In diesem Artikel erläutern wir die Regeln für die Erstellung eines Mietvertrags in Luxemburg, welche Unterlagen man sammeln muss und wie man häufige Fehler vermeidet.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg sollten der Vertragsabschluss und die Besichtigung der Wohnung sehr ernst genommen werden. Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll sind die wichtigsten Dokumente, die beide Parteien schützen. Wenn es einen Makler gibt, wird er alle Arbeiten wie die Erstellung des Vertrags und die Besichtigung der Wohnung übernehmen.
Der Vertrag muss in zwei Exemplaren schriftlich abgefasst werden, da mündliche Vereinbarungen nicht beweisbar sind.
Wenn Sie eine Wohnung in Luxemburg mieten möchten, sollten Sie hier vorsichtig sein. Der Mietpreis wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags festgelegt. Sie kann nur einmal alle 2 Jahre angepasst werden. Das bedeutet, dass der Betrag zwei Jahre lang nicht überprüft werden kann, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.
Laut Gesetz darf der Höchstbetrag, den der Eigentümer als Miete erhält, 5 % der Investitionssumme der Immobilie nicht überschreiten. Diese Investitionssumme setzt sich zusammen aus 1) dem Wert des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet, 2) den Baukosten des Gebäudes und 3) dem Betrag, der in eventuelle Reparaturen und Umbauten investiert wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Sozial- und Luxuswohnungen fallen nicht unter die 5 %-Regelung.
Normalerweise wird der Mietvertrag in Luxemburg für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Er kann gekündigt werden, wenn eine der Parteien dies beantragt. In diesem Fall muss jedoch die andere Partei benachrichtigt werden. Dies geschieht in der Regel im Voraus mit einer Frist von 1 bis 2 Monaten für die Übermittlung der Kündigung, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
Der luxemburgische Mietvertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Laufzeit, sofern er nicht ausdrücklich gekündigt wird.
Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, sollte dies ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg werden die Nebenkosten als die Beträge definiert, die der Eigentümer dem Mieter in Rechnung stellen kann. Dabei handelt es sich um Nebenkosten wie Wasser, Heizung/Gas, Strom, Entwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinreinigung. Kleinere Reparaturen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, zu definieren, was als Kleinreparaturen gilt und welche Beträge dafür anfallen.
Erkundigen Sie sich beim Vermieter, was zu den Nebenkosten zählt, und halten Sie dies im Vertrag fest. Vergessen Sie nicht, die Modalitäten für die Bezahlung der Nebenkosten anzugeben - wann sie zu bezahlen sind, wer sie bezahlt, wie, ob sie in der Miete enthalten sind usw.
Eine Mietkaution oder Kaution ist eine Garantie dafür, dass im Falle von Schäden an der Wohnung Geld gezahlt wird.
Die Kaution ist das Geld, das Sie zurückbekommen sollten, wenn Sie nichts beschädigt haben. Sie sollte auch im Vertrag erwähnt werden. Wenn Sie jedoch eine Kaution in bar, per Banküberweisung oder als Bürgschaft auf erstes Anfordern hinterlegen, ist die Chance gering, die Kaution zurückzubekommen.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg erstellen der Mieter und der Eigentümer einen schriftlichen Bericht über den Zustand der Immobilie. Darin werden alle Schäden, Brüche und Mängel beschrieben. Die Nutzmaße sind beizufügen. Es empfiehlt sich, Fotos zu machen und diese der Beschreibung beizufügen. Das Dokument wird von beiden Parteien auf jeder Seite unterschrieben. Das Datum sollte bei der Erstellung des Dokuments angegeben werden.
Ein Objektbericht wird erstellt, wenn der Mieter die Wohnung als Gastgeber betritt.
Im Vertrag sollte festgelegt werden, wie die Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt wird, wie die Schlüsselübergabe erfolgt, wann der Mieter das Recht hat, die Mietzahlung einzustellen usw.