Dies ist ein detaillierter Leitfaden zur Versicherungsprämiensteuer (IPT) in Luxemburg für das Jahr 2025. Er erklärt, wer die Steuer zu zahlen hat, den derzeitigen Satz von 4 % (der niedrigste in Europa) und die wichtigsten Befreiungen, einschließlich Lebens- und Transportversicherungen. Es ist ein nützliches Hilfsmittel für in Luxemburg tätige Unternehmen, um ihre Verpflichtungen zu verstehen und kostspielige Geldstrafen zu vermeiden.
Die luxemburgische Versicherungsprämiensteuer ist eine der Steuern, die den Staatshaushalt bilden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer und warum diese Steuer im Jahr 2025 zu zahlen ist, wann und wo Sie eine Erklärung abgeben müssen und wie Sie die Steuersätze im Großherzogtum mit denen anderer europäischer Länder vergleichen können.
Die Versicherungsprämiensteuer ist eine Steuer auf allgemeine Versicherungsprämien, die in Luxemburg für alle Arten von Versicherungen mit Ausnahme der Lebens- und der Transportversicherung gilt. Der Versicherer ist für die Berechnung und Zahlung der Steuer verantwortlich. Die Kosten werden in den meisten Fällen an die Kunden weitergegeben und sind im Preis für die Versicherung enthalten;
Der Hauptzweck der Versicherungsprämiensteuer besteht darin, den Geldfluss in den Staatshaushalt zu gewährleisten. Dies ist nicht nur für das Großherzogtum typisch, sondern auch für andere Länder, in denen diese Art von Steuer existiert.
Der IPT-Satz in Luxemburg beträgt 4 % und ist damit der niedrigste Satz in Europa. Derzeit gibt es keine weiteren IPT-Sätze. Die wichtigsten Ausnahmen sind: Lebens-, Invaliditäts-, Raumfahrt- und Rückversicherungen.
Für jeden Steuerzeitraum, d.h. jedes Quartal, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer gilt für Versicherungsunternehmen, auf die die folgenden Regeln zutreffen:
Befindet sich der Hauptsitz eines Versicherungsunternehmens außerhalb der EU und verfügt das Unternehmen nicht über eine ständige Niederlassung im Großherzogtum, muss die Versicherungsprämiensteuer von dem vom Versicherer benannten Steuervertreter entrichtet werden. Dieser Vertreter muss in Luxemburg niedergelassen sein oder dort seinen steuerlichen Wohnsitz haben. Die Versicherungsprämiensteuer im Großherzogtum gilt nicht für Rückversicherungsgesellschaften.
Wie bereits erwähnt, ist der Steuersatz für Versicherungsprämien in Luxemburg einer der niedrigsten in der EU und in Europa insgesamt. Zum Vergleich haben wir eine kleine Tabelle mit den IPT-Sätzen in den größten europäischen Ländern zusammengestellt.
Land | Normalsatz | Ausnahmeregelungen |
Luxemburg | 4% | Lebensversicherung, Seeschifffahrtsversicherung |
Deutschland | 19% | Versicherung von Waren im internationalen Transit, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Rückversicherung. |
Frankreich | 9% (Allgemeine Haftpflicht) | Luftfahrt, Schifffahrt (außer Freizeitschifffahrt), Fracht und Waren im Transit |
Belgien | 9,25% | Prämien für Arbeitsunfälle, gewerbliche Schifffahrt und Luftfahrt, Handelskredite und Rückversicherungen |
Österreich | 11% | Rückversicherung, Transitgüter für internationale Fracht und Exportkredite |
Nur Estland, Lettland, Litauen und die Tschechische Republik können mit Luxemburg konkurrieren - der IPT-Satz liegt in diesen Ländern bei 0 %.
Die Zahlung der Versicherungsprämiensteuer durch die Versicherungsgesellschaften ist eine Pflicht. Jedes Unternehmen muss dies innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeit dem Amt für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) mitteilen. Zu diesem Zweck ist ein spezielles Formular auszufüllen und einzureichen - die Erstmeldung. Die eigentliche Erklärung über die Versicherungsprämiensteuer muss über die WebsiteMyGuichet.lu bei der Behörde für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer eingereicht werden. Die Nichtabführung der Steuer hat schwerwiegende Folgen.
Die Steuererklärung muss bis zum 15. des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, eingereicht und die Steuer gezahlt werden. Wenn der Steuerzeitraum beispielsweise das erste Quartal des Jahres ist, muss die Steuererklärung bis zum 15. April eingereicht werden. Die Erklärung muss alle Angaben enthalten, die zur Berechnung des für einen bestimmten Steuerzeitraum zu zahlenden Steuerbetrags erforderlich sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behörde für Einwohnermeldewesen, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (AED):
Das luxemburgische Steuersystem ist eines der komplexesten, aber auch eines der vorteilhaftesten in Europa. Es ist jedoch ziemlich schwierig, es auf eigene Faust zu verstehen. Um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und keine Bußgelder zu zahlen, ist es am besten, sich von Fachleuten beraten zu lassen.
Quelle: guichet.public.lu, www.abi.org.uk, www.tmf-group.com
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