauung von allen religiösen Riten getrennt. Diejenigen, die eine religiöse Zeremonie wünschen, können diese arrangieren, aber sie kann nur im Anschluss an die standesamtliche Trauung stattfinden, was unterstreicht, dass Luxemburg sowohl die rechtlichen Formalitäten als auch den säkularen Charakter von Hochzeiten in Luxemburg beachtet.
Neben den Formalitäten für die Organisation und Durchführung der Hochzeit in Luxemburg gibt es einen wichtigen Aspekt, den wir noch nicht erwähnt haben: das Eheregister.
Wer eine Ehe eingeht, unterwirft sich zwangsläufig einem dieser drei Regime. Wird kein Ehevertrag unterzeichnet, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand. Es steht dem Einzelnen jedoch frei, eine andere Form des Ehevertrags zu wählen oder den bestehenden Güterstand zu ändern.
Werfen wir einen kurzen Blick auf jede dieser Regelungen, wobei zu beachten ist, dass wir uns auf ein Rechtsgebiet mit vielfältigen Auswirkungen und Details begeben. Für ein umfassendes Verständnis der Merkmale der einzelnen Verträge und ihrer Eignung für bestimmte Fälle ist es ratsam, einen Rechtsexperten zu konsultieren.
Diese Regelung beruht auf dem Grundsatz der auf das erworbene Vermögen beschränkten Gütergemeinschaft und bedeutet, dass das nach der Heirat erworbene Vermögen gemeinschaftlich ist. Bestimmte Vermögenswerte bleiben jedoch das ausschließliche Eigentum eines Ehegatten, wenn ihr Besitz nachgewiesen werden kann, wie z. B. solche, die vor der Ehe oder durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden.
In diesem System behalten die Ehegatten die Verwaltung, den Genuss und die freie Verfügung über ihr persönliches Vermögen.
In diesem System gehören alle Vermögenswerte, die vor und nach der Ehe erworben wurden, beiden Personen. Es gibt keine getrennten persönlichen Vermögenswerte, mit Ausnahme von persönlicher Kleidung und Familienerbstücken. Auch alle Schulden sind gemeinschaftlich, so dass die Ehegatten gemeinsam haften, auch für Schulden, die einer von ihnen vor der Ehe gemacht hat.
Nach mindestens zwei Jahren Ehe steht es den Ehegatten frei, ihren bestehenden Güterstand durch eine notarielle Vereinbarung zu ändern. Die Kenntnis dieses Güterstands ist von entscheidender Bedeutung, da er die finanzielle Landschaft einer Ehe prägt. Paare sollten ihre Optionen sorgfältig abwägen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass der gewählte Güterstand mit ihren Umständen und Präferenzen übereinstimmt, wenn sie eine Hochzeit in Luxemburg planen.
Abschließend wollen wir einige unmittelbare Folgen der Heirat in Luxemburg untersuchen, da sie verschiedene Vorteile mit sich bringt, sowohl Zeit zum Feiern zu haben als auch den Status in der Gesellschaft zu verändern.Abschließend wollen wir einige unmittelbare Folgen der Heirat in Luxemburg untersuchen, da sie verschiedene Vorteile mit sich bringt, sowohl Zeit zum Feiern zu haben als auch den Status in der Gesellschaft zu verändern.
Um in Luxemburg zu heiraten, müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein und einer muss einen offiziellen Wohnsitz im Land haben. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist ein Wohnsitz in Luxemburg ausreichend. Das Verfahren umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente beim Standesamt, die in der Regel 2-3 Monate vor der Hochzeit erfolgt.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 4. Juli 2014 und dessen Inkraftsetzung im Januar 2015 feiert Luxemburg die Gleichstellung der Ehe, die Paaren gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts erlaubt.
In Luxemburg werden durchschnittlich rund 1.900 Ehen pro Jahr geschlossen. Im Jahr 2022 gab es einen deutlichen Anstieg auf 2.475 Eheschließungen, was eine gewisse jährliche Schwankung zeigt.
Ja, auch Nicht-Einwohner können in Luxemburg heiraten, solange einer der Partner seinen Wohnsitz in Luxemburg hat. Diese Inklusivität ermöglicht es Paaren mit unterschiedlichem Hintergrund, ihren Bund in diesem charmanten europäischen Land zu feiern.
Quelle: guichet.public.lu, www.ing.lu, www.justarrived.lu
Fotos aus diesen Quellen: Damir Babacic für Unsplash