Die Geburt eines Kindes ist für beide Elternteile ein bedeutendes Ereignis. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Erledigung wichtiger persönlicher und administrativer Aufgaben. In diesem Artikel finden Sie alle notwendigen Informationen über die Beantragung von Mutterschaftsurlaub, die Inanspruchnahme von Mutterschaftsleistungen, die Wahl der besten Kurse für werdende Eltern, medizinische Untersuchungen und vieles mehr.
Was ist Mutterschaftsurlaub und wer kann ihn in Luxemburg in Anspruch nehmen?
Mutterschaftsurlaub ist ein Zeitraum, in dem schwangere Frauen oder Mütter, die gerade entbunden haben, von der Arbeit freigestellt werden. In Luxemburg wird der Mutterschaftsurlaub durch das Arbeitsgesetzbuch (Le code du travail) geregelt, in dem die Pflichten der Arbeitgeber sowie die Rechte und der Schutz von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz festgelegt sind.
Luxemburgs umfassendes Sozialversicherungssystem deckt Arbeitnehmer ab und bietet Leistungen bei Krankheit und Arbeitsunfällen sowie Mutterschaft, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand und Familienleistungen. Das System wird vom Ministerium für soziale Sicherheit und der Generalinspektion für soziale Sicherheit überwacht, wobei die Beiträge der Versicherten und der öffentlichen Hand über das CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) abgewickelt werden.
Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, müssen schwangere Frauen innerhalb des Jahres vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens sechs Monate lang im staatlichen Krankenversicherungssystem versichert gewesen sein.
Um Anspruch auf Leistungen zu haben, müssen schwangere Frauen:
- durch das Sozialversicherungssystem abgedeckt sind;
- als Angestellter, Selbständiger oder Auszubildender arbeiten;
- nicht für günstigere gesetzliche oder vereinbarte Bedingungen in Frage kommen.
Wie Sie Mutterschaftsurlaub beantragen können
Die Beantragung von Mutterschaftsurlaub in Luxemburg ist ein gängiges und weithin unterstütztes Verfahren.
Dieser Prozess kann in wenigen einfachen Schritten durchgeführt werden.
- Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber
Es steht den Frauen frei, ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren, wann immer sie dies wünschen. Nach luxemburgischem Recht müssen Sie Ihren Arbeitgeber jedoch mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn des Mutterschaftsurlaubs schriftlich informieren.
- Ein ärztliches Attest einholen
Sie können sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft ausstellen lassen. Sie muss den voraussichtlichen Geburtstermin enthalten und bestätigen, dass Sie bis zum Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs arbeitsfähig sind.
- Den Antrag auf Mutterschaftsurlaub stellen
Um Mutterschaftsurlaub zu beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder der Nationalen Krankenkasse (Caisse Nationale de Santé – CNS) erhalten.
Reichen Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Nationalen Gesundheitsfonds (CNS) mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs ein. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren Mutterschaftsurlaub.
Wie das Gesetz schwangere Frauen schützt
Das Gesetz verbietet jede Form der Diskriminierung von schwangeren Frauen und jungen Müttern am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und für 12 Wochen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs.
Schwangere Frauen haben außerdem das Recht, sich für vorgeburtliche Termine ohne Lohneinbußen freistellen zu lassen. Dazu gehören medizinische Untersuchungen, Tests und Ultraschalluntersuchungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
Die Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass schwangere Frauen am Arbeitsplatz keinen gefährlichen Stoffen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind, die ihrer Gesundheit oder der ihres ungeborenen Kindes schaden könnten.
Erforderlichenfalls müssen die Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen oder Aufgaben der Schwangeren anpassen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Was vor der Entbindung zu tun ist
Es gibt mehrere Schritte, die eine schwangere Frau vor der Geburt ihres Kindes unternehmen sollte. Dazu gehören mehrere medizinische Untersuchungen während der gesamten Schwangerschaft, die Teilnahme an theoretischen und praktischen Kursen für junge Eltern und natürlich die Planung der Geburt und der ersten Monate des Lebens mit dem Neugeborenen.
Und auch wenn die letzte Phase normalerweise eine angenehme Zeit ist, wie das Einkaufen von süßen Söckchen oder die Namenswahl, können andere Abschnitte einige Fragen aufwerfen. Lassen Sie uns diese beantworten.
Schwangerschaft und notwendige medizinische Untersuchungen
Es wird empfohlen, dass schwangere Frauen die folgenden Untersuchungen bei einem Facharzt wahrnehmen. Wir haben uns bereits mit den Themen Gesundheitsversorgung im Großherzogtum und Möglichkeiten der Wahl eines Facharztes in Luxemburg befasst.
Untersuchung | Zeitplan |
1. medizinische Untersuchung | Vor dem Ende des dritten Monats (12 Wochen) |
2. medizinische Untersuchung | Vor dem Ende des vierten Monats (16 Wochen) |
3. medizinische Untersuchung | Vor dem Ende des sechsten Monats (24 Wochen) |
4. medizinische Untersuchung | Zu Beginn des achten Monats (29 Wochen) |
5. medizinische Untersuchung | Zu Beginn des neunten Monats (33 Wochen) |
Zahnärztliche Untersuchung | Vor dem Ende des fünften Monats (20 Wochen) |
Schwangere Frauen können während der Arbeitszeit ohne Lohneinbußen an allen medizinischen Untersuchungen teilnehmen. Dies ist durch das Gesetz geschützt.
Theoretische und praktische Kurse für schwangere Frauen in Luxemburg
Schwangere Frauen werden ermutigt, an verschiedenen Kursen und Bildungsprogrammen teilzunehmen, um eine gesunde Schwangerschaft zu gewährleisten, sich auf die Geburt vorzubereiten und Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung ihres Neugeborenen zu erwerben. Diese Kurse bieten werdenden Müttern und ihren Partnern wertvolle Informationen, Unterstützung und Anleitung.
Die Schwangerschaftskurse bieten wichtige Informationen über Schwangerschaftsvorsorge, richtige Ernährung, Bewegung und Selbstfürsorge während der Schwangerschaft, Informationen über die Phasen der Wehen, Schmerzbewältigungstechniken, Atem- und Entspannungstechniken und die Betreuung von Neugeborenen.
Es gibt verschiedene Ansätze für die Ausbildung von werdenden Eltern. In der Regel können diese Kurse in verschiedenen Formaten angeboten werden, z. B. als Gruppenkurse, Einzelsitzungen, Online-Kurse oder als Kombination aus persönlichem und virtuellem Unterricht. Sie werden von medizinischem Fachpersonal, Geburtserziehern oder erfahrenen Kursleitern durchgeführt, die sich auf pränatale und postnatale Bildung spezialisiert haben.
Haptonomie
Hypnose
Sport
Organisationen, die werdende Mütter unterstützen
In Luxemburg gibt es eine Vielzahl von Diensten, die die Mutterschaft unterstützen. Die wichtigsten staatlichen Strukturen, die sich mit Familie und Mutterschaft befassen, sind das Ministerium für Familienangelegenheiten, Integration und die Großregion und das Ministerium für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Initiativ Liewensufank
Die Initiativ Liewensufank ist eine Beratungsstelle für werdende und neue Eltern. Sie können alle Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen und Elternschaft stellen.
Sie bieten auch kostenlose Informationen und Beratungen (per Telefon oder E-Mail) zu allen Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Leben mit Babys usw. an.
FitParents
Ziel der Organisation ist die Förderung von Gesundheit und Fitness für werdende und neue Eltern. FitParents bietet eine Reihe von Fitness- und Wellness-Kursen für schwangere Frauen, frischgebackene Mütter und Väter an. Das Programm umfasst pränatales Yoga, postnatale Fitnesskurse und pädagogische Workshops.
Wählen Sie einen Schnupperkurs oder einen einmaligen Kurs
Was geschieht nach der Geburt eines Kindes in Luxemburg?
Nach der Entbindung gibt es in Luxemburg mehrere Standardverfahren und -dienstleistungen, die typischerweise für neue Mütter und ihre Babys angeboten werden.
Wenn Sie sich für eine Entbindung im Krankenhaus entscheiden, haben Sie natürlich zunächst einmal einen Krankenhausaufenthalt. In Luxemburg beträgt der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt nach einer normalen vaginalen Entbindung etwa drei bis vier Tage. Bei einem Kaiserschnitt oder bei Komplikationen kann der Krankenhausaufenthalt länger dauern, um eine gute Erholung und Überwachung zu gewährleisten.
Während des Krankenhausaufenthalts erhalten die Mütter eine postpartale Betreuung und Unterstützung. Auch das Neugeborene wird medizinisch betreut. Kinderärzte oder Neonatologen führen eine gründliche Untersuchung des Babys durch, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu prüfen, notwendige Tests durchzuführen und Hinweise zur Ernährung und Pflege zu geben.
Luxemburg ermutigt und fördert das Stillen. Daher wird frischgebackenen Müttern in der Regel während ihres Krankenhausaufenthalts Hilfe und Unterstützung beim Stillen angeboten.
Registrierung des Neugeborenen
In Luxemburg ist es gesetzlich vorgeschrieben, alle Geburten beim Standesbeamten der Gemeinde, in der die Geburt stattgefunden hat, anzumelden. Diese Meldung muss innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt erfolgen, wobei der Tag der Geburt selbst nicht mitgerechnet wird.
Es ist wichtig, dass die Eltern die für die Anmeldung der Geburt ihres Kindes erforderlichen Formulare ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Für verheiratete Eltern
Für unverheiratete Eltern
Für Nicht-Einwohner
Nach der Entbindung muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Neugeborenen bei verschiedenen Stellen eingereicht werden. Das Geburtsstandesamt stellt Ihnen 8 Kopien aus. Diese müssen Sie in der Regel dem Arbeitgeber, der Gemeinde, dem CAE mit dem Beihilfeantrag und dem CNS - Service Indemnités Pécuniaires bei der Abteilung für finanzielle Leistungen vorlegen.
CNS - Dienststelle Geldentschädigung
Adresse: 125, route d'Esch, Luxemburg
Telefon: (+352) 27 57 - 1
Je nach Fall können weitere Kopien eingereicht werden: z. B. bei der Botschaft, der Versicherungsgesellschaft, dem Wohnungsamt für Sozialleistungen usw.
Mutterschafts- und Elternurlaub
Luxemburg hat eine großzügige Elternurlaubspolitik. Mütter haben Anspruch auf einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub von mindestens 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis zu 16 Wochen nach der Entbindung. Väter können ebenfalls Vaterschaftsurlaub nehmen, und beide Elternteile haben die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum zusätzlichen Elternurlaub zu nehmen, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern.
Der Mutterschaftsurlaub muss spätestens am Tag nach der Geburt Ihres Kindes beginnen. Dieser Mutterschaftsurlaubsrechner hilft Ihnen, die wichtigsten Daten Ihres Mutterschaftsurlaubs abzuschätzen.
Beide Elternteile können Elternurlaub nehmen, der flexibel gestaltet werden kann, bis das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Während des Elternurlaubs erhalten die Arbeitnehmer kein Geld vom Arbeitgeber, können aber eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Der Vater hat je nach den Bedingungen des Arbeitsvertrags und des Tarifvertrags mindestens Anspruch darauf.
Um Elternurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer seit mindestens 12 Monaten beschäftigt sein und seit mindestens 6 Monaten bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten.
Ärztliche Termine nach der Geburt
Die ärztliche Betreuung nach der Geburt ist ein wichtiger Bestandteil, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind nach der Entbindung zu gewährleisten. In Luxemburg haben frischgebackene Mütter Zugang zu mehreren Arztterminen im Rahmen der postpartalen Betreuung.
Hausbesuch durch eine Hebamme
Besuch beim Gynäkologen nach der Geburt
Schwangerschaft und Arbeit im Großherzogtum
Die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf in Luxemburg wird durch die unterstützende Politik und die Vorschriften des Landes erleichtert. Wenn Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sind, mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren und die verfügbaren Ressourcen nutzen, können Sie diese Reise mit Zuversicht und Gelassenheit bewältigen. Denken Sie daran, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden in den Vordergrund zu stellen, während Sie sich auf das aufregende Abenteuer der Mutterschaft vorbereiten.
Einstellen während der Schwangerschaft in Luxemburg
In Luxemburg ist es für Arbeitgeber illegal, Bewerberinnen aufgrund von Schwangerschaft oder mutterschaftsbedingten Gründen zu diskriminieren. Das Gesetz verbietet es Arbeitgebern, Beschäftigungsmöglichkeiten zu verweigern, die Einstellung zu verweigern oder Bewerberinnen aufgrund ihres Schwangerschaftsstatus ungünstig zu behandeln.
Schwangere Frauen sind nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft während eines Bewerbungsverfahrens offen zu legen, und wenn sie gefragt werden, können sie sich dafür entscheiden, sie nicht preiszugeben.
Eine Schwangerschaft wird in Luxemburg als Privatangelegenheit betrachtet. Der Mutterschutz gilt jedoch erst, wenn eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie während des Einstellungsverfahrens im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft diskriminiert wurden, haben Sie das Recht, bei der Arbeits- und Bergbauinspektion eine Beschwerde einzureichen. Dieses kann die Angelegenheit untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht abzustellen.
Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses
Wenn eine Frau schwanger wird und Mutterschaftsurlaub nimmt, bleibt ihr Arbeitsvertrag bestehen, und der Mutterschaftsurlaub wird als tatsächliche Arbeitszeit betrachtet.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet:
- Anrechnung des Mutterschaftsurlaubs bei der Berechnung des zustehenden Jahresurlaubs – der vor dem Mutterschaftsurlaub nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub kann bis zum 31. März des folgenden Jahres verschoben werden;
- den Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin bei der Berechnung des Dienstalters und der damit verbundenen Leistungen zu berücksichtigen;
- den Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs beizubehalten oder ihr eine vergleichbare Aufgabe auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen mit einem Gehalt vorzuschlagen, das ihrem derzeitigen Niveau entspricht;
- alle von der Arbeitnehmerin vor ihrem Mutterschaftsurlaub erworbenen Leistungen aufrechtzuerhalten;
- ihr die Möglichkeit zu geben, von etwaigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen während ihres Mutterschaftsurlaubs zu profitieren.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn die Arbeitnehmerin am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchte, um ihr Kind zu betreuen, kann sie fristlos kündigen, ohne eine Abfindung wegen Vertragsverletzung zahlen zu müssen.
Um das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschaftsurlaub zu beenden, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein besonderes Kündigungsschreiben vorlegen.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für Personen, die nach dem Mutterschaftsurlaub zu einem neuen Arbeitgeber wechseln wollen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub stellt für junge Mütter in Luxemburg einen bedeutenden Übergang dar. Das Land hat Vorschriften und Maßnahmen eingeführt, um eine reibungslose Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Mutter und Kind zu gewährleisten.
Nach dem Mutterschaftsurlaub hat eine Frau das Recht, an ihren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit gleichem Lohn und gleichen Leistungen zurückzukehren.
In Luxemburg haben die Arbeitnehmerinnen das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz oder flexible Arbeitsregelungen zu verlangen. Dazu können Optionen wie Teilzeitarbeit, Telearbeit oder angepasste Arbeitszeiten gehören. Besprechen Sie diese Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, um eine für beide Seiten vorteilhafte Regelung zu finden, die einen reibungslosen Übergang ermöglicht und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet.
Leistungen bei Mutterschaftsurlaub in Luxemburg
Während des Mutterschaftsurlaubs haben Mütter Anspruch auf eine Leistung zur finanziellen Unterstützung für die Zeit, in der sie sich in Luxemburg um ein Neugeborenes kümmern müssen. Diese Leistung richtet sich nach dem Gehalt der Frau und wird für maximal 16 Wochen gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozial- und Krankenversicherung der Frau während ihrer Abwesenheit aufrechtzuerhalten.
Diese Leistungen bei Mutterschaft werden von der CNS (Caisse Nationale de Santé) und nicht vom Arbeitgeber gewährt.
Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes basiert auf einigen Faktoren für Frauen, die angestellt sind:
- Das höchste Gehalt, das in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs bezogen wurde.
- Zusätzlich, falls zutreffend, die durchschnittliche Höhe der Zusatz- und Ergänzungsleistungen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Monat vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs bezogen wurden.
Für Frauen, die selbständig sind, wird die Leistung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Ankündigung des Mutterschaftsurlaubs geltenden Beitragsgrundlage berechnet. Bei Teilzeitbeschäftigung richtet sich die Schwelle für die Berechnung der Leistungen nach dem sozialen Mindestlohn pro Stunde.
Die finanziellen Leistungen bei Mutterschaft sind nach wie vor mit gewissen Einschränkungen verbunden:
- Die Leistungen dürfen nicht geringer sein als der soziale Mindestlohn.
- Die Leistungen dürfen das Fünffache des sozialen Mindestlohns nicht übersteigen.
Wie man Mutterschaftsgeld erhält
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Frauen ein ärztliches Attest und eine Erklärung ihres Arbeitgebers vorlegen, in der ihre Beschäftigung sowie der voraussichtliche Beginn und das voraussichtliche Ende ihres Urlaubs bestätigt werden.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie außerdem innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung des Arbeitgebers das spezielle Formular an den CAE (Children's Future Fund) senden. Sie können das Beispiel für diesen Antrag unten herunterladen.
Die Mutterschaftsbeihilfe in Luxemburg beträgt 1740,09 Euro und wird in drei gleichen Raten von 580,03 Euro ausgezahlt. Die Kriterien für den Anspruch auf staatliche Geburtshilfe unterscheiden sich in der Regel für Ausländer und Inländer.
Wir haben spezielle Artikel unserer Wissensbibliothek dem Thema Mutterschafts- und Familienbeihilfen und -förderungen gewidmet, die der luxemburgische Staat in der Regel gewährt. Lesen Sie diese, um genauere Informationen über die finanziellen Hilfen zu erhalten, mit denen Sie rechnen können: "Wie man Familienbeihilfen erhält" und "Wie man Mutterschaftsgeld erhält".
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in Luxemburg?
Wird der Elternurlaub in Luxemburg vergütet?
Was sind die Mutterschaftsrechte in Luxemburg?
Quelle: guichet.public.lu, www.axis.eu
Fotos aus diesen Quellen: Camylla Battani für Unsplash, Foto von Initiativ Liewensufank auf Google Maps, Foto von FitParents auf Google Maps, Bild von Luxtoday