In diesem Artikel erläutern wir die CNS-Krankenversicherung in Luxemburg: welche Kosten der Staat übernimmt, wie man eine Karte erhält, die Erstattung beantragt und die Familie mitversichert. Wann eine private Versicherung in Anspruch genommen werden sollte und welche anderen Sozialleistungen von der CCSS angeboten werden.
Die Caisse Nationale de Santé (CNS) ist die für die Verwaltung des öffentlichen Krankenversicherungssystems in Luxemburg zuständige Organisation. Die CNS ist eine öffentliche Einrichtung, die oft als CNS Nationale Krankenkasse bezeichnet wird und unter der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheit arbeitet.
Der CNS-Dienst umfasst den Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner und Arbeitnehmer in Luxemburg. Er deckt ärztliche und Krankenhausbehandlung, zahnärztliche Versorgung, verschreibungspflichtige Medikamente und andere Gesundheitsdienstleistungen ab. Außerdem erstattet der CNS die medizinischen Kosten und verwaltet die Gesundheitsdienste im Land.
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Die Kosten des öffentlichen Krankenversicherungssystems werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt, die gesetzlich verpflichtet sind, Beiträge zum CNS-Gesundheitsfondssystem zu leisten, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und der Art der Tätigkeit.
Die Leistungen sind entweder kostenlos oder können nach der Erbringung der Leistung erstattet werden. Sie können vom staatlichen Versicherungssystem übernommen werden.
Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Land müssen Sie eine staatliche oder private Krankenversicherung abschließen oder aus eigener Tasche zahlen. Was die staatliche Versicherung betrifft, so sind alle erwerbstätigen Bürger verpflichtet, Sozialbeiträge zu zahlen. Die Beitragssumme wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die Steuer wird zusammen mit anderen Sozialabgaben automatisch von den Löhnen abgezogen. Das Geld geht an die CNS (Caisse de Maladie). Mit dieser Zahlung hat man in Luxemburg Anspruch auf eine rückerstattete Gesundheitsversorgung - das heißt, man zahlt für die Behandlung, und der Staat gibt einem dann Geld für Dinge zurück, die er abdeckt.
Ältere Menschen, Arbeitslose und andere Personen, die nur eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhalten wollen, müssen vor ihrer Ankunft in Luxemburg eine private Krankenversicherung abschließen.
In Luxemburg deckt die staatliche Krankenversicherung, die von den CNS-Versicherungsdiensten angeboten wird, ein breites Spektrum an medizinischen Behandlungen und damit verbundenen Verfahren ab. Der Versicherungsschutz umfasst eine beeindruckende Liste von Leistungen, ist aber nicht darauf beschränkt:
Zusätzlich zu diesen grundlegenden Gesundheitsleistungen erstattet und übernimmt die CNS präventive Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen und sogar kostenlose Verhütungsmittel. Die Kosten für Medikamente werden je nach Art des Medikaments zwischen 40 % und 100 % erstattet. Eine Liste der erstattungsfähigen Medikamente finden Sie auf der CNS-Website.
Der Staat übernimmt Ihre Behandlung nur, wenn der Arzt Mitglied des staatlichen Gesundheitssystems ist. Alle Ärzte, die berechtigt sind, in Luxemburg zu arbeiten, stehen bei der Caisse nationale de santé (CNS) unter Vertrag.
In der Regel wird der Arzt den Patienten über den Betrag informieren, der von der CNS erstattet werden kann. Danach wird er entscheiden, wie viel der Patient selbst für die Behandlung bezahlt und wie viel erstattet wird.
Um eine staatliche Krankenversicherung abzuschließen, müssen Sie sich beim Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS) anmelden und eine CNS-Karte beantragen, die von der Caisse nationale de santé(CNS) ausgestellt wird. Sie können sich und Ihre Familie jederzeit privat versichern. Der Abschluss einer privaten Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie auf Behandlungen angewiesen sind, die nicht von der CNS übernommen werden.
In Luxemburg ist die Krankenversicherung für alle Einwohner obligatorisch, auch für Ausländer, die im Land leben oder arbeiten.
Um in Luxemburg krankenversichert zu sein, müssen Sie sich zunächst beim Nationalen Register (Registre National des Personnes Physiques – RNPP) anmelden. Dies ist ein obligatorischer Schritt für alle Einwohner, unabhängig von ihrer Nationalität. Sie können sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde anmelden. Dadurch erhalten Sie eine 13-stellige Matrikelnummer.
In Luxemburg gibt es zwei Arten von Krankenversicherungsanbietern: das öffentliche Krankenversicherungssystem, das von der Caisse Nationale de Santé (CNS) bereitgestellt wird, über die wir bereits berichtet haben, und private Krankenversicherungsunternehmen. Sie können die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen und diejenige auswählen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget am besten entspricht.
Um eine Krankenversicherung zu beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, z. B. Ihren Personalausweis, Ihre Matrikelnummer und (gegebenenfalls) einen Einkommensnachweis. Wenn Sie angestellt sind, ist entweder Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie zur Krankenversicherung anzumelden, oder Sie können sich selbst online anmelden.
Um sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden, müssen Sie Beiträge zahlen, die sich nach Ihrer Einkommenshöhe richten. Bei den privaten Krankenversicherungen müssen Sie je nach Tarif monatliche Beiträge zahlen.
Sobald Sie bei einer Krankenkasse angemeldet sind, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie EU-/EFTA-Bürger sind und sich vorübergehend in Luxemburg aufhalten, können Sie sich mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) behandeln lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist eine kostenlose Karte, die von Ihrer nationalen Krankenkasse ausgestellt wird und Ihnen Zugang zu medizinisch notwendiger, staatlicher Gesundheitsversorgung in einem der 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich verschafft.
Die EHIC-Karte ist keine Alternative zur Reiseversicherung, deckt keine private Gesundheitsversorgung ab und garantiert keine kostenlosen Leistungen!
Wenn Sie dauerhaft in ein anderes europäisches Land ziehen, sollten Sie sich mit dem S1-Formular für eine staatliche Versicherung anmelden, anstatt bei jedem Arztbesuch die EKVK zu benutzen. Dies betrifft Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Rentner und Staatsbedienstete.
Jede EKVK-Karte ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig; das Ablaufdatum ist auf der Karte vermerkt. Um eine EKVK oder eine Ersatzbescheinigung in Luxemburg zu bestellen, müssen Sie Ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matrikelnummer) angeben, damit die CNS den Antrag bearbeiten kann.
Um eine neue Karte oder eine Ersatzbescheinigung zu bestellen, besuchen Sie die Website der Gemeinsamen Stelle der sozialen Sicherheit oder beantragen Sie eine vorläufige Ersatzbescheinigung über MyGuichet. Die Karte muss drei Wochen vor der Abreise oder dem Ablaufdatum beantragt werden und wird an die offizielle Adresse des Versicherten geschickt.
Wenn Sie über die staatliche Krankenversicherung und das CNS-System versichert werden möchten, müssen Sie ein Antrags- und Einschreibungsverfahren durchlaufen. In Luxemburg ist die Krankenversicherung für alle Einwohner obligatorisch, auch für Ausländer, die im Land leben oder arbeiten.
Es handelt sich um einen zweiseitigen Sozialversicherungsausweis mit einer 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer. Jedes Mal, wenn Sie ins Krankenhaus gehen, einen Arzttermin wahrnehmen oder in der Apotheke Medikamente kaufen, müssen Sie Ihre CNS-Karte vorlegen.
Die Vorderseite enthält die notwendigen Angaben zur versicherten Person und gewährt das Recht auf medizinische Versorgung in Luxemburg. Die Rückseite heißt Europäische Krankenversicherungskarte. Sie bietet Krankenversicherungsschutz in ganz Luxemburg, der Schweiz und Mazedonien sowie in den EU- und EWR-Ländern (Norwegen, Liechtenstein und Island).
Bei Angestellten hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber bei der Ausstellung der Karte. Der Antrag auf die Karte muss innerhalb von 8 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgefüllt werden. Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie sich selbst bei der CNS anmelden und Beiträge entrichten.
Um eine Karte für die staatliche Krankenversicherung in Luxemburg zu erhalten, müssen Sie sie beim Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS) beantragen. Wenn Sie sich legal in Luxemburg aufhalten und eine Aufenthaltsgenehmigung haben, wissen Sie, was eine Matrikel ist. Sobald Sie Ihre Identifikationsnummer aus dem Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erhalten und Ihre Arbeit in Luxemburg aufgenommen haben (oder zumindest damit begonnen haben, Sozialbeiträge für Selbstständige zu zahlen), haben Sie und Ihre Familienangehörigen Anspruch auf einen CNS-Ausweis.
Um eine Karte zu bestellen, müssen Sie die Krankenversicherungskartenseite der CCSS-Website besuchen und Ihre Matrikelnummer eingeben, um sie zu beantragen. Wenn Sie Ihre Beiträge gezahlt haben und alle Angaben korrekt sind, erhalten Sie Ihre Karte innerhalb von drei Wochen an die Adresse Ihres offiziellen Wohnsitzes.
Wenn Sie besondere Hilfe benötigen und dies persönlich tun möchten, müssen Sie diesem Link folgen oder sich bei MyGuichet.lu registrieren, um einen CNS-Ausweis zu beantragen.
In Luxemburg können Familienangehörige in denselben Krankenversicherungsplan aufgenommen werden wie der Hauptversicherte. Die so genannte Mitversicherung ist kostenlos. Der Hauptversicherte kann seinen Ehepartner (oder PACS-Partner), seine Kinder und manchmal auch andere Familienmitglieder, die von ihm abhängig sind, wie ältere Eltern oder behinderte erwachsene Kinder, in den gemeinsamen Plan aufnehmen.
Um Familienmitglieder in den Plan einzuschreiben, müssen Sie einen Antrag stellen; dies geschieht nicht automatisch mit Ihrer Versicherung. Die primär versicherte Person muss ein Antragsformular ausfüllen, es bei der "Service-Mitversicherung" einreichen und für jedes Familienmitglied, das mitversichert werden soll, einen Identitäts- und Wohnsitznachweis erbringen.
Dieses System ist auch für Kinder und ihre Familien verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auf der CNS-Website.
Familienmitglieder, die in den Plan aufgenommen werden, haben Zugang zu denselben medizinischen Leistungen und Behandlungen wie der Hauptversicherte. Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, müssen die Familienangehörigen jedes Jahr ihren Versicherungsschutz erneuern, indem sie ein neues Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
Nationale Gesundheitskasse Service Coassurance et Signalétique
L-2980 Luxemburg
+352 27 571
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Kostenerstattung durch CNS, wenn Sie bereits für medizinische Behandlungen oder Dienstleistungen gezahlt haben, die von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Die Erstattung soll Ihnen dabei helfen, die Kosten für medizinische Leistungen auszugleichen und sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den notwendigen Gesundheitsleistungen haben. Nachdem Sie gezahlt haben, können Sie einen Erstattungsantrag bei der CNS einreichen. Dies kann online, per Post oder persönlich in einem CNS-Büro geschehen.
Für die Rückerstattung durch die CNS per Banküberweisung (die modernste und bequemste Methode, die es derzeit gibt) müssen Sie die unten aufgeführten Dokumente vorlegen und an die CNS-Adresse senden, um sie zu prüfen. Ja, der Postweg ist in dem Land immer noch sehr beliebt für den Dialog mit den staatlichen Strukturen. Post an die CNS ist kostenlos, wenn sie aus Luxemburg verschickt wird.
Fügen Sie diese Dokumente unbedingt bei:
Was ist noch wichtig? Wenn sich die Wohnadresse drastisch geändert hat, muss die CNS darüber informiert werden. Zieht die Person jedoch innerhalb Luxemburgs um, muss sie das Unternehmen nicht informieren.
Sie können dies per Post an die CNS-Adresse für die Erstattung tun. Sie müssen die Originale aller Belege für ärztliche Leistungen oder andere Ausgaben per Post an die Adresse der CNS schicken.
Die Erstattung wird innerhalb von drei Wochen erfolgen. Das Geld wird auf Ihr Bankkonto überwiesen und Sie erhalten eine Mitteilung per Post.
Address: CNS - Service Remboursements nationaux, L-2980 Luxemburg
Tel: +352 2757 - 4260
Wenn Sie außerhalb von Luxemburg medizinisch versorgt wurden, wird die Erstattung in jedem Einzelfall geprüft. Die CNS leitet das Erstattungsverfahren erst ein, nachdem sie eine Mitteilung aus dem Land erhalten hat, in dem die medizinische Versorgung erfolgt ist.
Eine Briefmarke ist für Sendungen an CNS aus Luxemburg nicht erforderlich. Wenn Sie es jedoch per Einschreiben schicken, müssen Sie dafür bezahlen.
Die private Krankenzusatzversicherung in Luxemburg dient dazu, Kosten zu decken, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Sie ist sinnvoll, wenn Sie auf Behandlungen angewiesen sind, die nicht von der CNS übernommen werden.
Bestimmte Dinge sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen:
Es ist auch eine gute Option bei unvorhergesehenen medizinischen Ausgaben im Ausland oder bei einem Notfall im Krankenhaus, wenn man etwas mehr Komfort bei einem Krankenhausaufenthalt haben möchte.
Die Versicherungsgesellschaft schließt einen Vertrag mit einer medizinischen Einrichtung ab und bezieht darin bestimmte Arten der Versorgung mit ein.
Wenn Sie Leistungen benötigen, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, müssen Sie diese selbst bezahlen und dann die Erstattung bei Ihrer Versicherung beantragen.
Arbeitslose und einkommensschwache Einwohner Luxemburgs haben Anspruch auf Sozialhilfe. Wenn der Einwohner nicht versichert ist, übernimmt das Sozialamt die Kosten im Zusammenhang mit Behinderung, Krankheit, medizinischen Eingriffen, altersbedingten Krankheiten oder Krankenhausaufenthalten. Um die Beihilfe zu erhalten, müssen Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Gemeinde wenden.
Meistens müssen Sie persönlich anwesend sein. In Ausnahmefällen können Sie aber auch telefonisch um Hilfe bitten.
Um ihren Antrag bearbeiten zu können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Die Sozialversicherungsanstalt teilt Ihnen mit, welche das sind.
Die Sozialversicherungsanstalt führt eine Hintergrundprüfung durch, um sich ein vollständiges Bild von der Situation zu machen. Die Überprüfungen werden durchgeführt, um die Situation des Antragstellers zu beurteilen und mögliche Verbesserungen vorzuschlagen.
Alle Ergebnisse der Sozialversicherungsprüfung, die vom Antragsteller gemachten Angaben und alle Dokumente werden in einer individuellen Sozialversicherungsakte auf den Namen des Antragstellers gespeichert.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag von der Sozialversicherung bearbeitet. Der Antrag wird in das Antragsregister eingetragen und an den Verwaltungsrat der Sozialversicherungsanstalt zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Eine Entscheidung über die Sozialhilfe wird innerhalb von 25 Arbeitstagen ab dem Datum der Antragstellung getroffen. Jede Entscheidung wird dem Antragsteller entweder per Post zugestellt oder persönlich übergeben. Bei persönlicher Übergabe muss der Antragsteller eine Empfangsbestätigung unterschreiben.
In dringenden Fällen wird die Entscheidung je nach Situation des Antragstellers sofort getroffen. Ein Sozialaudit kann später durchgeführt werden.
Die Sozialversicherungsanstalt kann eine Rückerstattung beantragen, wenn der Empfänger Gelder erhalten hat, die nicht als Teil des Schecks verbucht wurden. Auch wenn sich die finanzielle Situation des Antragstellers im Laufe der Zeit verbessert hat, wird sie manchmal Geld zurückfordern.
Die CNS deckt regelmäßige gynäkologische Untersuchungen ab, einschließlich Pap-Abstriche und Brustuntersuchungen, um Probleme der reproduktiven Gesundheit und Krebserkrankungen zu erkennen und zu verhindern.
Zusätzlich zu diesen medizinischen Leistungen deckt das CNS auch andere Aspekte der Frauengesundheit ab, wie z. B. psychologische Leistungen, einschließlich Therapie und Beratung bei Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen.
Die meisten Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Schwangerenvorsorge, Geburt und Wochenbett werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Aber Hausgeburten werden nicht vom Staat übernommen!
Auch Frauen im Alter von 50 und 70 Jahren können sich im Rahmen des nationalen Screening-Programms auf Brustkrebs untersuchen lassen.
Die Telefonnummer des Rettungsdienstes ist 112.
Die Behandlung ist kostenlos, auch wenn Sie nicht versichert sind.
Nicht alle Krankenhäuser in Luxemburg haben einen Notdienst. Daher gibt es einen speziellen Zeitplan, wie Krankenhäuser außerhalb der Öffnungszeiten arbeiten. Sie können diesen Plan in Apotheken, lokalen Zeitungen, Arztpraxen und Krankenhäusern einsehen.
Quelle: cns.public.lu, sante.public.lu, cns.public.lu
Fotos aus diesen Quellen: Hans Reniers für Unsplash. Ein Beispiel für die beiden Seiten der CNS-Karte. Collage von Luxtoday mit Bildern von der CNS-Website