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Steuern

Versicherungsprämiensteuer in Luxemburg im Jahr 2025

Dies ist ein detaillierter Leitfaden zur Versicherungsprämiensteuer (IPT) in Luxemburg für das Jahr 2025. Er erklärt, wer die Steuer zu zahlen hat, den derzeitigen Satz von 4 % (der niedrigste in Europa) und die wichtigsten Befreiungen, einschließlich Lebens- und Transportversicherungen. Es ist ein nützliches Hilfsmittel für in Luxemburg tätige Unternehmen, um ihre Verpflichtungen zu verstehen und kostspielige Geldstrafen zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert
27.12.24

Die luxemburgische Versicherungsprämiensteuer ist eine der Steuern, die den Staatshaushalt bilden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer und warum diese Steuer im Jahr 2025 zu zahlen ist, wann und wo Sie eine Erklärung abgeben müssen und wie Sie die Steuersätze im Großherzogtum mit denen anderer europäischer Länder vergleichen können.

Überblick über die Versicherungsprämiensteuer in Luxemburg

Die Versicherungsprämiensteuer ist eine Steuer auf allgemeine Versicherungsprämien, die in Luxemburg für alle Arten von Versicherungen mit Ausnahme der Lebens- und der Transportversicherung gilt. Der Versicherer ist für die Berechnung und Zahlung der Steuer verantwortlich. Die Kosten werden in den meisten Fällen an die Kunden weitergegeben und sind im Preis für die Versicherung enthalten;

Der Hauptzweck der Versicherungsprämiensteuer besteht darin, den Geldfluss in den Staatshaushalt zu gewährleisten. Dies ist nicht nur für das Großherzogtum typisch, sondern auch für andere Länder, in denen diese Art von Steuer existiert.

  • Generierung von Einnahmen - nachdem der Versicherer die Prämien von den Versicherungsnehmern eingezogen hat, wird ein bestimmter Prozentsatz davon als Steuer an den Staat abgeführt
  • Regulierung des Marktes
  • Wirtschaftliches Gleichgewicht 

Der IPT-Satz in Luxemburg beträgt 4 % und ist damit der niedrigste Satz in Europa. Derzeit gibt es keine weiteren IPT-Sätze. Die wichtigsten Ausnahmen sind: Lebens-, Invaliditäts-, Raumfahrt- und Rückversicherungen.

Für jeden Steuerzeitraum, d.h. jedes Quartal, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer gilt für Versicherungsunternehmen, auf die die folgenden Regeln zutreffen:

  • In Luxemburg ansässige Nichtlebensversicherungsgesellschaften
  • Nicht-Lebensversicherungsunternehmen, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig sind
  • Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsgesellschaften.

Befindet sich der Hauptsitz eines Versicherungsunternehmens außerhalb der EU und verfügt das Unternehmen nicht über eine ständige Niederlassung im Großherzogtum, muss die Versicherungsprämiensteuer von dem vom Versicherer benannten Steuervertreter entrichtet werden. Dieser Vertreter muss in Luxemburg niedergelassen sein oder dort seinen steuerlichen Wohnsitz haben. Die Versicherungsprämiensteuer im Großherzogtum gilt nicht für Rückversicherungsgesellschaften.

Vergleich der IPT-Raten in Europa

Wie bereits erwähnt, ist der Steuersatz für Versicherungsprämien in Luxemburg einer der niedrigsten in der EU und in Europa insgesamt. Zum Vergleich haben wir eine kleine Tabelle mit den IPT-Sätzen in den größten europäischen Ländern zusammengestellt.

LandNormalsatzAusnahmeregelungen
Luxemburg4%Lebensversicherung, Seeschifffahrtsversicherung
Deutschland19%Versicherung von Waren im internationalen Transit, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Rückversicherung.
Frankreich9% (Allgemeine Haftpflicht)Luftfahrt, Schifffahrt (außer Freizeitschifffahrt), Fracht und Waren im Transit
Belgien9,25%Prämien für Arbeitsunfälle, gewerbliche Schifffahrt und Luftfahrt, Handelskredite und Rückversicherungen
Österreich11%Rückversicherung, Transitgüter für internationale Fracht und Exportkredite

Nur Estland, Lettland, Litauen und die Tschechische Republik können mit Luxemburg konkurrieren - der IPT-Satz liegt in diesen Ländern bei 0 %.

Anforderungen für IPT in Luxemburg

Die Zahlung der Versicherungsprämiensteuer durch die Versicherungsgesellschaften ist eine Pflicht. Jedes Unternehmen muss dies innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeit dem Amt für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) mitteilen. Zu diesem Zweck ist ein spezielles Formular auszufüllen und einzureichen - die Erstmeldung. Die eigentliche Erklärung über die Versicherungsprämiensteuer muss über die WebsiteMyGuichet.lu bei der Behörde für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer eingereicht werden. Die Nichtabführung der Steuer hat schwerwiegende Folgen.

Wie hoch sind die Geldstrafen, wenn ein Versicherungsunternehmen die Vorschriften nicht einhält?

  • Der Versicherer versäumt es, eine Steuererklärung abzugeben und die Steuer rechtzeitig zu zahlen: eine Geldstrafe zwischen 50 und 50.000 € oder 10 % der nicht gezahlten Steuer.
  • Vorsätzliche Steuerhinterziehung oder betrügerische Handlungen zur Erlangung einer Steuererstattung: eine Geldstrafe in Höhe von 10 % der Steuer, mindestens jedoch 125 €.
  • Ungenauigkeiten in der Steuererklärung: Steuerfestsetzung von Amts wegen durch den Versicherer oder seinen steuerlichen Vertreter.
  • Alle Steuerstrafen werden vom Direktor der AED oder seinem Stellvertreter festgelegt. Die Strafen sind in dem Monat zu zahlen, in dem die schriftliche Mitteilung über die Strafe eingeht.

Die Steuererklärung muss bis zum 15. des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, eingereicht und die Steuer gezahlt werden. Wenn der Steuerzeitraum beispielsweise das erste Quartal des Jahres ist, muss die Steuererklärung bis zum 15. April eingereicht werden. Die Erklärung muss alle Angaben enthalten, die zur Berechnung des für einen bestimmten Steuerzeitraum zu zahlenden Steuerbetrags erforderlich sind.

Die folgenden Informationen müssen in der Erklärung enthalten sein:

  1. Adressinformationen, sammeln Sie die grundlegenden Informationen über die Versicherungsgesellschaft.
  2. Betrag der erhaltenen Steuern, der Betrag der Steuern, die das Unternehmen in Form von Versicherungsprämien erhalten hat.
  3. Steuersatz, bestimmen Sie den korrekten Steuersatz, der anzuwenden ist.
  4. Betrag der zu zahlenden Steuer, der Betrag der zu zahlenden Steuer für jede Art von Versicherung, für die Policen verkauft wurden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behörde für Einwohnermeldewesen, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (AED):

  • Telefon: (+352) 247 80 624
  • Address: 308, route d'Esch, L-1471 Luxemburg
  • Website: pfi.public.lu

Das luxemburgische Steuersystem ist eines der komplexesten, aber auch eines der vorteilhaftesten in Europa. Es ist jedoch ziemlich schwierig, es auf eigene Faust zu verstehen. Um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und keine Bußgelder zu zahlen, ist es am besten, sich von Fachleuten beraten zu lassen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Versicherungsprämiensteuer?

Wie hoch ist der Steuersatz für Versicherungsprämien in Luxemburg?

Gibt es Strafen für die verspätete Anmeldung oder Nichtzahlung der Versicherungsprämiensteuer?

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Fotos aus diesen Quellen: Behnam Norouzi, Unsplash

Autoren: Jaap
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